Wie kann ich Eigentum noch beweisen?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst doch Zeugen haben, die bestätigen können, dass es Dein Hund ist und dass Du ihn mit in die Beziehung brachtest und die vielleicht auch glaubhaft bestätigen können, dass Du das Tier niemals verschenken würdest. Wenn Du drei Personen beibringst, die nicht mit Dir verwandt sind,  (wenn möglich), dürfte das ausreichen und das bis her beigebrachte, fällt dann ja auch noch mit in die Waagschale.

Ärgere Dich nicht über so manche dämliche Antwort. Ich staune auch immer wieder über die hellseherischen Fähigkeiten, mancher Ratgeber, die nicht selten ins unverschämte gehen. Denke Dir einfach Deinen Teil.   ; - )

Dir steht der § 1006 BGB entgegen, der sagt "Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei.". Du musst also die Eigentumsvermutung der Besitzerin erschüttern. Offenbar hast du es bisher nicht ausreichend gekonnt, so dass das Gericht gegen dich entscheiden musste.

Da man den Fall nicht in allen Einzelheiten kennt, kann dir dein RA sicherlich besser raten als wir hier.

Sie hat den Hund und du hast die Beweispflicht wenn du ihn wieder zurück haben möchtest. Eigentlich sollte sie auch beweisen das ihr der Hund gehört. Man hält sie eben für glaubwürdiger.


lamagoes 
Beitragsersteller
 01.05.2016, 20:10

aus welchem Grund, bisher wurden alle Ihre Vorwürfe widersprochen?

0
Centario  01.05.2016, 20:17
@lamagoes

Das kann ich dir auch nicht beantworten, wahrscheinlich liegt es doch an der Beweislage?

0

Hallo,

was hat denn ein Staatsanwalt mit deinem Problem zu tun? Mach dich bitte nicht lächerlich!

Es geht um einen zivilrechtlichen Prozess - da hat ein Staatsanwalt nichts mit zu tun!

Wenn Aussage gegen Aussage steht - hat immer derjenige die besseren Karten, der im Besitz der strittigen "Sache" ist.

Warum hast du keinen Kaufvertrag von dem Hund? Nur ein solcher würde unstrittig das Eigentumsverhältnis klären.


lamagoes 
Beitragsersteller
 01.05.2016, 19:09

Da Strafantrag wegen Unterschlagung von mir gestellt wurde. 

0
dsupper  01.05.2016, 19:23
@lamagoes

lol - eine Unterschlagung ist ein Vergehen, kein Straftatbestand. Da hat ein Staatsanwalt nicht mit zu tun, da es sich um ein Privatdelikt, also eine privatrechtliche Auseinandersetzung handelt.

Durch das Privatrecht wird z. B. ein Schaden ausgeglichen, eine Unstimmigkeit verhandelt und rechtmäßige Besitzansprüche geklärt. Das Verfahren findet ohne die Staatsanwaltschaft und lediglich zwischen geschädigtem Kläger und Beklagtem statt.

0
lamagoes 
Beitragsersteller
 01.05.2016, 20:11
@dsupper

Fragt mich dann nur, wieso die Staatsanwaltschaft mir zurück schreibt, wenn sie doch angeblich nichts damit zu tun haben?!

0

Was heisst schreiben vom Züchter? 

Wenn du den Hund auf deinen Namen vom Züchter gekauft hast, steht auf der Ahnentafel dein Name und deine Adresse die du auch bei deinem Umzug hättest umschreiben lassen müssen. Dein Hund würde einen Chip tragen und wäre bei Tasso auf deinen Namen registriert und der Heimtierausweis würde auf deinen Namen laufen und du wärst beim Tierarzt als Besitzer eingetragen.

Ein Chip kann nicht einfach so  von deiner Ex geändert werden.

Dass du den Hund mit in die Partnerschaft gebracht hast, beweist nicht, dass du ihr den Hund nicht geschenkt hast.

Wer hat denn die Hundesteuer am alten Wohnort bezahlt und wer ist da eingetragen.

Sieht eben doch so aus, dass du deiner EX den Hund überlassen hast. Die Frist den Hund zurück zu bekommen hast du eh verpasst.


lamagoes 
Beitragsersteller
 01.05.2016, 19:08

Es war eine Privatzucht OHNE Papiere, der Hund sollte geshippt werden (die 15 stellige ID Nummer ist allerdings NICHT Beweis für eine eindeutige Identität des Hundes). Wieso habe ich die Frist mein Hund zurück zu bekommen verpasst, ich habe binnen 2 Tage bereits Strafanzeige gegen Sie erstellt?

0
Goodnight  01.05.2016, 19:18
@lamagoes

Doch die Chip Nummer die bei Tasso oder Anis angemeldet ist, ist natürlich ein Beweis wem der Hund gehört. Die Nummer steht ja auch im Heimtierausweis und bei der Gemeinde wo der Hund gemeldet ist und die Steuern bezahlt werden.

Musst du doch selber merken, dass sollte und ich wollte, keine Beweise sind und die Sachlage (Unterlassungen) gegen dich spricht.

Mit den 2 Tagen liegst du zwar in der Zeit aber der Rest spricht gegen dich.

1