Wer haftet für den Hund und ist dieser Vermittlungsvertrag gültig?

Hallo, ich habe folgendes anliegen:

Mein Cousin und sein bester Freund sind zusammen gezogen und haben sich einen 9Jahre alten Schäferhund aus dem Tierheim ausgeschaut. Dieser Hund ist sehr schwierig, Ängstlich und nicht mehr der fitteste. Beide sind mit Hunden aufgewachsen und haben sich trotz allem nach einigen Wochen Kennenlernphase für diesen Hund entschieden. Sie wollten mit dem kauf noch einen Monat warten, bis die Renovierungsarbeiten abgeschlossen sind und der Hund seine Eingewöhnungszeit nicht im stressigen Umzug und Menschentrouble verbringen muss. Das Tierheim jedoch, sagte darauf, dass er schon ein Jahr im Tierheim leben würde und eingeschläfert werden müsste, wenn er nicht noch diesen Monat vermittelt werden würde. Meines wissens nach, ist dies bei gesunden Tieren in Deutschland verboten!!! Die beiden haben darauf reagiert und den Hund sofort mitgenommen, ohne dass irgendjemand sich mal die Wohnung angeschaut hat, ob überhaupt genug Platz ist für einen großen Hund. Zudem wurden die Personalausweise nicht kontrolliert und alle angaben einfach mündlich übernommen. Es kann doch nicht sein, dass ein Tierheim so unverantwortungsbewusst handelt. Ist ein solcher Vertrag gültig??

Zudem ist jetzt auch noch was passiert. Der Hund hat ein 14jähriges Mädchen gebissen. Sie wollte spielen und er hat es falsch verstanden, fühlte sich vermutlich bedrängt. Wer haftet in diesem Fall? Der Biss ist an dem ersten Tag passiert, wo der Hund umgezogen ist. Natürlich exestiert eine versicherung für den Hund. Aber von seiten des Tierheims kann das doch nicht rechtens gelaufen sein. Muss man nicht sowas wie einen Eignungstest machen, bevor man einen schwierigen Hund vermittelt bekommt?

Hund, Versicherung, Tierheim, Tierschutz, tiervermittlung
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