Igel (170 Gramm) frisst nicht sondern schläft nur, was tun?

Hallo! Ich habe gestern einen Igel gefunden. Er ist noch sehr klein, wir waren mit ihm auch beim tierarzt, der hat ihm Antibiotika und eine Infusion gegeben. Dann haben wir den Kleinen in eine Karton getan und viel Zeitung und handtücher dazu gegeben und ihn ein Schächen mit hochkalorienhaltigem Futter bereitgestellt. Natürlich hat der Karton auch einen Ausgang, der Igel kann jederzeit gehen. Jedoch kann er nicht laufen er zittert wenn er es versucht und ist sehr geschwächt. Das alles geschah gestern Abend. Über Nacht hat er ein ganz kleines Bissen gefressen und 10 Gramm zugenommen. Jedoch schläft er jetzt die ganze Zeit und ist so arg eingekugelt, dass man sein Gesicht nicht mehr sieht. Wir haben ihm fetthaltiges Rührei gemacht (auf Empfehlung der Tierärztin,) doch auch auf dieses hat er nicht reagiert. Jetzt ist er wieder in seinem Karton, das Rührei und ein Wasserschälchen stehen ihm bereit, aber wenn er davon nichts isst und jetzt schon im Winterschlaf ist, dann wird er sterben. Weil mit diesem Untergewicht, würde er die Überwinterung wohl kaum überleben, oder? Was können wir jetzt noch für ihn tun? Sollen wir ihn versuchen aufzuwecken, damit er etwas isst und wenn ja, wie bekommt man ihn wach? Oder sollen wir einfach abwarten und den kleinen seinem Schicksal überlassen? Danke für jede Hilfe!! Liebe Grüße :)

Natur, Tiere, Herbst, Tierarzt, Tierschutz, Igel, Winterschlaf, Überwinterung
Kann man das Gesundheitsamt zu einem Kollegen schicken der seine Wohnung verkommen lässt?

Guten Tag, Ich habe einen Kollegen der Computersüchtig ist. Er besitzt eine Wohnung mit Hund und es ist alles voll Müll und verschimmelten Tellern mit Essensresten. Im Flur stapeln sich die Pfandflaschen und der Müll. Der Hund riecht extrem nach Urin und uriniert überall auf das Laminat. Ihn selbst stört das scheinbar nicht. Wenn man ihn auf seine räudigkeit Aufmerksam macht lenkt er vom Thema ab oder zieht es ins lächerliche das es nicht so schlimm sei. Es stinkt in der Wohnung extrem nach Hund, Urin und Abgestandenem Essen. Fruchtfliegen machen sich überall in der Wohnung breit. Man muss als außenstehender schon überlegen wo man sich hinsetzt. Der Hund hat schon mehrere male auf das Sofa uriniert. Er lässt es einfach nur eintrocknen. Die Toilette ist seit dem Einzug vor 3 Jahren nicht einmal sauber gemacht worden. Besagter Kollege läuft auch gerne Barfuß durch die Wohnung - Andere würden nicht mal ihre Schuhe ausziehen wollen. Aschenbecher werden einfach unter das Sofa gekippt. Alle Gefäße die sich in der Wohnung befinden werden als Aschenbecher missbraucht. Die Zigarettenstummel werden einfach in die Teller mit Essensresten ausgedrückt. Kann man dort irgend eine Behörde drauf aufmerksam machen das dieser Hund in der Wohnung verkommt? Oder Allgemein er aufgefordert wird seine Wohnung auf fordermann zu bringen? Danke schonmal für die Antworten :)

Essen, Gesundheit, Tiere, Wohnung, Hund, Hygiene, Tierschutz, Behörden, Sauberkeit
Waschbären fangen und töten?

Geht folgender Sachverhalt mit dem Tierschutzgesetzt konform, gerade was die letztendlich Tötung von Waschbären angeht:

Vermieter X beauftragt einen ausgebildeten und ortsansässigen Jäger der Lebendfallen für Waschbären auf dem Grundstück des Vermieters aufstellt. Nachdem bereits mehrmals Waschbären gefangen wurden, werden diese wiederum aus der Falle in einen Sack „gelockt“ bzw. gescheucht. Nachdem der Waschbär in einem blickdichten Sack ist, werden die Waschbären mit einem Knüppel bzw. einer Eisenstange erschlagen.

Meine Frage: Ist eine solche Art und Weise sich der Waschbären zu entledigen im Sinne des Tierschutzgesetztes zu vereinbaren? Meiner Meinung nach nicht! Da:

  1. Mehrfach von Mietern (Zwei Mietparteien die die Art der Tötung bestätigen können) beobachtet und natürlich gehört wurde, wie die Waschbären quietschende Geräusche von sich gaben
  2. der Jäger mit Sicherheit bei einen Sack, welcher blickdicht ist, nicht auf Anhieb „tödlich“ trifft und damit das Tier unnötig Qualen aussetzt.

Wie bereits erwähnt, gibt es zwei unabhängige Mietparteien auf diesem Grundstück, die diese Aussage bestätigen. Natürlich könnte man jetzt annehmen, dass der Jäger weiß was er da tut und sich an das Tierschutzgesetz bzw. Bundesjagdgesetz/Jagdrecht hält. Da mein Empfinden nicht zwangsweise mit dem rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes bzw. der Länder übereinstimmen muss, würde ich mich freuen, wenn Ihr mir eine rechtlich, auf gesetzliche Rahmenbedingungen fußende Aussage geben könnten, ob so eine Vorgehen, wie ich es oben beschrieben habe, legitim ist oder eine Kontakt geben können der mir weiterhilft. Im Endeffekt habe ich die Absicht den Vermieter auf die Art und Weise der Tötung anzusprechen. Dies möchte ich aber natürlich nur tun, wenn ich weiß, dass diese Art und Weise der Tötung belegbar rechtwidrig ist. Mir ist des Weiteren durchaus bewusst, dass der Vermieter auf seinen Grund und Boden Fallen aufstellen darf, wenn die vorhanden Wildtiere auf deren Grund und Boden unerwünscht sind bzw. nachweislich Schaden anrichtet.

Bitte keine Aussagen alla: "Das ist ja schecklich" oder "Was ein Bastard". Das hilft mir in keiner Art und Weise weiter. Ich benötige Aussagen die Hand und Fuß haben.

Ich würde mich freuen wenn Ihr mir in irgendeiner Art weiterhelfen könnt.

Gesetz, Tierschutz, fallen, Jagdrecht
Tierschutzvertrag geltend machen - dringend!?

Ich habe kurz vor Ostern meinen Hund für 250€ mit Tierschutzvertrag abgegeben, da meine Lebensumstände einfach nicht zugelassen haben dass er bei mir bleibt. Meine Familie hat ihn vor 6 Jahren in Bosnien von der Strasse geholt und jahrelange Geduld und Liebe in ihn gesteckt, bis er ein toller Familienhund wurde. Was er erlebt hat, mag ich mir nicht ausmalen

Laut Vertrag, den beide unterzeichnet haben, habe ich das Recht auf einen "unangekündigten" Besuch, um zu überprüfen ob es dem Hund gut geht, ob seine Haltung okay ist. Ich have sogar den Teil mit "zwingerhaltung" komplett aus dem Vertrag streichen lassen und wenn sie ihn abgeben will, bin ICH Entscheidungsträger was mit dem Hund passiert, nicht sie. Sie darf ihn auch nicht ins tierheim geben, laut Vertrag muss sie ihn mir in so einem Fall wieder geben. Sie unangekündigt besuchen wollte ich allerdings nicht, ich glaube sie muss mir dann auch gar nicht auf machen. Habe ihr also schon anfang Juli Bescheid gesagt, das ich in einigen Wochen den Hund sehen möchte. Immer wieder weicht sie aus, bis heute habe ich ihn nicht gesehen und als ich ihr geschildern habe, dass ich NATÜRLICH immernoch Verantwortung für sein Leben trage und mir wegen ihrem Verhalten Sorgen mache - antwortet sie nicht mehr.

Ich habe Angst und mache mir Sorgen. Ich würde mein Recht, den Hund zu sehen gerne geltend machen, wenn es sein muss auch mit Anwalt. Natürlich nicht unangekündigt, sondern durch einen 2 Wochen vorher, vom Juristen schriftlich angemeldeten Besuch.

Geht das?

Hund, Haustiere, Anwalt, Tierschutz, Hundehaltung, juristisch
Wie können wir unsere Hunde aus dem Tierheim zurückholen?

An alle Tierfreunde, wir haben vor 2,5 Jahren aus dem Tierheim Bad Kreuznach 2 Hündinnen aus sehr schlechter Haltung übernommen und 2 Jahre mit viel Gedult und Einfühlungsvermögen gebraucht um den beiden total verpeilten Mäusen wieder Vertrauen zu den Menschen zu geben. Nun wurde eine von beiden ubgewollt trächtig und bekam vor 4 Tagen einen toten Welpen da ich Schichtarbeite und mein Mann mit einer ausgeprägten Beckenvenenthrombose sowie beidseitiger Lungenembolie im Krankenhaus war konnte keiner von uns bei der Geburt dabeisein. Am Freitag waren wir in der Praxis von Frau Dr. Saxler in Idar- Oberstein trafen dor aber nur ihre Vertretung Frau Dr. Köster an, diese machte ein U-Schall und maß Fieber mit dem Ergebnis das die Hündin 40 Grad Fieber hatte und außerdem noch 2 tote Welpen im Bauch welche dringend herausmüßten! Doch obwohl die Praxis mit allem möglichem modernem Equipment ausgestattet ist und auf der Homepage damit geworben wird das alle OP`s gemacht werden wollte Frau Dr. Kösterdie erforderliche OP mit der BegründungSie wäre alleine obwohl eine Tierarzthelferin anwesend war nicht durchführen und wir sollten 1 Stunde bis zur nächsten Tierklinik fahren! Wir also nochmal zurück und wollten in der Klinik anrufen da mein Mann aus verschidenen Gesundheitlichen Problemen nicht mehr arbeiten kann und ich auf Mindestlohn arbeite wollten wir im Vorfeld eine Ratenzahlung vereinbaren bekamen aber nur den AB mit der Aufforderung ab 16 Uhr wieder anzurufen. Die Frau Dr. hatte es sich allerdings in den Kopf gesetzt ihren Willen zubekommen und rief ständig bei uns an um zu erfahren wiso wir nicht das machten was sie sagte und meinte dann wir sollten unseren Haustierarzt kontaktieren um die Hündin einzuschläfern,sie gäbe uns bis 18 Uhr Zeit für eine Rückmeldung das war um 15 Uhr. Wir wollten einen tierarzt in der Nähe finder der den Eingriff direkt durchführt um der Maus weiteren Stress durch eine lange Autofahrt zu ersparen. Um 16.15 stand 2 Mitglieder des Tierheims Bad Kreuznach vor unserer Tür und nahmen uns beide Hündinnen weg, drohten mit einer Anzeige und Beschwerten sich über die kosten die nun kommen würden, dann meinten sie wir könnten die beiden Einklagen.Für meinen Mann und mich sind die beiden wie Kinder sie merkten wenn es uns nicht gut ging und forderten ihre Streicheleinheiten die sie immer bekamen. Was können wir tun um unsere beiden Mäuse wiederzubekommen???? BITTE HELFT UNS!!!!!!

Hund, Tierschutz
Wie bestimmt der Vermieter die Anzahl der Kleintiere?

Hallo liebe Community,

leider leider habe ich jetzt Probleme mit meinem Vermieter und habe jetzt einige Fragen.

Mal zur Sachlage: Unsere Nachbarin beschwert sich über den Gestank. Allerdings nicht im Hausflur oder so, sondern für sie stinken die Müllcontainer (die dummerweise keine 10m von ihrem Fenster entfernt stehen). Angeblich riecht es ganz besonders nach Tiermist. Sieht mein Vermieter natürlich auch so. Andere Nachbarn allerdings nicht (hab mal rum gefragt).

Mein Vermieter wollte daraufhin wissen was für Tiere ich hab und wie viele - 4 Kaninchen + 4 Ratten und nun übergänglich Meerschweinchen. Davon benötigen nur die Kaninchen Streu und nicht mehr als ein handelsüblicher Käfig voll ist. Den Dreck von den anderen Tieren kehre ich lediglich auf. Das ist am Tag ein 40l Mülltüte. Jedenfalls sind ihm das zu viele Tiere und erwartet nun das ich welche abgebe, sonst wird er schriftlich.

Ich habe mich diesbezüglich dann mal belesen und erfahren, dass ein Vermieter die Kleintierhaltung zwar nicht generell verbieten darf. Allerdings über die Anzahl bestimmen kann. Das wusste ich vorher echt nicht... Ich habe dann verzweifelt gesucht wie diese Anzahl bestimmt werden kann und finde nur immer wieder was von ab 4-6 Ziervögel oder ab 6 Aquarien. Wie berechnet sich das in meinem Fall mit Kaninchen und Ratten?

Was ich mich auch frage, kann ein Vermieter von meinem Müll per Geruchsbelästigung mich ernsthaft dazu zwingen meine Tiere abzugeben? Müll stinkt nun mal. Tierdreck auch. Was soll ich denn da machen? Ist ja nicht mein Problem, dass die Container quasi am Fenster der alten Dame stehen.

Ausserdem entsorge ich ihm damit zu viel Müll. Muss ich da eine Anzahl an Müllsäcke verwalten oder wie?

Ich möchte einfach wissen, wer im Recht ist und ob ich mir Sorgen machen muss. Ich möchte keinen unnötigen Ärger. Aber einfach unnötig Tiere abgeben kommt für mich auch nicht in Frage.

Ich danke schon mal im voraus!

Mit freundlichen Grüßen

VanyVeggie

Kaninchen, Tiere, Wohnung, Haustiere, Kleintiere, Mieter, Recht, Rechte, Tierschutz, Ratten
Schutz- Verwahr- Kauf- oder Übergabevertrag?

Hallo Leute,

also erst einmal: Ich stelle diese Frage rein aus Interesse es ist alles in Ordnung, ich bin lediglich neugierig, wie die Rechtslage ist ^^

Aaaalso, ich habe 2 Frettchen aus einem Tierschutzverein übernommen (wirklich ein e.V., keine "Private" Hobbyhilfe)

Der Vertrag dazu ist aber in meinen Augen recht unklar:

In der Überschrift des Vertrages steht: Bindender Schutzvertrag für Frettchen über ein Dauer-Verwahrverhältnis

Im Vertrag steht: Das Frettchen geht mit Übergabe in den Besitz des Betreuers über, der Verein XXX bleibt aber zum Schutz des Frettchens Eigentümer Der Betreuer übernimmt wie ein Tierpfleger alle laufenden Kosten zum Unterhalt des Tieres, inklusive Tierarztkosten.

Zwei Punkte weiter steht dann: Ich erwerbe das Tier ausschließlich zum Eigennutz, das Tier wird (ohne vorherige Genehmigung) nicht an Dritte weitergegeben....

Ebenso steht IM Vertrag mal was von Erwerb des Tieres dann wieder was von Vermittlung des Tieres

Mal ist von Schutzgebühr, mal von Kaufpreis die Rede.

Die Schutzgebühr die ich gezahlt habe, ist zu vergleichen mit dem Betrag, den man auch für andere Abgabefrettchen (von Privat) zahlen würde. (im Grunde sogar höher ^^)

Nun habe ich ein wenig zu dem Thema recherchiert, und überraschenderweise rausgefunden, das die meisten der Klauseln in Schutzverträgen unwirksam sind, da es im Grunde gar keine Schutz, sondern Kaufverträge sind, und die meisten der Klauseln (insbesondere der Eigentumsvorbehalt) nicht rechtswirksam sind. So etwas geht wohl nur bei einem Pflegevertrag, wo der Verein alle Kosten übernimmt, und das Tier quasi nur bei einem Wohnt.

Was ich etwas gruselig fans, war das manche Tierheime und Vereine teilweise aus den seltsamsten Gründen plötzlich die Tiere wieder zurückverlangen. Ich glaube zwar absolut nicht, das das bei meinen Freggels passieren wird, aber dennoch möchte ich ganz gern Gewissheit haben, was denn nun erlaubt ist, und was nicht.

Außerdem grübel ich, ob ich, falls das alles NICHT wirksam ist, ich den Verein mal darüber informiere, wie sie rechtlich stehen.

Soweit ich das, was ich Online gelesen habe verstehe, ist so etwas nicht erlaubt. Entweder man ist eine Pflegestelle, dann ist man nur Besitzer, aber nicht Eigentümer, der Verein muss dann aber auch alle Kosten (Futter, Tierarzt usw.) übernehmen, oder man kauft das Tier, und der Verein hat keine Rechte mehr.

Es ist wohl nicht erlaubt, das Vereine sich solche umfangreichen Rechte zusichern, aber mit den Kosten nichts mehr zu tun haben wollen.

Wie schaut das nun wirklich aus? Hatte jemand hier mal so einen Fall? Wurde jemandem mal tatsächlich das Tier weggenommen? Evtl. sogar unbegründet?

Ich frage wie gesagt aus reinem interesse, und zugegebenermaßen ein wenig aus Angst. Auch wenn ich meine Monster super halteund ich dem verein vertraue, hat man dennoch wie man so schön sagt "Schon Pferde K*tzen sehen" (um mal im Tierreich zu bleiben ^^) LG

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Wie können wir unseren Hund zurückholen?

Vor ca. 2 Monaten kam beim Tierschutz eine anonyme Anzeige gegen uns ein. Diese lautete dass unser Hund ständig bellt und den ganzen Tag und die ganze Nacht im Zwinger gehalten wird(was nicht stimmt der Hund wurde Tag und Nacht rausgelassen). Der Tierschutz fand immer neue Gründe "gegen uns" wie zum Beispiel dass wir nicht genug Kontakt mit dem Hund haben oder das mit dem Hund nicht spazieren gegangen wird. Unseren Hund 8 Monate alten schäferhund haben wir aus schlechten Verhältnissen geholt und mussten ihm alles beibringen. Also auf Kommandos hören oder an die Leine gewöhnen. Im Beschluss der Tierschutzverbandes steht der Vorwurf Tierquälerei! Deswegen wurde unser Hund uns weggenommen! Wir haben bereits von Anfang an einen Anwalt eingeschaltet dieser forderte einen kompletten Protokoll und Begründungen wieso gegen uns ein Vorwurf liegt. Dieses Protokoll hat der Anwalt vom Tierschutzverband nicht erhalten. Dennoch wurde der Hund mit Begleitung eines Polizisten uns weggenommen. Der Polizist hat meinem Vater aber leise gesagt dass die das eigentlich nicht dürfen solange ein Anwalt eingeschaltet ist. Dennoch hat er nichts gemacht und ließ den Hund vom Tierschutz uns wegnehmen. Wir haben Fotos und Videos wie die ganze Familie mit dem Hund spielt und wie mit ihm gassi gegangen wird. Der Hund ist gepflegt hat immer etwas zu essen und zu trinken und hat einen riesen großen Garten wo auch lauter Spielzeuge zB Bälle von ihm rumliegen zum spielen. Meine Frage wäre was können wir tun um unseren Hund zurückzuholen? Ist das in euren Augen Tierquälerei wie im Beschluss geschrieben? Hatte jemand von euch eine ähnliche Situation? PS der Hund wurde früher in einer kleinen Zimmerwohnung gehalten deswegen haben wir ihn zu uns geholt. Er ist noch sehr stürmisch und wild weil alles für ihn neu ist. Aber der Tierschutzverein meint der Hund würde keine Zeit mit uns verbringen und würde ständig im Zwinger gehalten.

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Wer haftet für den Hund und ist dieser Vermittlungsvertrag gültig?

Hallo, ich habe folgendes anliegen:

Mein Cousin und sein bester Freund sind zusammen gezogen und haben sich einen 9Jahre alten Schäferhund aus dem Tierheim ausgeschaut. Dieser Hund ist sehr schwierig, Ängstlich und nicht mehr der fitteste. Beide sind mit Hunden aufgewachsen und haben sich trotz allem nach einigen Wochen Kennenlernphase für diesen Hund entschieden. Sie wollten mit dem kauf noch einen Monat warten, bis die Renovierungsarbeiten abgeschlossen sind und der Hund seine Eingewöhnungszeit nicht im stressigen Umzug und Menschentrouble verbringen muss. Das Tierheim jedoch, sagte darauf, dass er schon ein Jahr im Tierheim leben würde und eingeschläfert werden müsste, wenn er nicht noch diesen Monat vermittelt werden würde. Meines wissens nach, ist dies bei gesunden Tieren in Deutschland verboten!!! Die beiden haben darauf reagiert und den Hund sofort mitgenommen, ohne dass irgendjemand sich mal die Wohnung angeschaut hat, ob überhaupt genug Platz ist für einen großen Hund. Zudem wurden die Personalausweise nicht kontrolliert und alle angaben einfach mündlich übernommen. Es kann doch nicht sein, dass ein Tierheim so unverantwortungsbewusst handelt. Ist ein solcher Vertrag gültig??

Zudem ist jetzt auch noch was passiert. Der Hund hat ein 14jähriges Mädchen gebissen. Sie wollte spielen und er hat es falsch verstanden, fühlte sich vermutlich bedrängt. Wer haftet in diesem Fall? Der Biss ist an dem ersten Tag passiert, wo der Hund umgezogen ist. Natürlich exestiert eine versicherung für den Hund. Aber von seiten des Tierheims kann das doch nicht rechtens gelaufen sein. Muss man nicht sowas wie einen Eignungstest machen, bevor man einen schwierigen Hund vermittelt bekommt?

Hund, Versicherung, Tierheim, Tierschutz, tiervermittlung
Wie ist die Rechtslage bei einem Tierschutzvertrag, Vorbesitzerin will den Hund einfach zurück?

Hallo zusammen.

Wir haben im Februar ´16 einen rumänischen Straßenhund aufgenommen. Die Vorbesitzerin ist nach eigener Aussage Mitglied in einem Tierschutzverein (den sie namentlich nicht benannt hat). Den Hund hat sie uns jedoch privat überlassen.

Sprich sie hat ihn uns gegen einen "Schutzvertrag für Tiere", eine nach ihrer Aussage ausgedruckte Vorlage aus dem Internet übergeben. Eine Quellenangabe ist auf dem Dokument nicht zu finden.

Sowohl mündlich als auch auf dem Vertrag wurde zugesichert das Tier sei gesund. Am Folgetag stellte sich beim Tierarzt aber anderes heraus. So weit so gut. Wir haben ihn behandeln lassen.

Die Vorbesitzerin hatte mit uns eine Schutzgebühr (mündlich) i.H.v. 250 Euro vereinbart. Fünfzig Euro haben wir direkt bezahlt. Den Rest hat sie handschriftlich am Rand des Vertrages "aufgekritzelt". Da steht nur, Rest zahlbar in 2 Raten. Nicht wann, nicht wie und auch nicht von mir abgezeichnet.

Nun zu den Problemen: Laut ihrer Aussage sei der Hund 2-fach gechipt. Einmal deutsch, einmal rumänisch. Dies ist nicht der Fall. Der Hund hat nur einen rumänischen Chip.

Als unser Versicherungsmakler zwecks Hundehaftpflicht da war, gab es einen Vorfalll, bei dem leider der Anzug unseres Maklers dran glauben musste. Unser Hund hatte uns beschützen wollen. :) Nachdem wir die Besitzerin auf die derzeitige Versicherung ansprachen, bekamen wir als Antwort: der Hund gehört euch das ginge sie nichts mehr an. Beim Vertragsgespräch hieß es allerdings, bis zur völligen Zahlung sei der Hund IHR Eigentum! Sichtlich enttäuscht von der forschen Aussage studierten wir nun den Vertrag. Hierin ist lediglich festgelegt, dass bei schlechter Haltung der Hund wieder zurück geholt werden könne. Ein Eigentumsvorbehalt ist nicht geregelt. Um genau zu sein ist darin überhaupt nichts geregelt. Es ist ein zweiseitiges äußerst schwammiges Dokument. Über Rechte und Pflichten beider seiten steht da nicht viel.

Also wurde der Hund von uns bei der Stadt angemeldet, versichert, ein neuer Heimtierausweis ausgestellt und er bei Tasso registriert. Rein rechtlich müsste der Hund also uns gehören oder sehe ich das falsch? Wir haben keinesfalls vor uns herum zu streiten, aber die Dame macht es uns nicht leicht.

Nachdem sie sich Wochenlang nicht gerührt hat, als wir wie gewünscht Fotos und Infos zum Zustand des Hundes geschickt haben, kam jetzt nur: wenn sie das Geld nicht bekommt holt sie den Hund wieder ab!

Ähm Hallo?`Es wird weder gefragt wie es dem Tier geht, noch wie und wohin überhaupt gezahlt werden soll. Die Dame machte beim Treffen schon einen eher geldorientierten und ungepflegten Eindruck. Der Hund ist mittlerweile Gesund und ein Teil der Familie. Wie sollen wir uns verhalten? Mittlerweile denken wir das die Dame auch nichts mit Tierschutz am Hut hat, sondern eher Geld machen will.

Kann sie den Hund zurück fordern? Ist ein handgeschriebener Randvermerk über zu zahlendes Geld von ihr überhaupt rechtswirksam?

Hund, Recht, Tierschutz, Eigentum, Vertragsrecht, Anzahlung, Schutzgebühr
Ich hab mich zum Spenden breitschlagen lassen..wie komme ich da wieder raus?

Hallo liebe Leute, ich habe mich hier angemeldet, um euch in einer Rechtssache um Rat zu fragen...Das hier wird ein etwas längerer Text...

Es geht um folgendes:

Heute morgen war ich Einkaufen im Supermarkt und am Eingang standen Leute, die Werbung für einen Tierschutzverein gemacht haben.

Und da ich nun mal auch ein Herz für Tiere habe, habe ich mich breitschlagen lassen und mich dazu hinreißen lassen, einen "Förderantrag" zu unterschreiben**. Ich habe auch meine Wohndaten angegeben und unterschrieben. Allerdings habe ich dem Mann am Stand nicht meine Bankdaten herausgegeben. Das mache ich nicht so gerne. Als ich zu Hause war, habe ich es mir nun doch anders überlegt und mich gegen die Spende entschieden. Dummerweise habe ich ja aber den Vertrag unterschrieben...

Hier der Wortlaut des Vertrages:

"[...] Ja, [...] ich möchte die gemeinnützigen Ziele des Vereins unterstützen und werde Fördermitglied oder Pate für ein Jahr. Meine Mitgleidschaft kann drei Monate vor ablauf schriftlich gekündigt werden, sonst verlängert sie sich um ein weiteres Jahr. [...]

SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige [...] Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von [...] auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Vertrages verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen."

Wie gesagt habe ich meine Bankdaten nicht herausgegeben, aber bereits unterschrieben.

Dann habe ich eine Mail an den Verein geschrieben, dass ich Ihnen meine Bankverbindung nicht geben werde und daher nichts zahlen werde. Falls das ein Problem sein sollte, solle man sich bei mir melden (Adresse haben sie ja).

Zählt das quasi als Kündigung des Vertrags? Oder muss ich irgendetwas beachten? Dürfen die mir eine Rechnung schicken über den "Gesamtjahresbetrag"? Oder muss ich gar nichts zahlen? Oder soll ich mal da anrufen und das klären? Ich glaube aber nicht, dass ich da wen über das Wochenende erreiche...

Ich bin dankbar für eure Antworten...

Finanzen, Geld, Verein, Recht, Tierschutz, Lastschrift, Spende
Hund aus Tierschutz übernommen - schwere HD - Kosten erstattung?

Hallo, wir haben ende Januar eine 8 Monate alte Hündin vom Tierschutz übernommen. Haben sie dann nach 2 Wochen komplett untersuchen lassen, weil uns auffiel dass sie hinten etwas komisch läuft und beim anfassen der Hüften jault. Die Diagnose war "schwere HD".

Habe danach den Tierschutzverein kontaktiert und um Unterstützung der anfallenden Kosten gebeten. Am Telefon war man überrascht und hat mir gesagt dass wir bestimmt eine gute Lösung finden und ich mit einer Unterstützung rechnen kann. Am selben Tag bekam ich von einer anderen Dame des Tierschutzvereines einen eher unangenehmen Anruf. Ich wurde auf den von mir unterschrieben Schutzvertrag hingewiesen. Dort steht:

§5 - Der Übernehmer erkennt an, dass vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die entstehenden Unterhalts- sowie Tierarztkosten selbst zu tragen sind und dass nach der Übergabe des Tieres jede Haftung für den Tierschutzverein entfällt

§6 - der TSV übernimmt keine Haftung für Mängel charakterlicher oder gesundheitlicher Art. Die Übereignung erfolgt wie besehen.............

§7 - Ein Hund aus dem TS kann evtl. unbekannte gesundheitliche Probleme haben, die sich erst nach der Vermittlung herausstellen. z.Bsp. alte Frakturen, Arthose o.ä. Der TSV übernimmt keine Haftung für sich später herausstellende Erkrankungen.

Danach wurde ich noch gefragt wieso ich mir überhaupt einen Hund aus dem Tierschutz geholt hab. Diese Frage fand ich ziemlich frech und unpassend.

Die Frau vom Tierschutz (Tierarzthelferin) hat gebeten ihr die Röntgenbilder zuzuschicken damit sie sich selbst ein Bild machen kann. Nachdem ich das klare Röntgenbild hingeschickt habe, kan einen Tag später die Antwort mit dem Verweis auf den unterschriebenen Vertrag und dass mir als neuer Halter die ersten Tage nichts auffiel.. Mhh...

Wir werden die kleine natürlich behalten. Meine Frage aber: Habe ich irgendeine Chance auf irgeneine Unterstützung durch den TSV oder zumindest eine Chance auf Rückerstattung der Schutzgebühr?

Hund, Krankheit, Tierheim, Tierschutz, HD, Hüftdysplasie, Schutzgebühr
Welche Exoten darf ich in Bayern halten (Kleinsäuger, Primaten)?

Hey hallo, ich bin neu hier und beginne im September meine Ausbildung zum Tierpfleger. Ich besitze zurzeit einen keinen Hund und habe sehr sehr viel Erfahrung in der Reptilien Haltung und Zucht, vor kurzen ist leider meine Großtante verstorben und hinterließ mir ein Großes Haus mit Garten in einem kleinen Dorf in Bayern. Ich bedauer zwar den tot meiner Tante sehr jedoch will ich mir jetzt meinen grössten Traum verwirklichen und mir eine Exotische Tierart ins Haus holen, es steht noch nicht fest welches Tier aber etwas exotisches sollte es sein. (gerne Vorschläge welches Tier und woher ich es bekomme aber keine Belehrungen darüber dann man Exoten nicht artgerecht halten kann wer darüber mit mir diskutieren will kann mich gerne persönlich anschrieben ;P) Ich habe an Primat (Kapuziner oder Krallenaffen) gedacht oder gar etwas wie ein Faultier, Opossum, Hamsterratte, oder ähnliches. allerdings will ich nicht mit dem deutschen/Bayrischen Gesetz in Konflikt geraten und darum wollte ich mal nach der Rechtslage fragen welche Exotischen Tiere darf man sich halten? Bei welchen gibt es ausnahmen und welche sind komplett verboten? Ich würde mich über ernste antworten sehr sehr freuen und bitte nochmals es zu unterlassen mich damit zu belehren das man Exoten nicht artgerecht halten kann. Ich bin ein Mensch der alles für seine Schützlinge tut und mich immer sehr sehr genau informiere bevor ich mir etwas anschaffe.

Tiere, Tierschutz, Exoten
Wie sage ich dass ich nicht mehr Vegetarier sein will?

Also ich bin 15 Jahre jung und bin jetzt seit gut 2 oder 3 Jahren Vegetarier. Ich habe es ursprünglich eigentlich so aus einer Art "Gruppenzwang" angefangen. Meine beste Freundin wurde Vegetarierin und da wollte ich es auch (ziemlich dumm ich weiß..). Aber mit der Zeit habe ich mich genauer darüber informiert und darüber nachgedacht und bin aus Gründen wie schlechter Tierhaltung und dass wir Menschen unschuldige, liebevolle Tiere essen zu der Meinung gekommen, dass ich wohl doch das "Richtige" tue und mich gut deswegen gefühlt. Aber ich muss zugeben ich vermisse das Fleisch und alles mögliche schon nicht gerade wenig und ich möchte es nicht mehr. Ich möchte mir nicht mehr verbieten Fleisch zu essen, nur um mir meine Meinung selbst wieder zu bestätigen, wenn ihr wisst was ich meine.

Jedenfalls weiß ich nicht wie ich das meiner Mutter (und allen anderen in meinem Umfeld) sagen soll. Es ist mir sozusagen peinlich. Ich komme mir ja schon total dumm vor es hier anonym zu sagen... Wie soll ich es ihr sagen und was kann ich für plausible Gründe nennen anstatt nur zu sagen "ich hab wieder Lust auf Fleisch". Da fühl ich mich ja noch dümmer.

Ich denke weil ich ja im Prinzip immer noch der Überzeugung bin, dass ich dann unschuldige Tiere, Lebewesen wie du und ich, esse, werde ich wohl auch recht wenig Fleisch essen. Das wäre schon mal ein Argument. Dann fiele mir noch ein, dass ich als einzelne Person eh nichts dagegen ausrichten kann. Viele werden weiter ihr Fleisch essen, also bringt es nichts wenn nur ich es nicht mehr tue.

Also im Klartext nochmal: Ich suche gescheite Gründe/Argumente die ich nennen kann, wenn ich meiner Mutter (und anderen) sage, dass ich keine Vegetarierin mehr sein möchte.

Danke für alle hilfreichen Antworten und ich hoffe ihr versteht mich und verurteilt mich nicht...

Essen, Gesundheit, Ernährung, Tiere, vegetarisch, Fleisch, Erklärung, Tierschutz, vegan, Argumente, Vegetarismus

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