Falsches Geschlecht bei Katzen gekauft?
Hallo zusammen,
wir haben der Oma meines Freundes zwei Katzen gekauft. Privat ohne Vertrag. Als wir nun beim Tierarzt waren, hat die Ärztin festgestellt, dass es zwei Buben sind und keine Mädchen so wie wir es auch haben wollten. Der Verkäufer meinte auch, dass die Katzen ein BKH/Sibirische Waldkatze Mix wären, die Ärztin meinte auch, es wären stink normale Hauskatzen. Wir haben PRO Kätzchen 200€ bezahlt.
Jetzt ist die Frage, kann man dagegen angehen? Der Verkäufer reagiert auf keine Nachricht von mir zwecks Entgegenkommen.
Die Kitten sind super gesund und munter, es geht uns einfach nur um die Tatsache, dass er uns verascht hat wegen dem Geschlecht und der Rasse! Wir haben zwar keinen Vertrag aber ich habe den gesamten Verlauf noch, seine Adresse und seine Telefonnummer in der er uns gesagt hat, dass nur noch die zwei Mädchen da wären usw. Wäre das ein Beweis?
Danke schon mal!
9 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/2_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Ihr könntet ihn wahrscheinlich verklagen, aber die Kosten für Anwalt und Co lohnen sich nicht.
Falls es ein Züchter war könntet ihr damit drohen das alles öffentlich zu machen und seinem Ruf damit zu schaden, vielleicht lenkt er dann ein und erstattet euch zumindest einen Teil.
Ansonsten ist doch nur wichtig, dass die Katzen gesund sind und die Oma glücklich ist ;)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/2_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Ja, das habe ich auch so verstanden. Aber die Frage ist ob sich der Aufwand lohnen würde, Anwälte sind nicht gerade günstig. Und ohne Vertrag sehe ich sowieso keine Chance.
Klar ist das ärgerlich, aber im Endeffekt nicht zu ändern. Hauptsache es geht allen gut.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da würde ich sagen ihr müsst jetzt wohl das beste daraus machen. Hättet ihr die Katzen bei einem seriösen Züchter gekauft, dann wäre euch das sicher nicht passiert.
Da ihr beim vermehrer gekauft habt, Schuld eigene. Ich hoffe die beiden Kater werden trotzdem liebevoll umsorgt, die beiden können nämlich am wenigsten dafür.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hallo Vanezza, sei lieber vorsichtig...!
Diese muntere Empfehlung, alles mit Namen und Adresse, Telefonnummer des Verkäufers öffentlich zu machen, birgt für dich eine ungeheure Gefahr. Ich befürchte, wer so kaltschnäuzig Rassekatzen oder deren Mixe verkauft (hast du denn wenigstens eine derart formulierte Anzeige noch?), der lässt dich ebenso kaltschnäuzig auflaufen und verklagt dich gegebenenfalls sogar der üblen Nachrede...!
Pass also bitte einfach nur rechtzeitig auf, was du machst. Alleine jene Behauptung, dass es sich um Katzen handele, widerlegt er dir sofort, dass das Geschlecht ja nun eindeutig gemeinsam an den Tieren festgestellt wurde. Er hatte es euch ja noch genau gezeigt, und ihr daher ganz bewusst und gewollt "Kater" gekauft hattet. Genau davon würde auch jeder Richter ausgehen. Einen bisher unbescholtenen Mann gar des Betruges zu verdächtigen, wäre schon dicker Tobak! 'warn'
Zu deiner Frage, ja natürlich könntet ihr gegen den Verkäufer vorgehen.
Ihr/du müsstet 'nur' alles das schlüssig beweisen(!) können, was du hier schriebst. Da es darüber jedoch keine Aufzeichnungen gibt, wird so ein Schritt leider nur viel Geld kosten. Da hat HappyHund leider wohl völlig recht... :- (
Shellys Antwort gefiel mir besonders...
Es sollte euch doch egal sein, ob weibliche "sibirische Waldkatz" oder ganz normale Hinterhofkater... sie haben beide eure Liebe sicher verdient! :- )
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kuechentiger/1444744877_nmmslarge.jpg?v=1444744877000)
Jetzt ist die Frage, kann man dagegen angehen?
Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist rechtlich ein bindender Vertrag, weil einer was verkauft und der andere bezahlt es. Ein Vertrag kommt so zustande.
Die Beweislast liegt - falls er (Hobby-) Züchter ist - beim Verkäufer. Wenn es nur ein "Uups-Wurf" aus Versehen war, dann liegt sie beim Käufer.
Im Sinn des Kaufrechts liegt m.E. ein Mangel vor, weil die Katzen nicht die bei Vertragsschluß angegebene Beschaffenheit haben (§434 Abs.1 BGB), was der Tierarzt ja festgestellt hat. Da der Verkäufer mit Sicherheit wußte, was er da verkauft, wärs auch noch arglistige Täuschung.
Dagegen kann man vorgehen. Ob was dabei raus kommt, steht auf einem anderen Blatt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/HappyHund/1502459815941_nmmslarge__8_5_160_160_c89e89de810c250618d721ed684a2db1.png?v=1502459818000)
Mit einer Klage werdet ihr nicht durchkommen, zumal nicht mal ein Vertrag zustande gekommen ist. Emailverläufe sind nichts wert, damit erreicht ihr zivilrechtlich gar nichts. Das nächste Mal vor dem Katzenkauf besser informieren, wie diese aussehen und wie man Geschlechter bestimmen kann.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/kuechentiger/1444744877_nmmslarge.jpg?v=1444744877000)
Ein Vertrag kommt immer dann zustande, wenn einer was gibt und der andere bezahlt es. Das muss nicht schriftlich vereinbart werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/HappyHund/1502459815941_nmmslarge__8_5_160_160_c89e89de810c250618d721ed684a2db1.png?v=1502459818000)
Wir lieben Katzen daher bleiben die Kater auch bei uns. Im Leben würden wir sie nicht wieder abgeben. Es geht hier nur um das rechtliche.