Mein Sohn geht zur Kita wie verhält sich jetzt mein Umgangsrecht?

Folgende Situation Mein sohn 1 jahr 3 Monate alt besucht seid Montag die Kita. Ist ja alles Wunderschön freu mich auch darüber das er ein Platz so schnell bekommen hat. Morgen gehe ich selbst mal zur Eingewöhnung mit um mir mal ein Bild machen zu können. Meine Frage ist da meine Ex mir wieder mal das Leben schwer machen will, darf ich nach der Eingewöhnung sprich in ca 3-4 wochen mein Umgangsrecht wahr nehmen auch wenn mein Kind in der Kita ist? Heißt ich will ihn für einen Vormittag in der Woche dann aus den Kindergarten herraus nehmen. Ich bin Berufstätig und Arbeite nur Nachmittags bis spät Abends heißt ich konnte bisher meine Umgänge mit mein Sohn immer nur Vormittags Tätigen bzw nur Nachmittags wenn ich unter der Woche mal ein Tag frei habe was aber sehr selten ist. Und laut Jugendamt stehen mir 2 Besuche unter der Woche zu, Wie Verhält sich das jetzt? Meine Ex sagt ich nehme ihn nicht raus das wäre mein Problem da ich Nachmittags arbeite. Wir haben aber das Geteilte Sorgerecht und ich will mein Sohn weiterhin sehen und Umgang mit ihm haben auch Vormittags wie er es gewohnt ist. Denn kindergarten schön und gut aber die Festigung und der Umgang mit dein eigenen Vater find ich Persönlich schon wichtiger. Einen Vormittag in der Woche würde ich gern weiterhin haben wollen. Den anderen Tag kann man ja am Wochenende machen je nach dem wie ich arbeiten muss.

Vil hat ja jemand eine Idee Vorschalg ist ähnlich in der Situation? Besten dank Vorraus.

Umgangsrecht, Sorgerecht, Jugendamt, Kindergarten
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