Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen? Mein Mann hat aus der ersten Beziehung (waren nicht verheiratet) eine Tochter (15 Jahre alt). Seid dem 1. Lebensjahr hatte er keinen Kontakt zu Ihr, aber er hat immer Unterhalt gezahlt! Die Mutter (nicht verheiratet und in keiner feste Partnerschaft) hat das alleinige Sorgerecht und hat den Kontakt von Anfang an unterbunden! Mein Mann möchte auch heute noch nichts mit der Mutter zu tun haben! Jetzt hat seine Tochter sich bei uns gemeldet und möchte uns kennenlernen. Wir haben eine gemeinsame Tochter (10 Jahre) und wir alle freuen uns sehr darüber, dass Sie den Kontakt sucht. Wir schreiben viel über Mail miteinander. Die Mutter weiß nichts davon, da sie den Kontakt immer noch unterbinden möchte! Die Sehnsucht, sich endlich kennenzulernen wird immer größer, aber wir möchten nichts hinter dem Rücken der Mutter machen. Seine Tochter traut sich nicht Ihrer Mutter die Wahrheit zu sagen, da Sie Angst hat, das die Mutter alles dagegensetzt um uns nicht kennenzulernen! Meine Fragen: 1. Welches Recht hat das Kind, wenn Sie Ihren Vater kennenlernen möchte? 2. Welche Rechte hat Ihr Vater? 2. Kann die Mutter durch das alleinige Sorgerecht den Kontakt weiter unterbinden? 3. Welches Recht hat meine Tochter? Sie möchten sich beide unbedingt treffen! 4. Machen wir uns Strafbar, wenn wir uns heimlich mit Ihr treffen? Danke für Eure Antworten....