Nachdem ich bei der Verbraucherzentrale zur Beratung war (60€) hat der dortige Anwalt gesagt ich solle mich bei ihm in der Kanzlei melden, wenn von der Gegenseite eine Antwort auf meinen Musterbeief gekommen ist. Das habe ich auch getan und ihm das Antwortschreiben eingereicht. Ich musste erneut erzählen um was es geht, obwohl der Termin nur ein paar Tage später war. Und da. 15 Minuten dauerte. Ergebnis war das der Anwalt noch in 2014 ein Schreibenan der Gegenseite verschicken sollte. Dies hat er nicht getan, was sich auf meinen Anruf Anfang Januar. Herausstellte. Ich musste erneut erzählen um was es geht Er hat lediglich ein Fax an die Rechtsschutzversicherung geschickt mit unsem Schreiben der Gegenseite und einem Einzeiler zwecks einer Übernahme der Beratungskosten. Das wars. Ich habe ihm gesagt er solle auch keinen Brief mehr schreiben und das ich einen anderen Anwalt aufsuche. Jetzt erhalte ich eine Rechnung über eine Beratung in Höhe von über 200 €. Leider hat ja keine Beratung stattgefunden , war ja auch nicht nötig weil ich diese bei der Verbraucherzentrale ja bereits hatte und diese auch bezahlt wurde. Meine Frage ist nun ob ich gegen diese Rechnung Widerspruch einlegen kann, weil der Anwalt nicht wie besprochen tätig geworden ist und es sich nicht um eine Beratung gehandelt hat.
Widerspruch gegen Anwaltsrechnung
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