Hallo, Ich habe bei Einzug in meine Wohnung die Eigentumsküche des Vormieters abgekauft. Hierfür gibt es auch einen Kaufvertrag. Der vorherige Mieter hatte die Küche aus seiner vorherigen Wohnung mitgenommen. Laut Aussage des Vormieters war in der Wohnung keine Küche vorher drin. Laut Aussage des Vermieters gab es zuvor eine Spühle und einen seperaten Herd. Nun möchte ich ausziehen und die Küche entweder mitnehmen oder gegen einen geringen Abstand in der Wohnung lassen. Mein Vermieter behauptet ich müsste Herd und Spühle kostenlos drin lassen oder für Ersatz sorgen. Er droht mir ansonsten meine Kaution einzubehalten (die im übrigen den Wert der Küche übersteigt). Bin ich verpflichtet Spühle und Herd kostenlos zu überlassen oder für Ersatz zu sorgen? Hätte er dies nicht eigentlich mit dem Mieter vor mir klären müssen? Letzten Endes habe ich MEINE Küche doch gutgläubig erworben.