Hallo!

Ich habe laut Mietvertrag den "Garten zur Alleinnutzung" gemietet. Es gibt im Keller eine Tür zum Garten. Der vordere Teil ist mit Steinplatten gepflastert. Es führt ein gepflasterter Weg mitten durch den Garten zu einem weiteren mit Steinplatten gepflasterten Bereich. Drumherum ist Rasen und Blumenbeete. Der gesamte Garten ist mit einer Mauer umgeben. Nun schreibt mir mein Vermieter, der vordere gepflasterte Bereich wäre für alle Mieter für hauswirtschaftliche Tätigkeiten freizuhalten. Deshalb hätten auch alle Mieter einen Schlüssel zum "Hof".

Kann das sein? Zählt das nicht auch zum Garten? Ich bin seit Jahren die einzige, die den Garten nutzt und pflegt.

Bin für jeden Rat dankbar.

Grüße, yeonala