Mietwohnung: Türen defekt; wer trägt die Kosten?

Hallo zusammen,

wir haben 7 Jahre eine Mietwohnung bewohnt. Erst nach dem Auszug (kein Protokoll) meldete sich die Vermieterin & reklamierte beschädigte Türzargen. Ist tatsächlich auch so der Fall: die Schließbleche in der Zarge hatten sich immer mal wieder gelockert & bei 4 Türen ist das Furnier um das Schließblech herum eingerissen/ausgebrochen. Und ja: unsere beider kleinen Söhne haben sicher auch die Klinken nicht immer ganz runtergedrückt. Wer kennt das nicht mit kleinen Kindern?!

Zu den Türzargen: Erstausstattung (34 ! Jahre alt); "günstige" Spanplattenversion, teilweise in Eigenleistung falsch eingebaut (eingeputz und damit ist der Austausch besonders teuer).

Entgegen der Absprache hat die Vermieterin nicht erstmal einen Kostenvoranschlag eingeholt, sondern gleich eine Firma mit dem Austausch der Zargen beauftragt. (keine Möglichkeit für Alternativangebot oder Eigenleistung). Kosten vierstellig!!!

Der Mietvertrag verpflichtet uns zu keinen Schönheitsreparaturen oder Renovierungen, da wir die Wohnung bei Einzug Total-Renoviert hatten. Instandhaltungen wurden in der Mietzeit seitens der Vermieterin (auch auf Anfrage) in der Wohnung nie erbracht.

Bin der Meinung, dass die jahrelang gezahlte Miete diese Reparatur beinhalten müßte. Die Haftpflicht will jedenfalls nicht zahlen.

Kann mir bitte jemand mit Argumenten oder einer klaren Rechtsposition helfen?

1000 Dank!

Schadensersatz, Tür, Mietwohnung, Mietrecht, Kosten, Reparatur, Instandhaltung
Hauskauf geplatzt? Schadensersatz wg. Mietwohnungskündigung möglich?

Hallo,

wir wollten uns ein Haus kaufen und haben mit den Verkäufern eine Kaufabsichtserklärung unterzeichnet. Notartermin wurde gemacht, notarieller Kaufvertrag wurde entworfen, Einverständnis zum Kaufvertrag wurde von beiden Seiten erklärt. Alles prima! 5 Tage vor dem Notartermin haben wir uns noch einmal telefonisch mit beiden Verkäufern (Ehepaar) verständigt, dass der Vertragsunterzeichnung und der Verkauf wie geplant erfolgen sollen. Daraufhin haben wir unsere Mietwohnung gekündigt, was wir aufgrund der hier einzuhaltenden Fristen zwingend tun mussten. Was passierte? 1 Tag vor dem Notartermin teilten die Verkäufer mit, dass sie nun nicht mehr verkaufen möchten. Grund: "Anders überlegt". Unser Vermieter stimmt natürlich einer Rücknahme der Kündigung nicht zu bzw. nur gegen eine zukünftig höhere Miete. Meine Frage ist nun: 1. Kann ich ggü. den Verkäufern Schadenersatz für die Suche einer neuen Wohnung und den ntowendigen Umzug geltend machen? 2. Kann ich die höhere Miete als Schadenersatz bei den Verkäufern geltend machen? 3. Wer trägt die bisher angefallenen Notarkosten? Ich bin der Auffassung, dass sich aufgrund der Kaufabsichtserklärung und des Verhaltens der Verkäufern auf den Abschluss der Kaufvertrages vertrauen konnte und diese mich durch ihr Verhalten getäuscht haben. Vielen Dank für die Meinungen.

Schadensersatz, Hauskauf, wohnungskündigung

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