Wer hat ein größeres "Anrecht" auf die Überholspur - der Überholende mit etwas über Richtgeschwindigkeit oder der Raser?

Wir hatten Silvester eine Diskussion mit 2 verhärteten Lagern zum Thema Überholspur (linke Spur auf der Autobahn).

Person 1 berichtete, auf der Autobahn auf der rechten Spur mit 130 km/h gefahren zu sein. Es gab dort keine Geschwindigkeitsvorgabe.

Vor Person 1 tauchte ein Fahrzeug auf, dass nur 100 km/h fuhr, also blickte Person 1 in den Rückspiegel, sah dort sehr weit entfernt ein Fahrzeug und setzte zum Überholen an.

Bei dem Fahrzug, NOCH weit entfernt, handelte es sich um einen Raser, der weit über 200 km/h unterwegs war, sich nun während des Überholvorgangs dem Auto von Person 1 stetig näherte und schließlich hupend mit Lichthupe hinter 1 an der Stoßstange klebte.

Person 1 schilderte, dass dies sehr häufig zu beobachten sei, und nicht nur bei ihm, sondern auch bei anderen Raser so dicht auf der linken Spur auffahren.

Obwohl im Rückspiegel das Fahrzeug noch deutlich entfernt war beim Überholvorgang, drosselt der Raser seine Geschwindigkeit nicht, sondern fährt mit hoher Geschwindigkeit auf den Überholenden zu und verlangt, dass dieser die Überholspur räumt.

Es schaltete sich dann Person 2 ein und sagte, sie sei eine Raserin und der Raser würde korrekt handeln, da der Fahrer mit dem Überholwunsch prinzipiell nur dann überholen dürfe, wenn die Überholspur hinter ihm komplett frei sei.

Wenn da immer Raser auftauchen, dürfe er halt auch generell nicht rausziehen und müsse hinter dem langsamen Fahrzeug verbleiben.

Man habe prinzipiell Rasern den Vorrang zu gewähren, da diese es eilig hätten und nicht durch normal schnell fahrende Autos aufgehalten und zum Drosseln des Tempos gezwungen werden dürften.

Das Drangsalieren und dichte Auffahren sei zwar nicht korrekt, prinzipiell sei aber der Raser im Recht.

Bitte Eure persönliche Meinung oder rechtliche Einschätzungen dazu.

Dass auch der mit dem Überholwunsch vorausschauend fahren und nicht einfach rausziehen darf, ist klar.

Unklar ist, wenn hinten am Horizont weit weg ein Fahrzeug auf der Überholspur zu sehen ist, ob man dann immer davon ausgehen muss, dass sich da ein Raser nähert, der nicht bereit ist, den Anderen überholen zu lassen, da er sein Tempo nicht drosseln will (die Rede ist hier nicht von einer Vollbremsung wegen eines unvermittelt Überholenden, sondern von einem Fahrzeug, bei dem aus weiter Entfernung schon zu sehen ist, dass es überholen will und wird (langsamer Vordermann, links ist aktuell frei, Blinker ist gesetzt)).

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Üble "falsche Verdächtigung" im Straßenverkehr - muss ich überhaupt was machen bzw WAS muß ich machen?

Ich fahre mit meinem Auto auf einer Straße und komme an eine Unfallstelle, wo ein Auto umgekippt ist und auf der Seite, auf der Straße liegt. Es ist mir ein Rätsel, warum dort noch kein Warndreieck aufgestellt ist, obwohl einige Autos bereits angehalten haben. Da das umgekippte Auto in einer Kurve liegt, halte ich an und stelle mein Warndreieck auf - um eine Massenkarambolage zu verhindern. Die Polizei wird gerufen, sie nimmt den Unfall auf und ich bin ca 1/2 Stunde noch am Unfallort. Dann fahre ich, weil es für mich nichts mehr zu tun gibt. Ich nehme mein Warndreieck wieder mit und verabschiede mich von der Polizei und vom Unfall-Fahrer, dem ich ja geholfen habe.

Und jetzt kommt der "dicke Hamner":

Plötzlich meldet sich die Polizei bei mir, als vom Unfall-Fahrer Beschuldigter! sei ich die Unfall-Verursacherin, und Fahrerflüchtige - weil ich meine Daten als mutmaßlicher Unfall-Verursacherin vor Ort nicht angegeben hätte.

Jedoch war ich keine! Unfallverursacherin.

... was ich der Polizei auch sofort aufgrund von Handy-Fotos zeigezeige und beweisen kann.

Ich bin sehr erstaunt, was die Polizei mir jedoch unterstellt und was sie konstruiert, was gar nicht möglich ist. Also ich bin schon sehr erstaunt.

Die Polizei sagt, ich brauche keine Aussage machen, was mich sehr irritiert, da ich ja unschuldig bin - und meine das halt auch unbedingt sagen zu müssen - was ich mündlich, taggleich getan habe.

Jetzt habe ich im Internet gelesen und mir ist auch gesagt worden, dass man bei der Polizei keine Aussage machen soll, dass jeder Rechtsanwalt streng davon abrät.

Die Polizei hat auch gesagt, dass ich keine Aussage machen muss, sondern nur beim Staatsanwalt. U N D: Daß ich für die Polizei zunächst noch keine! Beschuldigte bin, sondern daß sie das erst ermitteln muß und dann die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter gibt.

Diese falsche Beschuldigung belastet mich natürlich sehr. Ich hätte das lieber so schnell wie möglich vom Tisch, weil ich unschuldig bin, was ich der Polizei bereits auch wiederholt gesagt habe.

Und es wäre sicher dringend angesagt, dass ich eine "Gegen"-Anzeige gegen diese falsche Beschuldigung machen müsste.

Hier meine Fragen an die Community:

Wie soll ich in meiner speziellen Situation Vorgehen? - wie begründet?

1.) Fahrerflucht ist ein Straftatbestand, da greift keine Versicherung und auch sonst nix (keine Kosten-Hilfe vom Gericht). Das Schlimme ist meine spezielle Situation: Mein Einkommen ist unter der Armutsgrenze, d. h. ich kann nicht einfach so einen Anwalt für ca. €1000 - und mehr - beauftragen.

2.) Soll ich einen Anwalt für ca. €100 beauftragen und mir "nur Akteneinsicht !" bei der Polizei anfordern lassen? Akteneinsicht ist sehr wichtig!

3.) Oder soll ich warten mit all meiner Aktivität, bis sich der Staatsanwalt bei mir meldet? ... und dann! erst in meiner finanziell unmöglichen Situation einen Rechtsanwalt beauftragen?

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