Hallo,

meine früher Frau möchte, obwohl sie keinen festen Wohnsitz hat, das Umgangsrecht für unseren gemeinsamen Sohn ( 9 Jahre ). Das Fam. Gericht hat bestimmt, dass unser Sohn den Lebensmittelpunkt bei mir hat. Die Mutter hat, nach dem Gerichtsurteil, das Recht unseren Sohn alle 14 Tage von Fr. bis So. zu sich zuhohlen. Da hatte sie aber noch einen festen Wohnsitz. Das Jugendamt sagt: Das Kind darf nur noch Tagsüber von 8.00 - 18.00 Uhr zur Mutter, gibt mir aber nicht schriftlich. Meine frühere Frau ist so drauf, dass sie mir eine Wohnung zeigt, die ihr gar nicht gehört. Nach dem Wochenende musste ich dann von unserem Sohn erfahren, dass die Beiden nur unterwegs bei Freunden waren. Das Fam. Gericht hält sich zurück. Meine Frage: Was kann ich tun, um das vom Jugendamt gesagt auch schriftlich zubekommen um das auch durchsetzen zu können?