Wer das Glück hat sein kleines Enkelkind kurz zu sehen oder mit ihm zu spielen - der weiß nie was Morgen ist! - Trotz psychiatrischer Beobachtung der kranken jungen Kindsmutter (Magersucht, Angstneurose usw. ) denn, wenn diese "Frau Krankheit " so oft ihre schlechten Stunden hat, bekommen Großeltern das Kind nicht zu sehen, da es z.B. "schlafen muss, damit es Hunger bekommt" Sie kann es auch nicht ertragen, wenn Großmutter mit dem Kind lacht, und das Kind lacht zu gerne! Eine Freundin, die ab und zu gängig ist, darf das Kleinkind auch auf den Arm nehmen und mit ihr richtig lachen und spielen, ohne - dass es heißt- das Kind soll keine Babysprache lernen, oder, das Kind soll auf den Boden krabbeln, sonst gewöhnt es sich an das "Herumtragen" und es kommt auch nicht ins Elternbett zum kuscheln, es muss alleine in seinen verdunkelten Zimmer, mit dem Einschlaftuch auf dem Gesicht pünktliche Schlafzeiten einhalten. Wenn die Großeltern bei einem kurzen Besuch am Abend mit dem Kleinkind nach draußen in den Garten gehen möchten, wird ihr das verboten, weil das Kind angeblich geschwitzt hätte, und sich verkühlen könnte. Das Kind darf nur in wenigen Fällen mit dem Vater einkaufen fahren, muss aber in vorgeschriebener Zeit zurück sein, und darf niemand anders besuchen. Isolation! denn das Kind hat von der Natur noch keine ganze Stunde gesehen. Die junge Familie 20 bis 24 Jahre alt hatte sich aufgrund Nachbarschafts-Gerede beim Jugendamt gemeldet und für die psych. kranke junge Mutter um Hilfe gebeten. Sie bekam wöchentlich einmal Besuch von einem psychiatrischen sozialen Dienst, man half ihr bei Terminen für Psychologenbesuche, bei denen sie immer etwas auszusetzen hatte, war in einer psych. Klinik mit dem Kleinkind, ließ sich nach 24 Stunden vom Ehemann abholen, sie gehört doch nicht in die Psychiatrie! - und das Jugendamt betreut sie weiter. Nachdem sich die Großeltern beim Jugendamt erkundigten, mussten sie sich mit der Antwort begnügen: Sie sollten die Familie doch einfach in Ruhe lassen. Scheinbar hat das Jugendamt keine richtige Einsicht über die tatsächliche Krankheit der jungen Mutter. (Ihre eigene Mutter war auch lange Jahre in psychiatischer Behandlung, wobei die damals neunjährige Tochter ins Heim kam, und nach langer Verhandlung der Vater das alleinige Sorgerecht bekam).

Der junge Ehemann und Vater des kleinen Sechsmonate alten Kindes ist der jungen Ehefrau total unterworfen und macht was sie anordnet, im häuslichen Bereich springt er nach ihrer Anordnung, er kocht sich sein Essen selbst -und die Hauskatzen, welche vor der Geburt angeschafft wurden, müssen draußen den ganzen Tag und Wetter verweilen, bis die Ehefrau im Bett ist. Außerhalb, wenn der junge abgemagerte Mann einmal seine Eltern besuchen darf, zeigt er sich von einer total genervten Seite, und klagt über die Verhältnisse, er ist aber nicht fähig, trotz ihrer Krankheit auf den Tisch zu schlagen und sagen, wer der Mann im Hause ist. Welche Rechte haben dann die Großeltern?