meine ex-Freundin ist mit unserem Sohn (20 Monate alt) in MKK. Sie möchte nicht das ich unseren Sohn besuche. . Schon einmal hatte meine Ex mir meinen Sohn 9 Wochen entzogen, danach war es für mich sehr schwer sein Vertrauen wieder zugewinnen. Er hatte sich in den 9 Wochen von mir entfremdet. Und nun darf ich ihn wieder 4 Wochen nicht sehen. Keiner von den von mir eingeschalteten Ämtern versteht das ich "angst" habe das dies nun wieder passiert und ich mit ihm nach der Kur bei Null anfange. Meine Ex sagte mir frech das ihr neuer Freund sie ein WE dort besuchen kommt, sie aber mich da nicht sehen will, an unseren Sohn denkt sie dabei natürlich nicht. Ich erfahre nicht mal wie es meinem Sohn grad geht, ob und wie er behandelt wird.. Meine Sorgen werden einfach nicht wahrgenommen. So eine Kur soll doch auch für das Kind sein, wie kann es dann sein das er mich nicht sehen darf und mir ein zweites mal entfremdet wird? Wer bitte denkt dabei an das Kind? Das kann doch sicher nicht im Sinn und zum Wohl des Kindes sein.. Wie ist das nun Rechtlich geregelt? Laut Umgangsrecht darf ich meinen Sohn Sonntags in der Zeit von 11 bis 18 Uhr zu mir holen. Darf ich meinen Sohn dort in der MKK besuchen (ich denke da an einen Sonntag für ein paar Stunden um ihn nicht von mir entfremden zu lassen) ???