Neulich erzählte mir mein Nachbar, dass er in die Hinterlassenschaften meines Hundes trat, als er über eine unbenutzte Grasfläche (sogar ohne Verbotsschild) ging. Neben der Grasfläche ist ein kleiner Steinpflasterweg, der von unserer Wohnung (meine und die meines Nachbarn) bis zum Bürgersteig führt. Mein Nachbar hätte also kein Grund gehabt die Grasfläche zu betreten, da sie sowieso mit riesigen Hecken "umzäunt" ist und somit keinen Alternativweg ermöglicht, dennoch betrat er die Fläche in trat wie schon erwähnt auf die Hinterlassenschaften meines Hundes. Nun droht er mir mit einer Anzeige. Meine Frage lautet also:

Hat er das Recht dazu mich anzuzeigen, obwohl er 1. Keine Handfesten Beweise hat ,dass es mein Hund gewesen sein könnte und 2. Die Grasfläche zu keinem Grundstück gehört.?

Danke im Vorraus für Antworten.