Hallo, ich habe gehört das es neue Gesetze zum Thema Sorgerecht und Umgang bei kindern gibt. Meine Freundin hat 2 kinder von 2 verschiedenen Männern. Bei dem großem Kind hat sie das gemeinsame Sorgerecht. Bei dem kleinen Kind hat sie das alleinige Sorgerecht. Wir werden aber im Oktober heiraten. Nun habe ich gehört, wenn wir verheiratet sind und die Kinder meinen Namen annehmen, was sie auch werden, das die Erzeuger ( sind beide auf der Geburtsurkunde eingetragen) von den Kindern keinerlei Rechte mehr auf Umgang mit den Kindern haben und Sie dann auch keinen Unterhalt mehr zahlen müssen. Wie verhält sich das dann mit dem gemeinsamen Sorgerecht von der großen Tochter ? Besteht das dann noch weiter oder hebt sich das durch die Heirat auf ? mfg tino