Folgender fiktiver Fall mal angenommen:
Privatmann bringt seinen PKW zur Inspektion in eine Autowerkstatt.
Die Autowerkstatt führt die Inspektion durch und stellt den PKW unverschlossen, mit dem Schlüssel im PKW am Straßenrand ab.
Privatmann kommt zur Werkstatt und sieht, dass am PKW ein relativ großer Sachschaden vorhanden ist. Nehmen wir mal an, gesamte Heckstoßstange eingedrückt, Alufelge beschädigt, Seitenteil eingedrückt mit Kratzspuren. Eindeutig ein frischer Schaden, was von der Polizei und kriminaltechnischen Untersuchung auch bestätigt wird.
Monteur der Werkstatt gibt eine Zeugenaussage an, die etwa so lautet:
"Da war ein großer schwarzer PKW mit großem weissen Anhänger, der ist vorbeigekachelt hier! Das war ein Hamburger-Kennzeichen...aber das kommt hier öfters vor, finden Sie sich damit ab."
Die Werkstatt selber besteht aus einer modernen Reparaturhalle mit einem Vorplatz, auf dem die PKW stehen.
Hätte man ggf. eine Chance auf Schadensersatz, da der Betreiber der Werkstatt den PKW ja unverschlossen auf der Straße geparkt hat und ihn somit eigentlich auch beaufsichtigen müsste?