Kann man die Tierarztkosten und den Anschaffungspreis von einem Züchter zurückverlangen?
Hallo,
wir haben uns nach langem Überlegen einen Welpen angeschafft. Es sollte was besonderes sein. Ein Golden Retriever mit Ahnentafel und sämtlichen erbkrankheitsuntersuchungen. Kosten betrugen 2300 Euro. Wir waren uns bei der Welpenbesichtigung sicher, dass er genau DER Hund ist. Wir haben ihn dann im Alter von 10 Wochen abgeholt. Er hat sich super gemacht, hat gelernt, super eingebunden, einfach perfekt!
Nach genau 8 Tagen im Besitz des kleinen "Oskars" hat meine Frau ihn morgens um 7 aus dem Büro geholt (dort habe ich mit ihm geschlafen, damit ich sofort mitbekomme, wenn er aufwacht, damit ich mit ihm raus gehe) um mit ihm Gassi zu gehen. Sie kniete sich hin, streichelte ihn und spielte mit ihm. Von jetzt auf gleich hat er einen richtig heftigen Krampfanfall bekommen. Schien ebenso keine Luft zu bekommen. Es kam von unten und oben überall Flüssigkeit raus. Wir dachten er stirbt qualvoll in den Armen. Unsere 6 Jährige tochter musste alles mit ansehen!!!!Knapp 15 min vergingen, bis alles vorbei war.
Wir sind sofort in eine kleintierklinik. War alles super, sollte zur Beobachtung da bleiben. Mittags erneut in der Klinik, ähnlicher krampfanfall. Die Klinik konnte auch nichts mehr machen, weiter zu Spezialisten auf einem Sonntag. Verdacht auf Epelepsi.
Wir haben den Züchter informiert. Die waren zutiefst geschockt haben aber im gleichen Atemzug die Schuld von sich gewiesen.
Bei den Spezialisten wurde er stationär aufgenommen um mehrere Tests auszuführen. Ein Test nach dem nächsten. Die Kostenschätzung belief sich insgesamt auf 10.000 Euro.
Wir haben uns am nächsten Tag dazu entschieden, den Züchter zu fragen, ob die ihn wieder aufnehmen würden, weil wir es nicht ertragen könnten, so einen Anfall mit unseren kleinen Kindern erneut durchzumachen. Ebenso arbeiten wir beide Vollzeit (sohn ist ab mittags zu hause, bedeutet, er wäre ca. 3 std alleine) und trauten uns nicht zu, ihn nach 4 Wochen Betreuung (Urlaub und homeoffice) allein zu lassen.
Der Züchter stimmte zu, unter der Voraussetzung, dass die Tests direkt abgebrochen werden (MRT usw. Waren noch grplant) weil die lieber zu ihrem Tierarzt ihres Vertrauen gehen wollen. Wir haben ihn also am nächsten Tag abgeholt, Notfallmedikamete mitgenommen und den Züchtern zurückzugeben. Es war die schwerste Entscheidung in unserem Leben und es sind viele Tränen geflossen.
Nun zur hauptsächlichen Thematik. Der Züchter druckst nun rum. Er will von einer kaufvertragsauflösung nichts wissen, er will uns lieber einen neuen Welpen geben. Das können wir aber nicht, wir können Oskar nicht einfach 1:1 austauschen....
Meine Frage nun, steht uns der Anschaffungspreis und die Tierarztbehandlungen im kompletten zu? Wir werden wohl dem Züchter noch einige Tage Bedenkzeit geben, bevor wir einen Anwalt einschalten müssen