Wiedereingliederung und befristeter Arbeitsvertrag läuft aus?

Hallo,

Ich bin seit dem 12.05.2014 erkrankt, und beziehe derzeit Krankengeld. Nach meiner Operation am 05.08.2014 sollte ich nun am Montag den 15.09.2014 mit der Stufenweise Wiedereingliederung beginnen. Erst 3 Wochen 4 Stunden pro Tag und dann weitere 4 Wochen mit 6 Std. pro Tag. Dann weitere 2 Wochen mit 8 Stunden. Da ich noch nicht schwer heben darf, und langsam meinen Arm wieder an die Belastung in der Pflege gewöhnen soll. So heute hatte ich dann ein Gespräch mit meinen Arbeitsgeber, um eben zu besprechen in welcher Schicht ich dann Arbeiten kann und welche Tätigkeiten ich ausführen kann. Am Ende des Gespräches überreichte mir mein Arbeitsgeber ein Schreiben in dem Stand das wie im Arbeitsvertrag vereinbart dieser zum 31.10.2014 endet.

Vor 2 Wochen hatte ich schonmal ein Gespräch mit meinen Arbeitsgeber und da sagte er mir noch ich brauche mir da überhaupt keine Sorgen machen, wir bekommen das schon geregelt. Zum meinen Glück hatte ich mich da beim Arbeitsamt schonmal vorsorglich zum 01.11.2014 Arbeitslos gemeldet.

Meine frage ist nun, da ja mein Vertrag am 31.10.2014 endet ob es dann überhaupt noch Sinn macht diese Wiedereingliederung zu Starten? Da mein Arbeitsgeber natürlich für diese Zeit kein Lohn zahlt. Und ich somit eigentlich "nur" eine billige Arbeitskraft wäre.

Zum anderen ist die frage, ob die Krankenkasse da überhaupt mit macht den Sinn dieser wieder Eingliederung ist es ja den Arbeitsplatz zu erhalten?!

Da meine Stelle aber schon besetzt ist, kommt auch nicht die Möglichkeit in betracht das der Arbeitsgeber doch noch den Vertrag verlängert.

Versteht mich bitte nicht falsch, ich würde liebend gerne wieder Arbeiten gehen den das Zuhause rumsitzen macht die Sache nicht besser. Aber irgendwo frage ich mich, warum soll ich da noch meine Arbeitskraft zur Verfügungsstellen wenn der Vertrag eh zum 31.10.2014 endet. Und es mir schlussendlich sowieso niemand Danken wird das ich gut einen Monat dann für "lau" gearbeitet habe.

Und die nächste frage ist, ich habe noch knapp 1 Monat Urlaub übrig. In der Wiedereingliederung kann ich diesen natürlich auch nicht nehmen, weil ich ja trotzdem weiterhin Arbeitsunfähig Krankgeschrieben bin in dieser Zeit. Und somit keinen Urlaubsanspruch habe.

D.h. der Arbeitsgeber müssten mir also diese Urlaubstage ausbezahlen?! Kann ich mir diese Tage jetzt schon ausbezahlen lassen ?Da meine Arbeitsunfähigkeit ja über den 31.10.2014 besteht.

Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Beantwortung meiner Frage(n).

Arbeitsrecht, Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Krankenkasse, Resturlaub, Wiedereingliederung
Zuwesiung einer AGH mit MAE für 30 Stunden die Woche

Hallo, Ich habe vor 4 Wochen eine Zuweisung für eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandentschädigung zugewiesen bekommen. Habe dagegen dann gleich wiederspruch eingelegt und dieser ist nun in bearbeitung. Wiederspruch deswegen weil ich bei dem Träger wo ich nun die AGH machen muss mich auf eine Vollzeitstelle beworben hatte. Und abgelehnt worden bin. Dieser stellte dann darauf hin einen Antrag beim Jobcenter zur Zulassung eines Träger zur AGH und wurde dann so wie es scheint auch zugelassen. ( nur die kurzfassung davon ) .... Nun ist es so das die AGH ja trotzdem wiederspruch antreten musste. In der Zuweisung steht das ich von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00-13:00 Uhr dort meinen Dienst zuverichten habe. Tatsächlich bin ich aber in der Zeit von 8:30 - 15:30 Uhr dort eingesetzt mit 1 Stunde Pause weil ich ja sonst über die 6 Stunden Pro Tag kommen würde die zulässig sind das ist ansich ja auch nicht mein Problem... Nur ist es jetzt so das der Träger mich von Montag bis Sonntag dort einsetzt und das jeden Tag für 6 Studen. Das heißt ich Arbeite in der Woche 42 Stunden. Hinzu kommt das in der Zuweisung der Vermerk steht das mir an Samstagen so wie an Sonn-und Feiertagen keine MAE gewährt werden. Hab dem Jobcenter auch das schon mitgeteilt das ich über die 30 Stunden pro Woche dort im einsatz bin aber das intressiert keinen so wirklich... Meine frage ist nun muss ich am Wochenende Arbeiten oder kann ich auch zu dem Träger sagen ich Arbeite nur Mo-Fr. weil ich ja somit dann meinen Soll von 30 Stunden erfüllt habe?

1 Euro Job, ALG II, Hartz IV, Jobcenter
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