Friseur hat Haare versaut. Schadensersatz oder was tun?

Hallo ihr lieben :) Ich war beim Friseur. Hatte schwarze bis zum po. Wollte meine Haare dunkelrot haben. Mit der Friseurin war abgesprochen das sie meine Haare mit Olaplex aufhellt und dann rot färbt und beim nächsten mal die spitzen schneidet. Aufhellung aufgetragen, Folie drumgewickelt und nach 15 Minuten hat mein Kopf angefangen zu dampfen wie bei einem Wasserkocher. Mein Kopf hat total gebrannt. Haare schnell gewaschen. Rote Farbe drauf. Ausgewaschen.. Die Friseurin war selber erschrocken. Die Haare waren nicht rot sondern rosa. Die waren wie gummi. Man konnte sie auseinander ziehen. Jede Hilfe kam da zu spät.. Ich fand das aber in diesem Augenblick nicht so schlimm weil ich nicht wusste wie es am Ende aussehen wird. Zu Hause angekommen war meine Mutter erschrocken. Sie meinte es sieht aus als ob ich meine Haare selber geschnitten hab. Meine Haare waren fleckig. 60 cm Haare mussten bis jetzt ab! Trage einen bob und meine Haare fühlen sich nicht sehr toll an. Geld bekomme ich nicht zurück meinte der Chef von diesem Salon. Meine Kollegen und andere Friseure meinten das es eine Sauerei ist und ich sie anzeigen soll. Ich war bei der Polizei und die meinten ich soll dem laden erstmal Briefe schreiben das sie mir das Geld überweisen. Wenn nach 2 briefen nix kommt, ich zum Gericht gehen soll. Meine Eltern haben glaube ich keinen Rechtsschutz. Wie soll ich den Brief verfassen und wie viel Schadensersatz würde mir zustehen?

Schadensersatz, Friseur
Kurzfriste Absage der Möbellieferung, kann man wen haftbar machen?

Hallo, ich habe gerade ein größeres Problem. Wir haben in einem größeren Möbelhaus einen neuen Schlafzimmerschrank mit Aufbauservice gekauft. Geliefert und aufgebaut sollte heute zwischen 12 und 16 Uhr. Um einen neuen Schrank aufbauen zu können, muss der alte abgebaut sein. Also haben wir heute vormittag diesen abgebaut und der komplette Inhalt eines 3,40 m langen und 2.30 m hohen Schrankes stabelt sich nun meterweise auf dem Bett und im Schlafzimmer. Kurz vor 12 Uhr rufen die Monteure an, das sie in 15-20 min. da sein könnten. Kurz vor 12.30 Uhr dann der nächste Anruf, sie können nicht Anliefern, sie kommen wegen Schnee die Straße zu uns nicht hoch. Es ist ja so überraschend das es im Januar schneien kann. Wir wohnen auch noch auf dem Land etwas höher gelegen. Der Winterdienst hat sich auch nicht nicht blicken lassen und auf unserer Gemeinde ist auch keiner diesbezüglich zu erreichen. Das Ende ist nun, das ich nun keinen neuen Schlafzimmerschrank habe, mein Schlafzimmer solange nicht nutzen kann bis der neue Schrank aufgebaut ist und wann das sein wird, keine Ahnung! Von der Zentrale kam noch die Aussage, das die LKW NICHT mit Winterreifen ausgestattet seien.

Meine Frage kann ich für diesen Unwohnlichen Zustand von irgendjemanden (Möbelhaus, oder Gemeinde) Schadenersatz bekommen und was überhaupt? Für die heutige Anlieferung musste kein extra Urlaub genommen werden, da sowieso Urlaub, aber bei einem neuen Termin müsste man 1 Tag extra unbezahlten Urlaub nehmen, wenn man überhaupt frei bekommt. Und WO soll ich nun schlafen? Das sind soviele Klamotten, die kann man nicht woanders hintun und dann hätte man nichts zum anziehen, da alles kreuz und quer liegt und man sich mehrmals durchwühlen müsste um ein Outfit zustande zu bekommen. Jedenfalls ist das nun ein untragbarer Zustand! Am liebsten würde ich meine Familie (insg. 5 Personen) schnappen, irgendwie paar Sachen zusammenpacken und in ein Hotel fahren (am besten solange bis der Schrank aufgebaut ist)....denn nervlich belastet mich so ein Chaos und Zustand des Schlafzimmers auch noch ziemlich stark. Also kann man da irgendetwas gelten machen? LG Samtpfote

Schadensersatz
Arbeitsrecht: vom Arbeitnehmer zu zahlende Vertragsstrafe bei Vertragsbruch: was konkret bedeutet Vertragsbruch?

Liebe Community,

eine Frage an alle, die sich mit Arbeitsrecht auskennen.

In meinem neuen Arbeitsvertrag steht unter "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" unter anderem folgende Klausel:

"Löst der Arbeitnehmer unter Bruch des Vertrages das Arbeitsverhältnis, so entsteht für den Arbeitgeber ohne Nachweis des entstandenen Schadens ein Rechtsanspruch auf Schadensersatz: 1 Bruttomonatsgehalt. Das Geltendmachen eines nachweisbaren höheren Schadens bleibt vorbehalten"

Mir leutet schon ein, dass wenn ich z.B. einfach nicht zur Arbeit erscheine, der AG dann Schadensersatz haben möchte. Was mich jedoch an der Klausel stutzig macht, ist die Tatsache, dass das Wort "Bruch des Vertrages bzw. Vertragsbruch" nicht näher definiert ist. WAS GENAU bedeutet hier Vertragsbruch?! Das könnte dann doch im Prinzip ALLES im Vertrag genannte sein, oder liege ich da falsch? In meinem Vertrag steht z.B. auch, dass ich die Hausordnung einhalten muss, welche besagt, dass ich am Arbeitsplatz nicht essen darf.

--> Heißt das dann konkret, dass wenn ich am Arbeitsplatz eine Mandarine esse und der AG das mitbekommt, er mir eine Vertragsstrafe von einem Bruttomantsgehalt auferlegen kann?!

Also meine allg. Fragen lauten:

1. Wenn der AG im Vertrag nicht benennt, was genau er unter "Vertragsbruch" versteht, gelten dann irgendwelche allgemein bekannten Regeln wie z.B. "Stelle nicht antreten", "Kündigungsfrist nicht einhalten" etc. oder beinhaltet das dann eben wirklich ALLES IM VERTRAG GENANNTE inkl. aller Kleinigkeiten wie das Essen am Arbeitsplatz?

2. Zum Part "Ohne Nachweis des entstanden Schadens": ist das rechtens? Dann kann der AG im Prinzip auch einfach einen Vertragsbruch meinerseits erfinden?!

3. Habe ich gelesen, dass ein Bruttomonatsgehalt der höchstmögliche Schadensersatz ist, den der AG bei Vertragsbruch verlagen kann. Ist dann die letzte Klausel: "Das Geltendmachen eines nachweisbaren höheren Schadens bleibt vorbehalten" nicht unwirksam?

Danke euch im Voraus und liebe Grüße!

Schadensersatz, Recht, Arbeitsrecht, Rechte, Vertragsbruch, vertragsstrafe
Mietminderung bei Trocknung nach Wasserschaden bei Zahlung der Miete vom Jobcenter?

Wir haben in unserer Wohnung einen größeren Wasserschaden, wo längere Zeit unbemerkt Wasser ins Mauerwerk und in die unter uns liegende z.Zt. unbewohnte Wohnung eindrang. Jetzt werden größere Trocknungsmaßnahmen durchgeführt und nur allein in unserer Wohnung mittels Aufstellen von 4 großer und sehr lauter Trocknungsgeräte. Überall im Flur, im Gäste-WC und in der teilweise ausgeräumten Abstellkammer liegen Absaugrohre, Zahlreiche Fliesen wurden rausbrochen und Löcher in den Boden gebohrt bzw. gestemmt und Türen rausgenommen. Flur und Wohnzimmer sind offen miteinander verbunden und durch den hohen Lärm der Geräte ist eine Unterhaltung oder auch Musikhören und Fernsehen nur mit großer Lautstärke möglich.

Laut Internet steht uns wegen erheblicher Minderung der Wohnqualität eine Mietminderung von etwa 80 % zu, siehe auch http://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-trocknung-nach-wasserschaden/

Da wir wegen Schulungsmaßnahmen die Miete z.Zt. vom Jobcenter bezahlt bekommen, meint der Vermieter. eine Mietminderung würde ja dann nur dem Jobcenter zustehen und wir sollten "kein Wind" machen. Wenn wir durch diese erheblich Minderung der Wohnqualität den Schade haben, warum sollte uns dafür kein finanzieller Ausgleich zustehen sondern dem Jobcenter, die ja überhaupt kein Schaden haben, sondern allein nur wir? Eine Mietminderung müßte ja zudem auch die Gebäudeversicherung tragen - meine ich - und nicht der Vermieter.

Was ist Eure Meinung und habt ihr davon Ahnung bzw. damit Erfahrung. Bitte keine Antworten von unerfahrenen Halbwüchsigen!

Schadensersatz, Wohnung, Miete, Versicherung, Mietrecht, Mietminderung, Jobcenter, Rohrbruch, Wasserschaden
Quetschenden Maßsattel zurückgeben und TIERARZTKOSTEN zurückfordern?

Hallo zusammen,

leider bin ich wieder in eine blöde Rechtslage gerutscht...

Anfang des Jahres habe ich einen Maßsattel der Marke Amerigo (Vega) bei einer Sattlerin bestellt.(Diese Sattlerin wurde mir von der Osteopathin empfohlen da sie angeblich Sättel vertreibt mit Schweizer Kissen und diese würde mein Pferd brauchen) Für die Übergangszeit bekam ich einen Leihsattel (das selbe Modell). Dabei fiel beim reiten auf, dass der Hinterzwiesel "hochploppt" und hinten abhebt. Die mündliche Aussage der Sattlerin war, dass er ja nicht auf mein Pferd angepasst sei und sich dies mit dem neuen Sattel legen würde.

Der Sattel kam im März und ich konnte ihn drei Wochen testen. Da ich zunächst zufrieden war überwies ich die Summe von über 3.000€. Die Sattlerin wies darauf hin dass sich der neue Sattel mit der Zeit verändern würde und nochmal angepasst/ nachgepolstert werden muss da sich das Polster legt.Nach zwei Monaten fing mein Pferd plötzlich an immer lustloser zu werden, ging rückwärts und lief sehr steif mit der Hinterhand. Meine RL meinte dann der Sattel sitzt zu eng an der Schulter / Widerrist und ich longierte ihn ab diesem Zeitpunkt. Die Probleme blieben aber.

Die Osteopathin kam ca fünf Tage später und berichtete von starken Schmerzen und Blockaden. Die Sattlerin kam den Tag drauf und nahm den Sattel zur "Weitung" mit und meinte mein Pferd hätte Muskeln aufgebaut deswegen sei er so eng geworden.Mein Pferd lief beim longieren noch immer klamm, steif und mit schleifenden Hinterbeinen, konnte maximal langsam traben. Auch mehrere Tage danach- der Tierarzt kam und diagnostizierte: Entzündung.Der Sattel kam "angepasst" wieder und mein Pferd war noch immer in Behandlung, konnte deshalb zwei Monate nicht geritten werden. Als ich das OK vom TA bekam longierte ich ihn zum angewöhnen mit Sattel und es offenbarte sich ein grausiges Bild... Der Sattel hebt am Hinterzwiesel KOMPLETT ab und steht gute 10 CM in der Luft im Trab und Galopp sobald er den Rücken aufwölbt. Reiten ist so unmöglich und vermutlich ist hier die Ursache der Entzündung gefunden! Vom Boden aus mit Reitergewicht sieht man es kaum...Aussage Sattlerin: mein Pferd hätte durch den Trainingsstop so starke Muskeln verloren (hatte ich davor ein Nashorn?! -.- ) dass der Sattel zu locker ist und deshalb auch rutscht. Mein Pferd wurde zu diesem Zeitpunkt 3 Wochen zuvor wieder normal longiert!!!Rechnungskosten des Tierarztes für Spritzen, Salben, Untersuchung, Röntgen, Blutentnahme etc. über 1.000€!!!Kann ich den Sattel zurückgeben da er nicht passt oder passend gemacht werden kann (1 Nachbesserung ist bereits erfolgt) und gilt das unter Schadensersatz, dass die Sattlerin die Tierarztkosten deshalb tragen muss? Vermutlich kann man den Sattel nicht mehr passend machen.Momentan hat sie kaum Zeit für einen Termin.Sie meinte ich hätte früher kommen müssen wenn ich merke dass irgendwas nicht stimmt...Wie sieht die Rechtslage aus? Und kann vom Kaufpreis eine Summe abgezogen werden wegen Abnutzung?

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anpassen, Schadensersatz, Recht, Entzündung, Rückgabe, Sattler, passt-nicht
Bodenlose Unverschämtheit des Bestattungsunternehmen?

Ich bitte hier nur um sachliche Antworten.

Am Freitag, den 22. 04.2016 wurde unsere Oma, Mutter und Schwiegermutter beerdigt, welche nach einen schweren Krebsleiden bei uns zu Hause verstarb. Einen Tag vorher, am 21.04.2016 wurde die Oma im falschen und bedeutend billigeren Sarg in der Friedhofskapelle aufgebart. Wir wurden nicht nachgefragt, sondern vor vollendeten Tatsachen gestellt. Bestellt war ein anderer Sarg, welcher aber an diesem Tag angeblich nicht mehr verfügbar war. Das Grab wurde etwa ebenerdig zum Kiesweg aufgeschüttet. Also kein kleiner Grabhügel, sondern absolut flach. Am Samstag, den 23.04.2016 regnete es bei uns sehr stark und die Erde des Grabes fiel 30cm unter die Wegesoberkannte. Dabei brach auch ein Teil des aufgekiesten Weges in das Grab. Wir haben von dem eingesackten Grab Bilder gemacht. Solch eine Schweinerei gab es laut unsere Dorfbewohnern noch nie und wir hatten so etwas auch noch nie gesehen.Am Donnerstag. dem 28.04.2016 rief uns eine Dame des Bestattungsunternehmen an und bot uns natürlich nur gegen Bezahlung an, das Grab in Ordnung zu bringen. Am Freitag, dem 29.04.2016 telefonierte meine Frau mit dem Bestattungsunternehmer. Er wäre nur gegen Entgeld bereit, das Grab in Ordnung zu bringen. Heute am 30.04.2016 haben wir das Grab hergerichtet. Dazu mussten ca. 3 Kubikmeter Erde mit einem Anhänger herangefahren und in das Grab geschaufelt werden. Jetzt sieht das Grab anständig aus.

Ich empfinde solches Geschäftsgebaren schlichtwegs als bodenlose Sauerei.

Welche rechtliche Möglichkeiten haben wir? 1. Falscher und billiger Sarg. 2. Grab wurde mit Erde auffüllen, welche wir erst mit einem Anhänger herbeifahren mussten.

Können wir die Beschaffung der Erde und die Arbeit (Nachbarn haben uns dabei geholfen) geltend machen, bzw von der Rechnung des Bestatters abziehen.

Meine Frau hat sich über diese Schweinerei und dieses Gebaren des Bestattungsunternehmer sehr aufgeregt und geweint. Die Verstorbene war letztendlich ihre Mutter.

Können wir hier Schmerzensgeld geltend machen und eventuell ebenfalls von der Rechnung abziehen? Und wenn, wieviel wäre angemessen?

Schadensersatz, Trauer, Recht, Beerdigung, Gerechtigkeit, Grab, Schmerzensgeld
A.T.U verursachte Schäden bei Scheibentausch. Wie vorgehen?

Ich hatte an meiner Heckscheibe einen Glasbruch, die Scheibe wurde von ATU ausgetauscht.

Jedoch wurden von den Monteuren noch mehr Schädeb am Fahrzeug verursacht.

Lackplatzer am Spoiler, Scheibenkleber grob aufgetragen so das er sogar am Fahrzeuglack von außen zu sehen ist, Innenverkleidung beschädigt, Spoilerflügel nicht richtig auf die Scheibe geklebt etc

Also der volle Umfang an Montageschäden die passieren konnten.

Ich habe es der Rechtsschutzversicherung gemeldet und zuerst mit einem Mediator versucht, doch ATU lehnte eine Verbesserung bzw Reparatur der Schäden ab.

Sie beharren darauf, das die Schäden von mir (also schon vorher) vorhanden waren, was natürlich nicht so ist.

Ein Anwalt ist nun eingeschaltet.

Auch ein provisorisches Gutachten wurde erstellt, wo mir mitgeteilt wurde, das gut erkennbare Montagefehler und Schäden zu sehen sind etc.

Ein professionelles Gutachten lasse ich bald erstellen.

Meine Frage ist:

Wie sollte ich weiter vorgehen? Wie sehr ihr meine Gewinnchancen bei einem solchem Verein?

Ich möchte das ATU für alle angefallenen Kosten grade steht und die neue Reparatur wo anders durchgeführt wird.

PS: Beim Gutachten wurde mir mitgeteilt, das aufgrund der miserablen Montage der Spoiler ausgetauscht werden muss und die Heckklappe komplett neu lackiert.

MfG.

Schadensersatz, Anwalt, Werkstatt, Autoreparatur, Gutachter, Klage, A.T.U., scheibe, Heckscheibe
Darf Hermes den Schadensersatz eines verlorenen Paketes nach Gewicht berechnen, wenn keine Quittungen vorliegen?

Hallo, kennt sich rechtlich jemand mit diesem Thema aus? Ich habe mir selber ein Paket von Deutschland nach England geschickt mit peivatem Eigentum , manches gebraucht und manches war Neuware ( Buecher, Lebensmittel, Spielzeug, Drogerieartikel ). Hermes hat das Paket verloren, jetzt geht es um den Schadesersatz, das Paket war mit max. 500 Euro versichert. Jetzt habe ich aber keine Quittungen fuer den Inhalt, ich habe die Aufstellung gemacht des Inhaltes und die Referenzpreise fuer Buecher und DVDs etc von Amazon genommen und anderen Online Shops, die die genau gleichen Artikel verkaufen, die im Paket waren. Der Paketinhalt war ueber 900 € wert, ich wuerde ja eh schon Verlust machen. Hermes will mich jetzt mit 260 € abspeisen, da sie den Inhalt aufgrund fehlender Quittungen nach Gewicht berechen. Die Gewichtsangabe beruht auch nur auf einer Schaetzung von mir, soweit ich weiss, wiegt Hermes die Pakete gar nicht, Woher wollen sie dann wissen, wie schwer das Paket war. Es kann doch keine gesetzliche Grundlage sein, dass der Kunde das Gewicht schaetzen muss und danach dann der Schaden bewertet wird? Und wie soll ich von Privatem eigentum alle Quittungen noch haben? Koennen die das verlangen? Hermes beruft sich auf folgendes: > Die Haftung ist nach Artikel 23 CMR bei Verlust auf einen Betrag von 8,33 Rechnungseinheiten pro Kilogramm Sendungsgewicht begrenzt. Die genannte Rechnungseinheit betraegt 1,252100 Euro (lt. Sonderziehungsrecht des Internationalen Waehrungsfonds zur Zeit der Uebernahme Ihrer Sendung am 16.02.2016). Ausgehend von einem Sendungsgewicht von 25 kg ergibt sich folgende Berechnung: 8,33 x SZR x 25 kg.

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass dies Rechtes ist, wo Hermes nicht mal einen Gewichtsnachweis hat. Ausserdem habe ich ja nachweisbare Referezpreise der verlorenen Gegenstaende.

Habt ihr schonmal einen aehnliche Erfahrung mit Hermes gemacht oder kennt ihr die Rechtslage?

Danke und Gruss :-)

Schadensersatz, hermes paket, Paketverlust
Rückgaberecht bei Kinderwagen (individuell zusammengestellt)?

Hallo, ich habe eine Frage zu den Rechten eines Käufers. Wir haben einen Kindrrwagen im Geschäft von Gesslein bestellt - "teilweise Individuell zusammengestellt." Im Voraus 1200€ bezahlt und Nun ist er wie vereinbart nach 8 Wochen geliefert worden und wir haben diesen vom Lager abgeholt. Leider total falsch und fehlerhaft. Die HandMuffs und der Adapter für Maxi Cosi fehlen. Die BabyWanne C3 ist mit falschen Innenstoff genäht und die Naht ist auch total schief/ungleichmäßig. Die Clips um die BabyWanne in das Gestell zu stecken ist auf der linken Seite kaputt. Beim Fusssack ist der Reißverschluss schief aufgenäht und kann somit weder geöffnet noch geschlossen werden. Beim SportSitz ist der Spielbügel in einem dunkelblauen Stoff obwohl wir Leder Cognac bestellt und bezahlt haben. Das waren alles Aufpreise die wir uns "gegönnt" haben. Nun habe ich den Kinderwagen eingepackt und beim Fachhandel sowie bei Gesslein angerufen. Der Fachhandel meinte ich solle ihn ins Geschäft bringen und die schauen sich den an. Gesagt - Getan. 40km einfach wieder in den Fachhandel gefahren und nun war die "Abteilungsleiterin" nicht da und somit müssen wir den bereits bezahlten Kinderwagen bis morgen stehen lassen und sie würde uns morgen anrufen und uns Sagen was gemacht werden kann. Angerufen hat sie natürlich nicht. Ich musste wieder Nachrufen. Sie erklärte mir das sie den Kinderwagen eventuell nachbessern würden sobald sie das Einverständnis von Gesslein hat. Hierzu soll ich nochmal in den Laden kommen um die Details zu besprechen. Wielange Gesslein für die Nachbesserung braucht können Sie natürlich nicht sagen.Ich habe ihr gesagt, dass ich nicht wieder 8-10 Wochen warten kann, denn ich habe noch maximal 8 Wochen bis zur Entbindung. Außerdem kann man das nie so genau sagen, denn unser kleiner kann ja auch früher kommen was wir allerdings nicht hoffen. Dieses Risiko das der Kinderwagen nicht rechtzeitig ankommt kann ich mir nicht leisten. Sowas mag ich absolut gar nicht.Im Internet habe ich gelesen das der Verkäufer tatsächlich das Recht auf Nachbeaserung hat aber ich als Käufer habe das Recht ihm eine Frist zu setzen. Allein die BabyWanne muss komplett neu hergestellt werden weil sie ja von vorn bis hinten defekt ist. Ehrlich gesagt, bin ich so enttäuscht ich möchte den Kinderwagen zurückgeben und mein Geld zurück. Diese Fahrerei hin und her, Benzin, die Zeit und die Nerven habe ich einfach nicht. Außerdem hätte ich jetzt noch die Möglichkeit mir anderweitig einen Kinderwagen zu besorgen. Wenn die den Nachbessern und es wieder vermasseln dann werde ich keine Zeit mehr haben einen neuen zu bestellen.Was meint ihr? Wie soll ich vorgehen? Ich garantiere, das wenn die den nachbessern das ich noch 2-3 Fehler finde, weil man dann einfach auf der Suche nach Fehlern ist. Welche Rechte habe ich? Kann ich den nicht von Kaufvertrag zurücktreten oder Ggf Schadensersatz verlangen?

Schadensersatz, Kinderwagen, Rückgaberecht, Nacherfüllung
Immobilienverkauf von Privat: 2 Monate nach Kaufzusage möchte Käufer Preis drücken und droht mit Regresspflicht wegen Elektrik aus dem Baujahr?

Liebes Forum,

wir verkaufen unser Haus von Privat, denn auch wir haben lange nach einer Immobilie gesucht. Fast überall war ein Makler involviert und dies wollten wir unseren Käufern nicht antun, da ohnehin alles bereits so teuer ist. Also wagte ich mich an das Projekt Hausverkauf: Ich hatte mich gut vorbereitet, um auf alle Fragen eine Antwort geben zu können. Auch hatte ich alle Unterlagen zum Haus griffbereit. Ich schaltete eine Anzeige, die Resonanz war sehr hoch. Schnell hatten wir einen Käufer gefunden, der bereit war, uns den Preis, der angemessen ist, zu zahlen. Um seine Kaufabsicht zu untermauern, gab er uns eine unverbindliche Finanzierungsbestätigung. Obwohl diese mir kein wirklich gutes Gefühl vermittelte, glaubte ich nicht, dass es Schwierigkeiten geben würde. Die Käufer waren ein paar Mal bei uns, auch mit einem Architekten. Dieser machte ihnen einen saftigen Kostenvoranschlag für Verschönerungsrenovierungen und eine in 5 bis 10 Jahren anstehende Dachsanierung. Dabei fiel auf, dass die Elektrik aus dem Baujahr ist (Ende 60ger). Wir hatten nie Probleme mit der Auslastung, wir lebten 10 Jahre gut mit dieser Elektrik. Im Bad gibt es einen FI Schalter, ebenso am Aquarium. Nun wurde uns vorgeworfen, dass die Elektrik aus dem Baujahr ein Mangel sei, den ich hätte erwähnen müssen. Unser Haus sei nicht brandversichert und die Bank hätte den Kauf so nicht finanziert. Ich war geschockt ob dieser Vorwürfe. Und dann wollte der Käufer, dass ich ihm mit dem Preis entgegenkomme. Angesichts des hiesigen Angebotes sehe ich dazu jedoch keine Notwendigkeit. Auch ist sich der Käufer anscheinend auch nicht darüber im Klaren, welches Kreditinstitut er wählen soll. Ich habe ihn nun um eine verbindliche Finanzierungsbestätigung geben. Bei mir liegt momentan privat so viel im Argen und wir haben selbst eine Baustelle. Ich bin ratlos. Ich befürchte nun, dass der Käufer irgendwie versuchen wird, uns nach dem beglaubigten Verkauf irgendwie zu schaden. Es gibt noch andere Interessenten für das Haus, aber ich habe den Käufern meine mündliche Zusage gegeben. Auch hat dieser bereits einen Notar mit dem Vertragsentwurf beauftragt. Ich verstehe auch das Procedere nicht ganz: zuerst sichert man doch die Finanzierung und dann beauftragt man den Notar. So hatte ich es mir zumindest vorgestellt und so ist es auch bei uns damals gelaufen. Mich interessiert, was Ihr tun würdet, vielen Dank für Euer Feedback

Schadensersatz, Sex, Immobilienkauf
Warum bricht der Logopäde meine Behandlung ab?

Die Geschichte:
Ein Logopäde (für Erwachsende) bricht nach zwei Sitzungen die Behandlung ab.

Nach der zweiten Sitzung konnte der Logopäde mir keinen Termin für das nächste Treffen nennen. Er wollte sich bei mir melden. Nach 4 Wochen fragte ich dann nach und er bot mir einen Termin am Folgetag an. Es sei gerade jemand abgesprungen. Nur leider konnte ich wegen eines anderen Arzt-Termin nicht zusagen. Ich sagte ihm ob wir nicht gleich alle 8 Termine vereinbaren können. Darauf sagte der Logopäde sinngemäss wenn morgen nicht könnte bräuchte ich gar nicht mehr kommen. Ich beendete erschrocken das Telefonat, da ich ja auch nicht gut sprechen kann und ich mit der Aggressiven Art nicht umgehen könnte.

Ich schreib eine E-Mail in der ich ihm sagte das es nicht sein kann die Behandlung abzubrechen, nur weil er sich nicht organisieren kann. Er möge mir die 8 Termine bitte zu senden.

Ein Woche später bekam ich dann Brief-Post. Der Logopäde teilte mir sachlich mit das er die Behandlung abbricht weil das Vertrauensverhältnis zerstört sei (von wem liess er offen) und die Aufforderung ich solle die Unterschriften leisten für die beiden erfolgten Behandlungen und meinen Eigenanteil bezahlen.  

Jetzt frage ich mich was ich mir alles bieten lassen muss. Er erfüllt seine Aufgabe nicht, er bricht die Behandlung ab, er will trotzdem den (anteiligen) Eigenanteil für 2 Behandlungen.

Ich hätte erwartet, dass er sich entschuldigt und dann ist Schwamm drüber - jeder hat mal Stress und ich bin nicht nachtragend.

Die Fragen die ich gerne vom Forum beantwortet haben möchte:

1. Was ist daran meine Schuld?

2. Darf er das überhaupt, Rezept annehmen und dann 4 Wochen keine Termine frei haben (Wie beschrieben)?

3. Was sagt die Krankenkasse dazu, eine Behandlung anfangen und Geld haben wollen ohne ein Ergebnis erzielt zu haben?

Freundlich wie ich bin habe ich dem Abbruch der Behandlung widersprochen und erneut um die 8 Termine gebeten. Jeder hat eine 2 Chance verdient.  Daraus ergibt sich Frage 4.

4. Jetzt mal den Spieß umgedreht, ich gehe ja nicht zum Spass zum Logopäden. Meine Arbeitsfähigkeit hängt vom Erfolg der Behandlung ab. Zumindest verzögert sich dieser Erfolg um einige Wochen bis ich einen neuen Logopäden gefunden habe. Wenn er mir weiter so dumm kommt, könnte ich erfolgreich Schadenersatz verlangen?

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Googlen kann ich selber.  

Gesundheit, Beruf, Schadensersatz, Geld, Behandlungsfehler, Krankenkasse, Logopädie, Sprechen
Haaverlängerung schief gelaufen , was nun?

Hallo Liebe Leute,

ich habe mich vor 4 Wochen dazu entschieden eine Haarverlängerung (Echthaar)mit der Micro ring methode zu machen. Gesagt - getan, Bereits am ersten Tag habe ich einzelne Strähnen verloren , innerhalb von einer Woche habe ich dann insgesamt über 15 Strähnen verloren inkl viele meiner eigenen Haare. Da ich mich so nun nicht mehr auf die Straße traute bin ich wieder zurück zu der Dame die mir die Extenios reingemacht hat , ihrer Aussage nach hätte das nicht passieren dürfen und sie hat mir freundlich angeboten die Strähnen wieder zu befestigen und diesmal etwas Fester. Also wieder gesagt- getan , nach einer Woche oh Wunder hatte ich wieder über 20 Strähnen verloren. Erneut ging ich Verzweifelt in den Salon, da die Dame selbst nicht genau wusste was sie machen sollte empfielte sie mir eine andere methode zu nehmen die nach ihrer Aussage auf jeden fall halten müsse, mit so genannten Tressen. Und auch wieder hier gesagt-getan . Tatsächlich fühlte sich das ganze besser an und auch nach einer Woche hatte sich nicht viel gelöst, nach 2 Wochen haben sich die enden der Tressen gelöst die dann aus meinen Haaren herraus stachen :-D , und erneut bin ich zu dem Salon gefahren um mir die Verflixten Teile endlich raus nehmen zu lassen. Als alle Extensions entfernt waren kam der Große Schock - mir sind mehr als 3/4 meiner eigenen Haare bei dem ganzen Drama raus gefallen . Meine frage daher was würdet ihr tun in dem Fall'? da ich über 400 Euro ingesamt gezahlt habe für 3 Wochen!! tragen und sie 6 Monate halten sollten, habe ich ihr gesagt das ich das Geld wieder möchte oder einen Schadensersatz , aber das kann ich Ihrer Aussage nach total vergessen ! :-/

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Vermieter hat bei Mietvertragsunterzeichnung Schimmel verschwiegen. Muss er mir die befallenen Möbel ersetzen oder Schadensersatz zahlen?

Am 01.02.2014 bin ich mit meinem Freund in die damals schön aussehende 1 Zimmer-Wohnung gezogen. Vor vertragsunterzeichnung fragte ich wegen meinem Asthma ob es Schimmel gäbe und der Vermieter verneinte dies und die Wohnung wurde "frisch renoviert" und sah auch da noch toll aus. Kein Wunder - Er hat ja auch einfach alles verdeckt, übertapeziert und mir nach Vertragsunterzeichnung verboten die Tapeten abzumachen. Jetzt weiß ich ja warum. Rausgekommen ist es, als nach wenigen Wochen/Monaten Schimmel durch die Tapeten drängte und ich bemerkte dann auch, dass die Wände recht feucht waren. Sofort rief ich den Vermieter an und fragte wie das sein kann, dass es in der angeblich neu renovierten Wohnung schimmelte. Er wollte sich darum kümmern. Als sich nichts tat und er mir die Schuld zuschieben wollte schrieb ich ihm einen Brief mit angemessener Zeit bis wann er den Schimmel beseitigen sollte und drohte mit Mietminderung, daraufhin machte er Klingelterror, hämmerte gegen die Tür, brüllte wie ein Verrückter im Hausflur rum, drohte mir, machte Strom aus und er hatte auch schonmal versucht - als ich die Tür nicht aufmachte - sich selbst Zutritt zu verschaffen (Ohne Ankündigung). Ich schrieb Monate danach noch einen Brief und er wollte sich darum kümmern und hat eine Stelle von außen zubetoniert. Gebracht hat es nichts. Monate später hat er mich auch noch schlagen wollen, kein Wunder also, dass ich Angst habe überhaupt noch was zu schreiben oder zu sagen.

Nun, zum 01.12.15 würde ich gerne umziehen und aus diesem Horror-Haus hier raus. Ich habe aber keine Möbel mehr die nicht von Schimmel befallen sind und auch kein Geld für neue Möbel. Er hat schriftlich zugegeben, dass der Schimmel durch einen Baumangel entstanden sei und somit zugegeben, dass er mir den Schimmel von Anfang an verschwiegen hat. Außerdem habe ich schon über ein Jahr starke Atembeschwerden - Wahrscheinlich wegen dem Schimmel. Kann ich da Schmerzensgeld oder Schadensersatz einfordern und darf er die Kaution einfach so einbehalten? Ich mache mir große Sorgen, dass ich nach meinem Umzug ohne alles dastehe.

Danke schonmal.

Schadensersatz, Schimmel, Mietrecht, Vermieter, Baumängel, Schmerzensgeld
Schadensersatz durch Vermieter bei Schaden an Matratze bzw. Möbel?

Hallo, ich habe Folgendes Problem und hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

Zur Situation: Ich bin Studentin und wohne seit September zur Zwischenmiete in einer WG (das heißt die eigentliche Mieterin meines Zimmers ist momentan im Ausland und ich wohne bis 29.02.2016 in ihrem Zimmer). Außer mir wohnen noch 2 andere Mädels in der WG. Meinen (Zwischen-)Mietvertrag habe ich mit der eigentlichen Mieterin des Zimmers geschlossen.

Zum Problem: Seit einigen Wochen habe ich bemerkt, dass eine Wand in meinem Zimmer (die, welche sozusagen eine Außenwand ist) klamm/ feucht ist. Am Anfang dachte ich, sie ist einfach nur kalt, hab aber heute beim Putzen gemerkt, dass sich die Tapete auch leicht ablöst und die Wand einfach echt feucht ist. Meine Matratze (das Bett steht direkt neben der Wand) ist auch feucht! Ich habe jetzt total Angst, durch die Feuchte (oder vllt auch unter der Tapete schon Schimmel?!) krank zu werden und möchte eigentlich auch nicht auf einer feuchten Matratze schlafen! Jetzt meine Frage: Was kann ich unternehmen außer den Vermieter zu informieren? Kann ich die Miete mindern, obwohl ich sie ja eigentlich nicht dem Vermieter sondern meiner Untervermieterin überweise? Habe ich ein Recht auf Schadensersatz für meine Matratze?

Zur Ergänzung: Ich lüfte jeden morgens und teilweise auch nochmal kurz vor dem Schlafen gehen, es ist also eindeutig nicht mein Verschulden.

Ich hoffe jemand kann mir helfen. LG

Schadensersatz, Wohnung, Schimmel, Mietrecht, Mietvertrag, WG
Zahlung erfolgt ohne anerkennung einer Rechtspflicht, Zahlung erfolgt ohne Präjudiz für zukünftige Fälle?

Hallo Leute. Ich hatte einen schweren Verkehrsunfall, bei dem ich mir dem Oberarm und den Ellenbogen gebrochen habe, zudem gibt es einen Nervenschaden des kleinen und Ringfingers. In einer Not-OP wurde mir eine Metallplatte eingesetzt, die nach 9 Monaten wieder entfernt werden muss.

Mein Anwalt stellte nun natürlich auf meine Bitte Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Schuldfrage ist geklärt und ich bin zur Zeit immer noch in Behandlung, mein Unfall war am 01.07.2015..

Mein Anwalt redete von einem Schmerzensgeldvorschuss, da er meinte, dass ich die volle Summe erst gezahlt bekomme, wenn die Behandlung komplett abgeschlossen ist.

Nun zur eigentlichen Frage :

Die gegnerische Versicherung hat mir "2034,48€" überwiesen mit dem Verwendungszweck

"Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, Zahlung erfolgt ohne Präjudiz für zukünftige Fälle "

Was bedeutet dieser Satz genau? Ist es nur ein Vorschuss? Werden noch weitere Zahlungen folgen ?

Mein anwalt hatte das Schmerzensgeld bei 8000€ angesetzt. Der Termin bei ihm ist leider erst nächste Woche, und da ich neugierig bin, hoffe ich, dass jemand sich hier mit diesem Thema auskennt und mir erklären kann, was dies im Klartext bedeutet. Ich oder mein Anwalt haben nie eine Abfindung unterschrieben.

Schadensersatz, Unfall, Versicherung, Anwalt, Verkehrsrecht, Schmerzensgeld, Unfallversicherung
Illegaler Download - Kann ich belangt werden?

Guten Tag!

Folgendes Problem hat sich heute ergeben. Ich habe Post von einer Anwaltskanzlei bekommen - .rka Rechtsanwälte. Genanntes habe ich in Form von Bildern dieser Frage beigefügt.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ich selbst habe die beschriebene Straftat nicht begangen, sondern mein Freund (zu dem Zeitpunkt 17 Jahre alt). Er hatte seinen PC in der Zeit bei mir (in meiner eigenen Wohnung) in Betrieb und hat in meiner Abwesenheit (welche ich momentan allerdings nicht zweifelsfrei belegen kann) ein AddOn für das Spiel GoatSimulator geladen, in dem Glauben, es sei kostenlos (Er ist ziemlich Blauäugig.). Ich selbst habe ihm das Herunterladen von Dateien auf nicht zweifelsfrei seriösen Seiten untersagt, allerdings hat er sich offensichtlich nicht daran gehalten. Er gibt auch zu, dass es seine Schuld ist, ebenfalls möchte er dies auch schriftlich mitteilen.


  • Inwieweit kann ich (19) jetzt zur Rechenschaft gezogen werden? Kann die alleinige Schuld überhaupt auf ihn übertragen werden (Er ist dazu bereit) ? Wer muss die geforderten Summen zahlen, was passiert bei Zahlungsunfähigkeit?

Der Anwalt, den ich zu Rate ziehen möchte ist heute leider nicht mehr erreichbar, darum wende ich mich heute an die guteFrage-Community, in der Hoffnung, dass mir jemand schon mal eine erste Einschätzung geben kann.

Schadensersatz, Rechtsanwalt, Anwalt, Gericht, Medienrecht, Unterlassungserklärung, illegaler Download
Schadensersatz für Verdienstausfall wenn Handwerker 3x nachbessern müssen?

Ich habe eine neue Küche bestellt. Vorher war die Firma da, um das Aufmaß zu machen. Dabei wurde übersehen, dass an der Küchenwand ein 30x30cm großer Lüfter ist. Als die Küche geliefert wurde, konnte ein Teil der Hängeschränke nicht angebracht werden, weil der Lüfter im Weg war. Also wurden die Schränke wieder mitgenommen und es wurden andere, flachere Schränke bestellt. Als diese dann angebaut werden sollten, stellte sich heraus, dass die Handwerker falsch gemessen haben. Es fehlte ein 30cm breiter Eckschrank. Alle anderen Schränke wurden montiert, für diesen fehlenden Eckschrank musste noch ein Termin gemacht werden. Als die Hängeschränke beim zweiten Mal angebracht wurden, bohrten die Handwerker auch noch zu tief und beschädigten eine Teil der Fliesen im angrenzenden Bad, sodass hier nun der Fliesenleger kommen musste.

Insgesamt musste ich für die Nachbesserungsarbeiten 3 Tage unbezahlten Urlaub nehmen. Meine Firma hat mir schriftlich bestätigt, dass mein Gehalt um das Geld von drei Tagen gekürzt wird.

Die Küchenfirma weigert sich nun, mir diesen Vermögensschaden zu ersetzen und beruft sich auf ihr zweimaliges Nachbesserungsrecht und meine Schadensminderungspflicht. Allerdings sehe ich nicht ein, auf drei Tage Gehalt zu verzichten, bloß weil die Küchenfirma schlampig und inkompetent gearbeitet hat und ich jedes mal für die Handwerkerarbeiten zu Haus sei musste.

Wie sieht die Rechslage tatsächlich aus. Ist die Küchenfirma verpflichtet, mir diese drei Tage unbezahlten Urlaub zu erstatten?

Schadensersatz, Handwerker, Nachbesserung, Verdienstausfall
Schadensersatz (Schmerzensgeld?) verlangen, weil ich auf baufälligem Lokalparkplatz umgeknickt bin?

Ich hab mir eines schönen Abends auf dem Lokal von einem Parkplatz den Fuß verknackst, weil ein Pflasterstein gefehlt hat und der Bewegungsmelder (die einzige Beleuchtung auf dem gesamten Parkplatz) nicht funktioniert hat. Es war schon stocknagelfinster, (ich war nüchtern), deshalb ist der ganze Mist erst überhaupt zustande gekommen.

Jetzt hab ich seit 4Wochen eine Schiene und Krücken und vermutl. einen Bänderriss, weswegen ich meinen Ferienjob nicht machen kann. Dumme Sache. Eigentlich wollte ich da jetzt Entschädigung verlangen. Da gibt es "nur" 2 Probleme:

Im Krankenhaus hat die Schwester im Bericht dokumentiert, ich wäre eine Treppe runtergefallen, was ich dann am nächsten Tag korrigieren lassen wollte, dann haben diese (entschuldige) Idioten hineingeschrieben, dass "die Patientin ihre vorherigen Angaben ändern will"... augenverdreh ...Dumm natürlich, wenn ich jetzt mit einem der beiden Berichte irgendwo aufkreuz und Entschädigung will. Weit und breit keine Treppe und dann auch noch geänderte Angaben. Sieht ja gaaar nicht doof aus... ironisch mein

Wo muss ich da jetzt überhaupt genau hin? Mir gehen da fast 600€ vom Ferienjob durch die Lappen, da will ich wenigstens ein bisschen was verdienen, was ja an sich auch nicht verkehrt ist, weil der Verpächter des Grundstücks seine Pflichten zur Instandhaltung vernachlässigt hat.

P.S.: Ich habe Zeugen, sowohl für den Unfall als auch dafür, dass der Stein schon länger gefehlt hat ect., falls euch das beim Antwort geben hilft.

Ich wäre euch sehr verbunden, wenn ihr mir gute Antworten liefern würdet.

Schadensersatz, Recht, Bänderriss, Schmerzensgeld
Rechtslage bei flohmarkt verkauf (beide Parteien privat)?

A und B sind auf dem flohmarkt. Sie verkaufen hier Privat an einem Tisch. A beschließt bummeln zu gehen B passt auf den Stand auf und verkauft munter weiter. Ein Kunde lässt sich ein Teil von B zurück legen und zahlt schon mal 5 Euro an.

Nach ner Guten Stunde (A ist grad zurück) beschließt B nun auch eine runde bummeln zu gehen, vergisst aber völlig A über das zurück gelegte Teil zu informieren.

Ein weiterer Kunde entdeckt das zurückgelegte teil (von dem A nicht weiß das es zurück gelegt ist, und sich rein gar nix dabei denkt, dass es halt ein Stück unter Tisch geschoben ist) und kauft es A prompt ab. B kommt erst ne halbe Stunde später zurück.

Nun Kommt der erste Kunde wieder an stand und möchte das teil vollständig bezahlen und abholen. A und B erklären die Situation. Der Kunde ruft die Polizei die ihm bei Ihrer Ankunft sagen, dass sie auch nix machen könnten. A und B sowie die Polizei bitten ihn die 5 Euro zurück zu nehmen und es dabei zu belassen aber der Kunde will die nicht haben.

A, B und der Kunde tauschen Adressen aus aber nur damit der Kunde Ruhe gibt.

Nach 6 Woche schreibt der Kunde, A einen Brief (der aufgrund des Poststreiks erst nach weiteren 4 Wochen ankommt) indem er eine Frist setzt (die bereits über 4 Wochen verstrichen ist) bis wohin er einen entsprechenden schadenersatz oder einen Ersatz für den Artikel haben möchte und ansonsten vor Gericht zieht.

Ist das überhaupt möglich?

Schadensersatz, Recht, Flohmarkt

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