Einstweilige Verfügung - Darf ich unseren Sohn trotzdem sehen?

Hallo, am Wochenende war es soweit... Meine Ehefrau will sich von mir trennen, wir sind schon auseinander gezogen. Seit dem kommt von einem unbekannten Absender Psychoterror mit z.T. Morddrohungen, bei der Polizei war ich schon aber die können nicht viel machen. Ich vermute aber, dass ihr neuer Freund dahinter steckt. Am Donnerstag habe ich mit meiner (Noch)Ehefrau dann ausgemacht, dass ich den Samstag nachmittag mit unserem Sohn verbringen darf. Am Wochenende war ihr Freund dann tatsächlich hier in der Stadt und bei mir im Haus wurde Feuer gelegt. Ich wollte ihn zur Rede stellen, gut ich wurde ein bisschen sehr laut, weil niemand mit mir reden wollte. Stattdessen wurde die Polizei gerufen; Platzverweis! Am Freitag hat meine Ex dann gesagt, sie hätte auf die Schnelle eine Einstweilige Verfügung gegen mich, die auch für unseren Sohn gelten soll. Demnach dürfte ich mich auf 100m nicht nähern. Ich hab mir vorher schon gedacht, dass es soweit kommt, weil ihr Freund immer solche Vorschläge macht um mich fertig machen zu können. Was kann ich nun tun, und darf ich unseren Sohn trotzdem sehen? Gilt die Einstweilige Verfügung wenn sie überhaupt eine hat? Denn ich hab nichts davon gesehen. Ich vermisse meinen Sohn tierisch, immerhin hab ich ihn in den letzten 4 Wochen nur ein paar mal für wenige Minuten gesehen. Kann ich vielleicht sogar irgendwie dafür sorgen, dass der Neue nicht in die Nähe des Kindes darf?

Umgangsrecht, Familienrecht
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