Kann das Sozialamt die Vorlage einer Nebenkostenabrechnung erzwingen?

Hallo, wir bewohnen eine Mietwohnung mit erheblichen Mängeln. Seit Jahren erhalten wir keine Mietnebenkostenabrechnung mehr. Warum ist nicht bekannt. Wir haben den Vermieter aber auch nie aufgefordert abzurechnen. Seit Jahren zahlen wir daher nur den Betrag der sich aus der letzten uns vorliegenden Abrechnung ergibt. Sicherheitshalber haben wir auch auf Grund der Mängel nur unter Vorbehalt gezahlt. Nachbarn informierten uns, dass die Nebenkosten jedoch höher sind als die die wir bezahlen. ZUR SACHE : Auf Grund unserer Rentenbezüge und unserem Alter erhalten wir Grundsicherung im Alter. Dem Amt haben wir bisher nur diese uns vorliegende letzte und alte Nebenkostenabrechnung vorgelegt. Jetzt verlangt das Amt neueste und aktuelle Abrechnungen und Wirtschaftspläne. Wir müssten diese vom Vermieter anfordern. Es würde sich aber mit Sicherheit ein Nachforderungsbetrag aus dem vergangenen und dem jetzigen Jahr ergeben. Wir glauben, dass der Vermieter auf Grund der Mängel sich hier so verhält und nicht abrechnet.!? Rechnet er ab kommt es zwangsläufig zu einer Nachzahlungsforderung. Der müssten wir unsere Vorbehaltszahlungen entgegen halten und auf Grund der Mängel die Bruttomiete mindern. Wir würden dann auf einen Prozeß mit ungewissem Ausgang zusteuern. Ein Prozeß ist hier vorprogrammiert. Kann uns das Amt bei einer solchen Situation zwingen Abrechnungen anzufordern ? Die Nebenkosten sind mit Sicherheit höher als die von uns geleisteten Zahlungen. Ein Guthaben wird sich garantiert nicht ergeben. Im übrigen übernimmt und berechnet das Amt ohnehin nur etwa 50% der von uns gezahlten Nebenkosten. Die vom Amt übernommene Grundsicherung ist nicht gerade üppig. Wir kommen aber mit diesen Versorgungsbezügen so gerade über die Runden.. Wenn sich hier jemand auskennt wären wir für eine Auskunft sehr dankbar.

MfG glossar

Grundsicherung, Nebenkostenabrechnung
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