Hey Leute,
ich hab beim Onlinekaufhaus mit dem großen A etwas bestellt.
Wie es nun mal Jedem einmal so ergehen kann, war mein Konto nicht ausreichend gedeckt zum Zeitpunkt der Überweisung.
Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich es bis zu einer schriftlichen Mahnung habe kommen lassen und auch dort die Frist verpeilt habe.
Nun habe ich aber dennoch den Betrag, der auf der Mahnung verzeichnet war am 03.03.2015 bezahlt per online-banking.
am 07.03.2015 bekomme ich ein Schreiben, datiert auf den 06.03.2015, von Inkassounternehmen, welche sowohl die Hauptforderung (welche ja eigentlich bezahlt sein sollte), sowie horrende Inkassogebühren einfordern.
Wie würdet ihr das einschätzen? Muss ich diese Gebühren zahlen, obwohl ich die Hauptforderung bereits einige Tage zuvor beglichen habe?