Anzeige wegen Ausbremsen?
Vor ein paar Tagen ist mir auf der Autobahn etwas ziemlich dummes passiert. Bin Nachts, während ich auf der linken Spur überholt habe, wegen einem plötzlichen Aufblitzens erschrocken und habe instinktiv gebremst, da ich es im ersten Moment für einen Blitzer gehalten habe. Wie sich dann jedoch herausstellte, war es ein anderes Auto, dass sich mir sehr schnell von hinten genehrt und Lichthupe gegeben hat. Durch mein Bremsen wäre es beinahe zu einem Unfall gekommen.
Bin dann auf die rechte Spur rüber. Der Fahrer hat daraufhin mehrfach gehupt, sich neber mich gesetzt und seine Beifahrerin hat ein Foto von mir und meinem Nummernschild gemacht. Er dachte vermutlich, ich habe mich durch die Lichthupe provoziert gefühlt und wollte mich durchs das Bremsen rächen.
Mache mir jetzt große Sorgen, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs oder Nötigung angezeigt zu werden.
Ich weiß, dass war extrem dämlich von mir, es war aber wirklich nur ein Augenblickversagen ohne böse Absicht. Der Wagen der da von hinten kam hatte bestimmt 200 Sachen drauf und war plötzlich von einer zur anderen Sekunde hinter mir.
Habe ich im Falle einer Anzeige schlechte Chanchen und was erwartet mich dann an Strafen?
Hatte keinen Beifahrer an dem Abend, und habe weder Punkte noch sonstige Vorstrafen.
Bin dankbar für jeden Rat.
lG.
3 Antworten
Wahrscheinlich kriegst du keine Anzeige. Wer sich so aufrget, hat meistens genug Dampf abgelöassen und macht sich dann nicht mehr die Mühe einer Anzeige, zumal die auch nach hintenlosgehen könnte.
Sollte es doch zu einer Anzeige kommen, kommt Nötigung für dich nicht in Frage, höchstens für den Drängler.
Du sollltest aber für den kurzen Schrecken nicht die Möglichkeit eines Radarblitzes angeben. Das wäre eher ungünstig (und dann sowieso zu spät). Es reicht, wenn du zu Protokoll gibts, durch das extrem helle Licht aus sehr kurzer Entfernung kurz erschrocken zu sein und deshalb kurz unbewusst gebremst zu haben. Auch solltest du die Aussage mit 200 ganz schnell vergessen, denn sonst kommt die Gegenfrage, woher du das weißt. Du müsstest ihn dann ja kommen gesehen haben und dann wird dir unterstellt, doch absichtlich gebremst zu haben.
er wird nix machen, da du sonst eine gegenanzeige stellen kannst
https://www.bussgeldkatalog.org/draengler/
"Durch dichtes Auffahren, das Betätigen der Lichthupe, das Behindern eines Überholvorgangs oder das Ausbremsen anderer Verkehrsteilnehmer versuchen sie, schneller voranzukommen. Aus diesem Grund werden diese Autofahrer auch als „Drängler“ bezeichnet."
Du kriegst für gar nichts eine Anzeige.
Wenn es zu einem Unfall käme, wäre der Hintermann aufgrund mangelndem Abstand schuld gewesen.
Ich weiß nicht, ob du sogar eine Anzeige wegen dem Recht am eigenen Bilde stellen kannst, schließlich haben sie unerlaubt ein Foto gemacht. Leider steht dann sowieso Aussage gegen Aussage.
Mach dir keine Sorgen.