Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Mietrecht.
Folgendes ist passiert:
Beim normalen Benutzen der Toilette ist diese aus der Wand gebrochen. Der Vermieter fordert nun den Mieter auf für den Schaden aufzukommen.
Ist er damit im Recht?
Eigentlich ist es doch fahrlässig, dass die Toilette so schlecht angebracht ist, und meiner Meinung nach müsste doch eher der Vermieter bzw. derjenige dafür aufkommen, der die Toilette installiert hat.
Der Mieter hat auch keine Hausratsversicherung. Dazu hat der Mieter eine ganz normale Statur, bei der man nicht davon ausgehen kann, dass die Toilette einfach so abbricht.
Vielen Dank für Eure Antoworten.
P.S. Es wäre mir lieb, wenn nur Leute antworten, die auch wirklich Ahnung haben. Bitte nicht raten, das kann ich selbst ;)