Ich beabsichtige ein 2-Familien Haus zu erwerben wobei die untere Wohnung bereits seit dem Jahre 2000 vermietet ist. Bei der Besichtigung ist mir aufgefallen das die Heizungsanlage und die Stromverteilung für beide Wohnungen sich in der Mietswohnung befinden. Mir stellt sich nun die Frage wie man den Zugang zur Heizungsanlage und zu den Sicherungen regeln kann wenn der Mieter z.B im Urlaub wäre. Welche Möglichkeiten sind rechtlich ok ohne den Mieter in seinem Recht auf Privatsphäre einzuschränken. Mir geht es bei der Sache um den sog. Notfall, also wenn die Heizungsanlage bzw der Strom ausfallen würde. Kann man die Wohnung dann im Beisein der Polizei betreten oder welche Möglichkeiten hätte man dann um zeitnah die Störung beheben zu können. Denn eins scheint ja klar zu sein ohne den Mieter in Kenntnis zu setzen und die Wohnung alleine zu betreten wäre eine Straftat. Ich bedanke mich für eure Antworten bereits im vorraus. Mfg