Führerscheinantrag bei Straßenverkehrsamt?

5 Antworten

Hi,

in meinem Fall hat die Abgabe des Antrags 5,10 € gekostet. Das ist für die Prüfung des Antrags laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) so vorgesehen (Gebührennummer 201).

Zusätzlich kostet die Ausfertigung des Führerscheins nochmals 33,20 € (Gebührennummer 202.1).

Wenn es sich um Begleitetes Fahren handelt, kostet jede Überprüfung einer Begleitperson zusätzlich 7,70 €.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

LG

erstmal macht das bei uns die fahrschule und du musst nur zahlen.des weiteren ist dafür die führerscheinstelle am landratsamt zuständig,straßenverkehrsamt hat andere aufgaben und ist eine extra behörde


rmzvrl64 
Fragesteller
 18.10.2017, 11:49

was meinst du mit bei uns? ich habe 60prozent schwerbehinderung ``G``. ich darf nur behindertengerechtes auto fahren

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SaniOnTheRoad  18.10.2017, 12:04

Die Fahrschule kann das machen, müssen tut sie das nicht. Erstmal sind nämlich alle Anträge persönlich zu stellen (welche Sonderregelungen es gibt oder nicht, ist da uninteressant).

Auch das Landratsamt (bzw. die Kreisverwaltung) kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde sein.

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Macht du BF17 .. B ...oder was anderes? 

BF17: 57,10 €+ 8,30 € je Begleiter

B: 43,40 €

Das sind die Preise bei uns im Landkreis.. können regional abweichen.. aber nur im geringen Maße.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

rmzvrl64 
Fragesteller
 18.10.2017, 11:46

B

ich habe 60prozent gehbehinderung und arbeite als fest angestellter. da ich als schwerbehinderter mensch arbeite hilft mir Amt bei meinem führerschein usw. da alles zwischen Amt und fahrschule abläuft weiss ich nicht ob ich antragsgebühr selber zahlen muss. wenn ja, wollte ich wissen wieviel Euro. übrigens bin aus niedersachsen

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diePest  18.10.2017, 11:49
@rmzvrl64

Musst du keine Eigenanteil tragen? Bringt die Fahrschule den Antrag nicht weg? Ich arbeite selbst in einer Fahrschule und wenn wir Leute vom Amt haben, rechnen wir das mit dem Amt ab. Bringst du selbst weg, musst du Bargeld mithaben .. ohne zu bezahlen wird der Antrag nicht angenommen. Sprich mit deinem Bearbeiter.. vielleicht bekommst du gegen Vorlage der Quittung das Geld zurück.

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rmzvrl64 
Fragesteller
 18.10.2017, 11:55
@diePest

ich habe gestern bei fahrschule mein sehtest, erstehilfekursbescheininugn,gutachten wegen meine behinderung uws was die halt brauchen alles abgegeben.der fahrlehrer sagte zu mir ,, es ist besser wenn du dein antrag selber bei strassenverkehramt abgibst

den rest läuft alles zwischen arbeitsamt und fahrschule.

du meinst wenn ich quittung hole dass ich antraggebühr selber bezahlt habe, kann ich das geld vom arbeitsammt zurück bekommen?

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diePest  18.10.2017, 11:57
@rmzvrl64

Kommt eben drauf an, was in deiner Kostenübernahme steht. Viele müssen eben eine Eigenbeteiligung zahlen.. die könnte dann halt im Rahmen der Gebühr verrechnet werden. Oder eben das Amt gibt das Geld dir (nach Vorlage der Quittung).. gibt mehrere Möglichkeiten, kannst du nur deinem Bearbeiter regeln. 

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Das macht doch die Fahrschule.


petrapetra64  19.10.2017, 13:18

nein, das macht sie hier wohl. Das machen manche Fahrschulen in manchen Bundesländern, bei uns muss sich da jeder alleine drum kümmern.

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HaGeVau  19.10.2017, 13:28
@petrapetra64

Dann frage die Fahrschule, wohin du gehen musst. Das hängt von einer Kommune ab, manchmal gibt es da eigene Behörden, manchmal sind die alle zusammengefasst. Landratsamt, Kreisverwaltung. Die Fahrschule weiss das und muss dir das sagen.

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