Sogenannte "gefährliche Hunde" - Rottweiler?
Guten Tag, in meinem heute unterschriebenen Mietvertrag steht selbstverständlich auch etwas über die Tierhaltung. Alle Tiere wie hunde oder Katzen sind beim Vermieter anzufragen, steht dort geschrieben. Sogenannte "Gefährliche Hunde" (wortwörtlich aus dem Vertrag) seien jedoch nicht gestattet. Ich weiß dass Pitbull Terrier, Stafford Terrier, der Bullterrierr und dessen Kreuzungen auf der Liste der gefährlich eingestuften Hunde sind. Wie sieht es jedoch mit Rottweilern hier in NRW aus? Gehört dieser zu den angesprochenen "gefährlichen Hunden"?
Vielen Dank
8 Antworten
In diesem Fall entscheidet allein der Vermieter, was ein gefährlicher Hund ist. Dabei spielt es sicher eine Rolle, ob ihr ein Einfamilienhaus gemietet habt oder eine Wohnung in einem MFH. Sagt der Mieter "Nein", könnt ihr nichts machen.
Der Rottlweiler bleibt in NRW leider Listenhund, ob mit oder ohne bestandenen Wesenstest. Und als solchen musst du ihn auch beim Vermieter melden, sonst kann er dich schneller wieder vor die Tür setzen als du denkst. Auch beim Ordnungsamt muss du deinen Hund ja als Anlagehund gemeldet haben und eine Haltererlaubnis haben!? UNd die bekommst du u.a. nur wenn du entweder Eigentum hast oder eine Bescheinigung des Vermieters das der Listenhund in der Wohnung gehalten werden darf. Außerdem schaut das Ordnungsamt ja auch vorbei ob die Wohnung ausbruchsicher ist.
Meine Güte, es hört sich immer so an als ob man über eine Waffe schreibt :(
Manchmal gehen beim Vermieter Pitbull und Co. als Boxermischlinge durch! Rottweiler in NrW-http://www.rottweiler.de/Informationen/Hundeverordnungen/Nordrhein-Westfalen/NRW.htm
Wenn ich damit einen Hund aus dem Tierheim holen kann ist mir jeder Boxermischling recht. Und ja die Kampfhundeverordnung gehört aber sowas von überdacht!!!!!
Hallo Kyra, der Rottweiler gehört hier in Nrw zu den Anlagehunden 2. Das heißt das diese Hunde gefährlich sind wird vermutet kann aber durch einen Wesenstest wiederlegt werden und dann wäre ein Rottweiler ein Hund wie jeder andere. Im übrigen bezahlst du nach dem bestandenen Wesenstest auch nur noch 300 Euro Steuern im Jahr statt 600 Euro.
Frag deinen Vermieter ob er mit einem Rottweiler einverstanden wäre wenn der Hund den Wesenstest besteht.
Schön, daß du dich** nach** dem Unterschreiben des Mietvertrages erkundigst! LG manteltiger
Diese vorgehensweise ist und bleibt B E T R U G!
Ich finde es unerhört, daß manche Menschen auf diesem Wege versuchen, "das Gesetz auszuhebeln". Somit gibt es für Behörden keinerlei Anreiz, die Kampfhundeverordnung zu überdenken. Es gibt ja irgendwann keine sog. Kampfhunde mehr sondern nur noch Boxermischlinge! Und ganz bestimmt werden irgendwann sämtliche Boxermischlinge diese Liste zieren! LG manteltiger