Hallo folgende Frage: Meine Frau und ich habe eine Klage bekommen weil der leibliche Vater meiner Stieftochter Umgang wünscht. Da er erwerbsgemindert ist (zahlt auch keinen Unterhalt) hat er Prozesskostenhilfe beantragt. Man muss dazu sagen der leibliche Vater ist pädophil veranlagt (haben ein Brief den er meiner Frau in der Schwangerschaft geschrieben hat was er so mit seinen damals noch ungeborenen Kind alles machen will) und hat auch etliche psychische Erkrankungen. Anfang September kam der Antrag auf Prozesskostenhilfe den wir versucht haben vom Gericht ablehnen zu lassen. Mittlerweile hatten wir auch einen Jugendamttermin bei den dann ein Bericht erstellt worden ist. Heute haben wir einen Brief vom Gericht im Briefkasten das die Prozesskostenhilfe des leiblichen Vaters tatsächlich abgelehnt worden ist.. Was bedeutet das?? Wird jetzt die Klage abgelehnt (denn zahlen selber kann er es definitiv nicht das haben wir zwecks unterhalt schon überprüfen lassen) oder was könnte noch passieren? PS. Natürlich wissen wir das er da Beschwerde einlegen kann aber es geht jetzt um den Fall wenn er keine Beschwerde einlegt bzw. abgelehnt wird.
Prozesskostenhilfe abgelehnt.. Umgangsrecht...
Umgangsrecht,
Prozesskostenhilfe
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.