Wer hat Vorfahrt?
Hallo,
wer hat hier eigentlich Vorfahrt? Ich bin hier als Fußgänger (rot) parallel zu einer Vorfahrtsstraße unterwegs und möchte eine einmündende Straße überqueren. Von rechts kommt ein Auto (blau) das abbiegen möchte. Beim ADFC habe ich das hier gefunden:
"Einige Klarstellungen (oder häufig gestellte Fragen):Annahme: Ein Radweg teilt immer die Vorfahrt der Hauptfahrbahn Tatsache: Nur der straßenbegleitende Radweg teilt die Vorfahrtsrechte der Hauptfahrbahn. Ist der Radweg abgesetzt (über 5 m von der Fahrbahn weg) oder durch Hecken etc. visuell von der Fahrbahn getrennt, dann gilt für den abgesetzten Radweg ein eigenes Regime. Wichtig wird dies bei Einmündungen und Kreuzungen. Dort muss dann der ein- oder abbiegende Fahrverkehr nicht mit dem Vorfahrtsrecht der Radfahrer rechnen. Also Vorsicht: Radfahrer haben dann keine Vorfahrt! (Radfahrer muss man dann nicht durchfahren lassen.) Ist ein Gehweg und für Radfahrer frei gegeben, dann gilt dort: Im Kreuzungsbereich absteigen und sich wie die Fußgänger verhalten!"
Muss ich das jetzt mit dem Zollstock vermessen, bevor ich über die Strasse laufe? Die Kreuzung ist in Tübingen, Kusterdinger Str. - Bismarkstrasse.
Thanks, MeYa.
5 Antworten
Als Fußgänger muss dich der Verkehr durchlassen, der von der Vorfahrtstraße in diese Nebenstraße abbiegt.
Gegenüber Fahrzeugen, die von dieser Nebenstraße auf die Vorfahrtstraße einfahren wollen, bist dagegen du wartepflichtig. Du querst deren Fahrbahn. Da gelten dieselben Regeln wie für jede andere Fahrbahnquerung als Fußgänger auch.
Du mußt natürlich nicht nachmessen. Als Fußgänger (also auch als Jogger) gelten für Dich ja keine Vorfahrtregeln. Du hast Vorrang gegenüber in die zu querende Straße einbiegenden Fahrzeugen. Ansonsten hast Du Nachrang. In der dargestellten Situation hast Du Nachrang, Du querst den Weg des blauen, bevor der abbiegt. Vorrang hättest Du gegenüber einem Fahrzeug, das in der selben Richtung wie Du unterwegs ist und dahin abbiegt, wo der blaue herkommt. Den könntest Du nämlich kaum sehen, da er ja hinter Dir ist.
Die 5m Regelung die Du gefunden hast ist meiner Meinung nach in der zitierten Stelle auch nicht korrekt wiedergegeben. Sie kommt nämlich nur
Bei Zweifeln, ob der Radweg noch zu der vorfahrtberechtigten Straße gehört
(VwV zur StVO, Randnummer 38)
zur Anwendung. Solche Zweifel sehe ich hier nicht.
Meines Wissens gelten Vorfahrtsregelungen generell nicht für Fußgänger, da sie ja nicht fahren, sondern gehen. Und als Fußgänger hast du nur Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die in die Straße einbiegen, die du überquerst. In dieser Situation hättest du also keinen Vorrang/keine Vorfahrt, sondern müsstest das Auto passieren lassen.
Du bist Fußgänger und somit gelten die von dir aufgeführten Regeln nicht für dich , du musst dem Auto die Vorfahrt gewähren
Auf rechtstipp24 habe ich das hier gefunden. Die Situation ist zwar nicht die gleiche aber hier wird gesagt, das das Abbiegen des Autos mir als Fussgänger die Vorfahrt gibt ... ?!
Okay, Danke für die Antwort! Wie wäre es den wenn ich dort Joggen würde ;)