hallo

ein geplanter sehr günstiger hauskauf wird womöglich platzen, weil von verkäuferseite ein höherer preis verlangt wird. es gab noch keinen notartermin, aber 2 vertragsentwürfe. der verkauf wurde grundlos abgesagt bzw. auf einen nun höheren preis verwiesen mit der bitte um ein angebot. einen höheren preis werde ich nicht zahlen. was kann ich als schadenersatz vom verkäufer einfordern/-klagen - verzugskosten wegen nichtabnahme des kredits ? - kosten für einen umzug, den ich schon geplant habe - differenzkosten zu einem alternativen objekt, das ich kaufen könnte/müsste - entgangener lohn für besichtigungs-/beratungstermine - notarkosten ... ??? noch weitere ideen ?

SG don