Hallo,

wir sind aufgrund eines Sonderkündigungsrechts (Umzug) frühzeitig aus unserem Stromvertrag ausgetreten. Jetzt fordert der Stromanbieter in der Schlussrechnung einen Nichterfüllungsschaden. Beim ersten Gespräch mit dem Serviceteam wurde uns gesagt, es stände in den AGB, dass dieser gefordert werden kann, was jedoch nicht der Fall war. Ein zweites Gespräch ergab, dass unser Vertrag schon älter ist und es deshalb in den "alten" AGB stehen würde. Diese haben wir uns zuschicken lassen, jedoch stand auch dort nichts drin. Nach dem dritten Gespräch soll sich die Zahlung eines Nichterfüllungsschadens aus dem BGB ergeben.

Müssen wir den denn nun auch zahlen, wenn wir aufgrund eines Sonderkündigungsrechtes den Vertrag frühzeitig verlassen haben?