§ 14 Absatz 4 Nr. 4 Umsatzsteurergesetzt schreib eindeutig vor, daß eine Rechnung auch eine einmalig vergebene Rechnungsnummer haben muss. Wieso halten sich Versicherungen, IHK und ähnliche Einrichtungen nicht daran? Ich habe schon zur Antwort bekommen, die sind ja umsatzsteueuerbefreit. Aber das ist natürlich Quatsch, da § 14 UStG eine Befreiung von dieser Vorschrift bei USt- Befreinung nicht vorsieht und das Ganze ja eher etwas mit Vermeidung von Steuerhinterziehungen (auch ESt/KöSt) und auch mit einer einfacheren Buchungserfassung zu tun hat. Mich ärgert das, da eine sinnvolle OP-Auszifferung (Versicherungsnummer bleibt jedes Jahr gleich) in der Buchhaltung nicht mehr möglich ist. Von daher würde ich mir wünschen, daß sogar Steuerbescheide eine Rg.-Nr. tragen.

Bitte möglichst nur Leute mit Fachwissen antworten. Ganz toll währ die Angabe von Rechtsquellen.