Hallo zusammen,

zuerst der Sachverhalt: die Regenrinne von der Garage von unserem Nachbarn ist undicht. Somit läuft Regenwasser aus und läuft in unsere Hauswand. Nach mehrmaligem Ansprechen hat der Nachbar den Schaden nicht beheben lassen. Obwohl er nach § 27 NRG und 1004 § BGB dazu verpflichtet ist. Vor kurzem hat er uns mitgeteilt, dass wir den Dachdecker beauftragen können. Nachdem die Arbeiten erledigt sind und es daran geht die Rechnung zu bezahlen, meint er, dass wir den Dachdecker beauftragt haben ohne ihm einen Kostenvoranschlag vorgelegt zu haben und er evtl. jemand günstigeren gefunden hätte. Können wir auf seiner Aussage, dass wir den Dachdecker beauftragen sollten bestehen bleiben oder kann er auf die Nichtzahlung beharren, weil er es beauftragt haben für seine kaputte Regenrinne?

MfG narthul80