Kinderzuschlag als Beamter bei nicht leiblichem Kind im selben Haushalt(unverheiratet)?
Hallo miteinander,
meine Frage:
Bekommt man für 3 Kinder den Kinderzuschlag wenn folgende Konstellation gegeben ist:
Es sind 3 Kinder: 1. Eigenes Kind des Beamten wohnt bei der Kindesmutter, Beamter zahlt Unterhalt 2. Eigenes Kind wohnt im Haushalt des Beamten. 3. Kind ist das Stiefkind des Beamten,wobei dieser nicht mit der Kindesmutter verheiratet ist.
Ich hoffe es weiß jemand Rat, vielen Dank :)
3 Antworten
Das kommt auf das Einkommen an.
Man muß folgende Vorrausetzungen erfüllen.:
- Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für das Kind.
- Ihr Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende).
- Ihr Bruttoeinkommen übersteigt nicht die Höchsteinkommensgrenze.
- Zusammen mit dem Kinderzuschlag haben Sie so viel Einkommen, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben
Heißt maximal bekommt ihr Kinderzuschlag für die 2 bei euch lebenden Kinder.
Das sind maximal 170 pro Kind.
Kinderzuschlag erhält man von der Familienkasse nicht vom Dienstherrn.
Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich gezahlt, bei unveränderten Verhältnissen für längstens 36 Monate.
Kinderzuschlag ist ausschließlich bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Dies gilt auch für Angehörige des öffentlichen Dienstes.
Es geht um die Besoldung eines Beamten, nicht ums ALG. Trotzdem Danke
Erstens nicht ich habe gefragt!
Und Zweitens ja korrekterweise müsste er nach "dem Kinderanteil im Familienzuschlag" fragen, ABER das was du meinst heißt auch nicht einfach Kinderzuschlag, sondern korrekt Kindergeldzuschlag!
einen Kinderzuschlag bekommt man für Kinder, die in einem Hauhalt wohnen und für die man Kindergeld bekommt.
da ich davon ausgehen, dass Sie für das 1. Kind, da bei der Mutter lebt kein Kindergeld erhalten, sondern nur für das 2. Kind wprde es wohl so aussehen:
1 Kinderzuschlag für das 2. Kind, welches bei Ihnen wohnt
mit dem dritten Kind haben Sie rechtlich gar nichts zu tun, weil Sie nicht mit der Mutter verheiratet sind, es ist kein Stiefkind
Quelle: http://www.beamten-informationen.de/information/besoldung/familienzuschlag
Man muss das Kindergeld nicht bekommen, sondern es muss ein grundsätzlicher Anspruch bestehen, wenn also bei Kind 1 keine andere Person den Familienzuschlag erhält, kann der Kindesvater diesen erhalten, auch wenn er nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt.
auf der Internetseite steht, das der Beamten den Anspruch auf Kindergeld haben muss, nicht grundsätzlich
okay Anspruch, aber dennoch muss er die Leistung nicht erhalten! der Anspruch reicht grundsätzlich aus.
Als Stiefkind zählt das Kind nur ab der Heirat! Somit dürfte es für dieses Kind keinen Zuschlag geben
Aber laut § 40 Bundesbesoldungsgesetz
"Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören auch die Beamten, Richter und Soldaten der Stufe 1, die Kinder ihres Lebenspartners in ihren Haushalt aufgenommen haben"
das gilt aber nur bei eingetragenen Lebenspartnerschaften d.h. für homosexuelle Paare, für Hetero Paare gilt die Heirat
@Caila,
bitte beachten, es wird hier kein Kindergeld von der Kindergeldkasse bezahlt, sondern der Kindergeldzuschlag erfolgt über das Gehalt des Beamten durch seinem Dienstherrn.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html