Leichte Körperverletzung durch Notwehr, bin ich im Recht?
Guten Tag,
ich möchte euch gerne eine Situation schildern die vor einige Wochen passiert ist.
Ich war mit einigen Freunden auf einer Kirmes, wir haben gefeiert und hatten ziemlich gute Laune, an dem Abend fiel mir eine Gruppe von Jugendlichen auf die betrunken war und andere Leute angepöbelt hat(beleidigungen etc) Nach der Feier machte ich mich mit 2 Kollegen auf den Weg Nachhause, auf dem Weg begegneten wir der Gruppe die uns schon an dem Abend sehr aggressiv und nach Stress aus war auf..Nun passierte folgendes, vor ab wir waren zu 3 und die eine Gruppe von mindestens 10 Personen, also mein Kollege wurde beim vorbeigehen angerempelt darauf hin drehte sich mein Kollege um und fragte ob die Person ein Problem habe, darauf hin kam eine antwort wie "ich fic* deine muter" , anschließend wollten wir einfach weiter gehen, aber wir waren betrunken und konnte bei so einer Antwort nicut einfach weiter gehen, weil man unter Alkohol ganz anders reagiert, gleich danach kamen sprüche von den Kollegen der person wie (ihr hurenshne wir stecjen euch ab usw) Ich ging zu der Person(OPFER/hat mich angezeigt komme noch dazu) Und ich wollte es erstmal mit reden klären, nun stand ich vor der Person und diese fing an mch weiter zu beleidigen und in dem moment gingen auch die anderen Freunde des Opfers auf mich zu, als icu dann von einem seiner Kollegen geschubbst wurde und aucz von ihm konnte ich mich schnell wehren indem ich ihm mit meinem Ellenbogen in diese nase geschlagen habe, meine 2 freunde konnten noch ein pasr von den in dem moment von mir weggschubsen, so nun sah ich wie das opfer sich an die nase hielt und nach hinten ging die freunde von der Person waren auch erstmal nur auf ihn konzentriert somit gingen wir weg da nur noch mejr schreie aus der menge kamen wie(wir kriegen euch und schöagen euch tod usw) Sprich ich wurde beleidigt wollte es klären er wollte mich angreifen ich habe mich aus Furcht gewehrt in dem ich ihn mit einem schlag auf die nase gehauen habe, sagen wir hätte icu es nicht gemacht wäre es wahrscheinlich sehr schlimm für mich ausgegangrn.. und jetzt wurde ich angezeigt wegen leichter Körperverletzung stehe ich in der Situation im recht?
5 Antworten
Ja! Deine zwei Kollegen können das ja bestätigen. Ihr wart eindeutig in der Unterzahl und es war Notwehr.
Wenn es Aussage gegen Aussage steht - im Zweifel für den Angeklagten! (Also Dich :P)
Nur hätte ich noch eine Frage:
Kennst Du das Opfer? Normal wäre die Anzeige ja gegen Unbekannt, wie sind die direkt auf Dich gekommen?
Nachweislich ist es durch die zwei Kollegen die da dabei waren. Und natürlich ist es Notwehr wenn man geschubst wird - vor allem unter diesen Vorraussetzungen (Beleidung, Bedrängung und Unterzahl)
Ja, es war gegen Unbekannt, die Person kannte aber einen meiner Freunde und wusste das er mich auch kennt.. Nur der Freund hat die Sache von weitem gesehen, somit konnte er nichts konkretes sagen, ja werde meine 2 Freunde als Zeugen angeben
Okay, blöd in dem Fall das sich da irgendwie jeder über Ecken kennt. Dennoch bleibe ich dabei, Du wurdest bedrängt, beleidigt und dann noch geschubst. Hast eben aus Reflex den Ellbogen gehoben.
Ihr habt Euch richtig verhalten, aber natuerlich muss das Gericht das nun klaeren.Wenn erwiesenermassen, diese Beleidigungen etc. so gefallen sind,haette das Lumpenpack noch viel mehr bekommen muessen.Wenn Ihr Zeit und Lust habt, dann schaut Euch mal ein kl.Video/Filmchen auf Google an.
Der Titel lautet in deutsch:"den Falschen ausgesucht" Da bin ich mit 23 Jahren dabei zurueckzuschlagen, als meine damalige Bekannte, eine Kroatin angepoebelt und sogar geschlagen wurde. Beide gingen zunaechst kurz k.o. .haben mich spaeter auch angezeigt, das Gericht hat aber damals gegen sie entschieden, weil es Gottseidank dieses kurze Filmchen gab und die Aussage des Fotografen, der Vater eines guten Freundes.Ich habe ja damals noch geboxt und haette mich damals, noch als Boxer, sonst strafbar gemacht.Der Film steht in etwa 8 oder 10 Jahren im Internet.Das war die Zeit als der Vater,der Fotograf, starb und seinem Sohn, meinem Freund, eine Reihe von Kisten und Kartons mit Film und Fotomaterial hinterlies.
Tareq A.
Du hast tätlich angegriffen - Notwehr war nicht gegeben.
Tätlich angegriffen, ich wurde beleidigt und geschubbst und sah wie die anderen auf mich los gehen wollten, ich habe nicht einfach grundlos geschlagen erst als ich keine wahl hatte und schon durch das schubbsen angegriffen wurde
Ein klares NEIN, Du bist nicht im Recht ! Du bist aus einer verbalen Attacke heraus handgreiflich geworden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du Angst hattest ! Das ist leider so, aber das geringere Übel, als wenn man Dich zusammen geschlagen hätte !
... aber er wurde doch geschubst und hat DANN erst den Ellbogen gehoben. Also wurde er doch handgreiflich angegangen.
Das ergibt doch garkeinen Sinn, als ob ich mich in einer Bedrohten Situation wo ich sehe das ich gleich angegriffen werde und davor schon geschubbst werde nicht aus notwehr handeln kann ich kann doch nicht abwarten bis ich sterbe auch wenns hart klingt
Nein du bist nicht im Recht.
Das war klar keine beweisbare Notwehr