Zählt im Umgangsrecht als lezter Ferientag der Freitag oder Sonntag? Wenn im gerichtlichen Beschluß steht,daß Wochenendregelung in den Ferien entfällt,gilt das auch für das lezte Wochenende in den Ferien?Sonst müßte der Vater das Kind bei bestehender Ferienregelung am vorlezten Tag,also Donnerstag,wiederbringen und am Samstag wiederholen,wegen Papa-Wochenende.Sehe ich das so richtig?