Wie hoch soll das Schmerzensgeld für Behandlungsfehler und einen verlorenen Zahn sein?

Eine Freundin von mir hat sich vor ein paar Jahren eine Zahnbrücke einsetzen lassen, da ihr zwei Zähne fehlten. Zwei Jahre später begannen Schmerzen und Schwellungen, und ihr Zahnarzt überwies sie zur Wurzelspitzenresektion. Das brachte nichts, da in der Klinik festgestellt wurde, dass ihre Wurzel mit einem Stift behandelt worden war und alles entzündet war und entfernt werden musste. Das wusste sie gar nicht. Der Zahnarzt hatte ihr keine Erklärung gegeben und nichts darüber gesagt. Erst jetzt, als es herauskam. Er akzeptierte auch kein Schuld und sagte hat alles richrig gemacht und haftet nichts.

Er bietet Nachbesserung an. Er operiert ihren Oberkiefer, entfernt einen Teil des Knochens und reinigt alles. Alles ist super. Aber ein paar Monate später ist wieder das Gleiche und ihr damals gesunder Zahn (der die Brücke trägt) muss raus. Zusammen mit der Brücke, für die sie 1500 Euro bezahlt hat. An der Zahnwurzel hat sich bereits Wildfleisch gebildet und sie hatte monatelang riesige Schmerzen.

Gutachter ist eingeschaltet und viele Fehler des Zahnarztes wurden herausgefunden. Er hätte die Zahnbrücke gar nicht einsetzen dürfen, da die Wurzel entzündet war. Außerdem hat er kein Röntgenbild gemacht und nichts dokumentiert. Keine korrekte Aufklärung oder Unterschrift der Patientin.

Sie muss jetzt zwei Implantate und eine Zahnbrücke einsetzen lassen. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 6500 €. Sie findet jedoch keinen Anwalt für Zahnmedizin. Die einzige Lösung ist die Zahnärztekammer (die Verjährungsfrist endet am 31.12.2024, das heißt, sie hat nicht mehr viel Zeit).

Sie hat ihren Zahnarzt nochmal gefragt, ob sie sich einigen können, da es sowieso seine Versicherung zahlt. Als er den Brief vom Gutachter gesehen hat, hat er es gleich akzeptiert. Sie will, dass er die Kosten für die Folgebehandlungen zahlt, auf jeden Fall diese 6500 €. Und ihre 1500 €, die sie für die Brücke bezahlt hat, zurück. Die neue Zahnärztin und die Krankenkasse sagen, dass ihr auch Schmerzensgeld zusteht. Wie viel findet ihr angemessen? Schade, dass wir nicht in den USA sind, dort würde sie eine dicke Kohle bekommen. Ich habe ihr geraten, 3000 € zu fordern. Was denkt ihr? Ihr fehlen jetzt drei Zähne, sie ist deprimiert und hat Angst vor Implantaten.

Vielen dank!

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Schadensersatz durch die Versicherung oder Klage?

Aufgrund von “Fehlern“ meines Vermieters ist in meiner Wohnung Schimmel. Der Schimmel hat schon eine Kommode von mir komplett mit Schimmel befallen. Gleiches hatte ich letztes Jahr in einer anderen Wohnung, vom gleichen Vermieter mit einem Gefrierschrank. Damals hat mich das ganze so stark belastet, dass ich mich nicht in der Lage gefühlt habe um was zu machen. Mein Vermieter musste mir also nichts ersetzen. Die ganzen Kosten für den Umzug lagen auch auf mir, obwohl die Wohnung durch den Schimmel unbewohnbar war und ich raus musste.
Auch jetzt habe ich die Kosten für den vorrübergenden Umzug getragen (wohne derzeit woanders und habe paar Möbel mitgenommen). Einige Möbel liegen sogar noch in der Wohnung, wovon einige auch Stoff haben, was mir echt sorgen macht.

Jetzt möchte ich diesmal nicht die Kosten dafür tragen müssen, weil es das Verschulden vom VM ist. Mein VM war sowieso schon so frei und mich zu belügen, als ich fragte ob es da mal Probleme mit Schimmel gab.

Meine Mutter meinte, ich muss damit zur Versicherung und meine Versicherung würde das dann übernehmen. Ich sehe es aber einfach nicht ein, dass ich für die Fehler meines Vermieters weiterhin bezahle und möchte dass mein Vermieter auch für die Schäden aufkommt.

Muss ich damit zu einem Anwalt oder kann ich so ein Schreiben auch selber verfassen? Oder muss das echt meine Versicherung übernehmen, obwohl ich keine Schuld trage?

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Welche Anspruchsgrundlage?

Folgender Fall:

ich schreibe grade meine Hausarbeit im Schuldrecht AT und bin total verwirrt. Im Fall verkauft Privatverkäufer V seine antike Teak-Holz Kommode (also Stückschuld) für 1.500€ an die K weiter. Auf Wunsch der K soll die Kommode zu ihr geliefert werden. Der V beauftragt somit seinen Nachbarn N, der ihm als sehr zuverlässiger Fahrer bekannt ist, damit, für 100€ die Kommode zu K zu liefern. Auf dem Weg zur K hat N jedoch einen Autounfall, der durch leichte Unachtsamkeit des N verursacht wurde und die völlige Zerstörung der Kommode zur Folge hatte. Die K hatte die Kommode einen Tag zuvor gewinnbringend für 2000€ an X weiterverkauft und verlangt jetzt Schadensersatz aus abgetretenem Recht in Höhe von 2000€ von N. Der V hat ihr auf K‘s Wunsch seine gegen N gerichteten Schadensersatzansprüche wegen der Zerstörung abgetreten, wobei V dem N die Abtretung sofort schriftlich anzeigt.

N ist aber der Meinung, dass ihn keine Schadensersatzpflichtige trifft, schon garnicht in der Höhe.

Fallfrage: Steht K gegen N der geltend gemachte Anspruch aus abgetretenem Recht zu?

Nun meine Fragen:

  1. Welche Art Vertrag haben V und N geschlossen ? im Bearbeitervermerk ist die Prüfung von HGB Normen nämlich ausgeschlossen, was ist das denn sonst als ein Speditionsvertrag gemäß §453 HGB?
  2. Welche Anspruchsgrundlage kommt hier in Frage? ist hier im Obersatz die Abtretung zu erwähnen?
  3. Wo wird die Abtretung geprüft?
  4. ist hier die Drittschadensliquidation zu prüfen? und wenn ja, warum? ist diese überhaupt von der Fallfrage umfasst? es geht ja nur um einen Anspruch aus abgetretenem Recht
  5. Wo wird der entgangene Gewinn angesprochen?
  6. Habt ihr vielleicht ein grobes, vollständiges Prüfungsschema für meine Fallkonstellation?

ich danke euch schonmal im Voraus! Tut mir leid für die vielen Fragen, Schuldrecht AT ist bei mir schon 2 Semester her und ich habe darin keine Klausur geschrieben, weswegen ich es nie intensiv gelernt habe. Also bitte seht von jeglichen Vorwürfen ab.

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