Was ist unter dem Begriff " Refaratsrichter " zu verstehen?

1 Antwort

 In jedem Amtsgericht sind die Zivilabteilungen in mehrere Referate unterteilt. Eine Referatsabteilung wird von mindetens einem Zivilrichter bearbeitet. Diese Zivilrichter sind für alle bürgerlichen Rechtstreitigkeiten z.B. Ansprüche aus privatrechtlichen Forderungen, Streitigkeiten über Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, für Wohnungseigentumssachen und für solche Streitigkeiten, deren Gegenstand einen Wert von € 5.000,00 nicht überschreitet, zuständig. Wird der Wert überschritten oder handelt es sich um Streitigkeiten in der Landwirtschaft (Landpacht), dann liegt die Zuständigkeit beim Landgericht.

Die Zuteilung der Vergabe, zu den einzelnen Referaten wird tunusmäßig  übertragen. Kann ein Richter einen Fall nicht bearbeiten, gibt er den Fall mit einer Begründung zurück und er wird dann einem anderen Referat neu zugewiesen.