hallo,

ich habe eine frage bzgl. umgangsrecht...darf das jugendamt die wohnung der neuen partnerin besichtigen, weil das kind dort übernachten soll/ möchte, aber die kindesmutter nur umgang mit übernachtung in der wohnung des kindsvaters oder dessen eltern verlangt. kind kennt wohnung der neuen partnerin, fühlt sich dort wohl.

Muss die neue partnerin ihre wohnung dem JA zur besichtigung freigeben, nur damit das kind ab und an dort übernachten kann?

lieben dank