ALG II - Hartz IV / Zimmer in WG - Das Jobcenter will den Hauptmietvertrag in Kopie haben. Zurecht?

Hallo,

ich wohne mit einer Freundin in einer WG und beziehe nun ALG II. Bezüglich der Wohnsituation ist es so, dass Sie eine 100m² Wohnung hat und 450 Kaltmiete + 150 Euro Nebenkosten zahlt.

Ich bewohne ein 18m² Zimmer + Mitbenutzung Küche und Wohzimmer und zahle dafür 220 Euro (195 + 25 Euro NK).

Den Untermietvertrag habe ich meiner SB vorgelegt. Nun möchte SIe gerne noch den Hauptmietvertrag zwischen der Hauptmieterin und dem Eigentümer. Dürfen die das verlangen ? Meine Freundin möchte eigentlich weder, dass Ihr Name und schon gar nicht, dass die Daten ihres Vermieters dem Jobcenter bekannt sind.

Was tun ? Ich möchte meine SB ja nicht verprellen, dass ich womöglich gar kein Geld für die Miete bekomme, aber ich kann ja auch nicht einfach den Hauptmietvertrag nehmen, denn da habe ich ja nix mit am Hut.

Wenn meine beste Freundin, die Hauptmieterin nun ein Schreiben aufsetzen würde, in dem Sie bestätigt, dass Sie 100m² zum Mietpreis von 600 Euro bewohnt und das Zimmer + eine Mitbenutzung an mich weitervermietet ? Aber nicht dazu bereit ist den Hauptmietvertrag zur Verfügung zu stellen ? Ich denke mal dem JC geht es wohl darum zu sehen, dass ich nicht in einer 40m² Wohnung mit ihr Wohne, die nur 250 Euro kostet oder ?!

Wäre für Ratschläge dankbar.

LG

ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter, Wohngeld
Jobcenter möchte Bestätigung, dass eine Untermietung erlaubt ist. Vom Untervermieter ausreichend?

Hallo Community,

ich habe nochmals eine kurze Frage bezüglich Hartz IV, bzw ALG II.

Zur Übernahme der unterkunftskosten (Ich bewohne ein Zimmer in einer WG) möchte das Jobcenter neben einer Mietbescheinigung der Untervermieterin, die sich anfangs schon quergestellt hat, noch eine Erlaubnis ihres Vermieters, dass eine Untervermietung erlaubt ist.

Nun sagt meine Untervermieterin, dass es ihr zu weit geht. Der Vermieter hat davon Kenntnis, dass ich dieses Zimmer bewohne und sie hat sich bereits etwas verärgert gezeigt, dass Sie überhaupt ihre Daten alle in der Mietbescheinigung angeben muss. Sie ist nicht bereit die Daten ihres Vermieters auch noch an die ARGE zu senden.

Was kann ich nun tun ? Ich bekomme 382,00 Euro ohne die Unterkunftskosten, da die bisher nicht genehmigt worden sind und habe davon 200 Euro für Januar und Februar an Miete bezahlen müssen. Wie wenig Geld mir da bleibt, ist wohl offensichtlich.

Ich brauche das eigentlich sehr und weiß nicht, was ich tun kann ? Würde es evtl. reichen, wenn meine Untervermieterin dem Jobcenter einfach bestätigt, dass eine Untervermietung genehmigt ist. Das ist doch eigentlich eine Sache zwischen Ihr und dem Vermieter und ICH kann da nun gar nix machen.

Ich möchte gleich meine SB anrufen und sie informieren, habe aber Angst, dass da bloß als Antwort kommt: Dann können wir es auch nicht bewilligen...

Habt ihr einen Rat ?

Liebe Grüße

Wohnung, Untervermietung, ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter
Geschäftsführer einer UG und Hartz IV gleichzeitig möglich?

Hallo liebe Leute,

folgende Frage habe ich.

In einer UG mit 2 Gesellschaftern (Vater und Sohn) zu je 50 % Anteilen, ist der Sohn GF.

Nun wirtft die UG derzeit aber noch nicht wirklich viel Gewinn ab und der Sohn/GF muss zum Ende des Jahres eine 12wöchige Kur antreten und die UG (Internetprojekt) wird etwas ruhen müssen.

Ist folgendes Szenario denkbar:

Vater wird alleiniger Gesellschafter (wird sicherlich notwendig werden) und der Sohn bleibt Geschäftsführer und erhält dafür ein vertretbares Gehalt von ca. 200-300 Euro. Ausserdem beantragt der Sohn Hartz IV, bekommt dadurch Wohngeld (oder wie es genannt wird: Übernahme der Miete) und ist über die Arge krankenversichert.

Ist das so möglich ?

Es soll sich dabei um keine Dauerlösung handeln, sondern bis 1-2 Monate nach Beendigung der Therapie, DENN: aktuell wirft die UG nicht ansatzweise das Geld ab, um dem Sohn ein normales Gehalt zu zahlen von dem er Wohnung, Krankenversicherung zahlt und noch leben kann. Dies ist insbesonders durch die Krankheit entstanden.

Nach wie vor besteht aber eine gute Aussicht es später zu einem gutlaufenden Prjekt zu bekommen.

Über Hilfe und Ratschläge bin ich sehr dankbar. Belehrungen und Besserwissereien können aber gerne ausbleiben, denn die Krankheit des Sohnes war vor der Gründung der UG nicht vorauszuerahnen, sonst wäre mit der Gründung gewartet worden.

Vivien

Hartz IV, Sozialhilfe, Unternehmergesellschaft
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