Parken mit Parkscheibe, von 9 bis 18 Uhr, für 2 Stunden, Ankunft 17 Uhr, wie lange darf ich parken?
So.
Ich hab jetzt mal wieder eine ungelöste Frage welche für manche etwas blöd klingt.
Aber ich finde einfach keine einzige Antwort im Netz oder Google oder sonstwo.
Dort findet man immer nur die selbe Alter Leier von den einfachen Fragen die normal jeder Fahrschulabsolvent bereits kennt.
Folgende Situation:
Es ist ein Schild fürs Parken aufgestellt.
Man darf Werktags von 9 bis 18 Uhr mit Parkscheibe parken bzw. muss an diesen Zeiten eine Parkscheibe auslegen.
Erlaubte Parkdauer ist dann 2 Stunden.
Klar ist folgendes: Komme ich um 15 Uhr an darf ich mit Parkscheibe bis 17 Uhr dort parken.
Aber unklar ist folgendes:
Komme ich um 17 Uhr an kann ich die Parkscheibe auf 17 Uhr einstellen und dürfte bis z.B. 19 Uhr dort parken. Aber dann komme ich ja in die Zeit rein in die ich sowieso keine Parkscheibe mehr brauche. Darf ich dann auch länger als bis um 19 Uhr dort parken?
Also darf ich von 17 Uhr bis 24 Uhr dort parken mit Parkscheibe auf 17 Uhr eingestellt?
Simple Frage > Schwierige Antwort wie ich finde. Bzw. nirgends findet man den Sachverhalt erklärt.
Hoffe jemand weiß die Antwort.
Danke
MfG
Fry
Mit Parkscheibe meine ich kein bezahlticket!Ich meine die Parkscheibe welche man einstellt und dann 2 Stunden kostenlos parken darf.Und mit Parkzeit ist gemeint, dass man in der angegebenen Zeit eine Parkscheibe braucht und ausserhalb nicht.
2 Antworten
9 Uhr am nächsten Tag ;-)
Du meinst sowas, oder?
Ok. Ich glaub dir einfach mal. Vielen Dank für die Antwort.
Finde ich toll dass es immer noch viele nette Polizisten gibt. :-)
Ja perfekt:
https://www.allianz-autowelt.de/bussgeld/parkscheibe-einstellen/
Unter 2.
Anwohner mit einem Bewohnerparkausweis dürfen kostenfrei parken, Autofahrer ohne Bewohnerparkausweis müssen eine Parkscheibe nutzen und dürfen von Montag bis Freitag zwischen 9 und 20 Uhr maximal zwei Stunden an dieser Stelle stehen. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken dort zeitlich unbegrenzt und ohne Parkscheibe erlaubt.
Hallo Fry1990
Nachdem du am Abend nur eine Stunde geparkt hast würde ich vermuten dass du die zweite Stunde von 9 - 10 Uhr dranhängen kannst
Gruß HobbyTfz
Ja genau. Genau so etwas meine ich.
Das glaube ich auch, dass man bis 9 Uhr dann bleiben darf und die 1 Stunde die Parkscheibe braucht und danach weiterhin stehen bleiben darf. Aber sicher wissen tu ich es nicht.
Bist du dir Sicher? Woher hast du diese Information?
PS: Habe gerade gesehen, dass bei dir Polizeivollzugsbeamter steht. Seit knapp 15 Jahren.
Aber habt ihr das als Polizist gelernt?
Wo kann man das evtl. nachlesen?