A und B sind auf dem flohmarkt. Sie verkaufen hier Privat an einem Tisch. A beschließt bummeln zu gehen B passt auf den Stand auf und verkauft munter weiter. Ein Kunde lässt sich ein Teil von B zurück legen und zahlt schon mal 5 Euro an.

Nach ner Guten Stunde (A ist grad zurück) beschließt B nun auch eine runde bummeln zu gehen, vergisst aber völlig A über das zurück gelegte Teil zu informieren.

Ein weiterer Kunde entdeckt das zurückgelegte teil (von dem A nicht weiß das es zurück gelegt ist, und sich rein gar nix dabei denkt, dass es halt ein Stück unter Tisch geschoben ist) und kauft es A prompt ab. B kommt erst ne halbe Stunde später zurück.

Nun Kommt der erste Kunde wieder an stand und möchte das teil vollständig bezahlen und abholen. A und B erklären die Situation. Der Kunde ruft die Polizei die ihm bei Ihrer Ankunft sagen, dass sie auch nix machen könnten. A und B sowie die Polizei bitten ihn die 5 Euro zurück zu nehmen und es dabei zu belassen aber der Kunde will die nicht haben.

A, B und der Kunde tauschen Adressen aus aber nur damit der Kunde Ruhe gibt.

Nach 6 Woche schreibt der Kunde, A einen Brief (der aufgrund des Poststreiks erst nach weiteren 4 Wochen ankommt) indem er eine Frist setzt (die bereits über 4 Wochen verstrichen ist) bis wohin er einen entsprechenden schadenersatz oder einen Ersatz für den Artikel haben möchte und ansonsten vor Gericht zieht.

Ist das überhaupt möglich?