Nicht ordnungsgemäße Stromleitung angebohrt: Vermieter verantwortlich?

Kurzfassung: Wer haftet, wenn bei kleineren Arbeiten in einer Altbauwohnung ein Stromkabel getroffen wird, welches nicht nach aktuellen Normen verlegt ist?

Bei kleineren Anbauarbeiten sind wir in unserer Wohnung auf eine Stromleitung gestoßen. Unser Haus wurde in den 1920ern errichtet - der Leitungskorridor verläuft im Badezimmer diagonal über die Wand und folgt definitiv nicht aktuelleren Verordnungen.

Wir hatten nur den metallenen Leitungsmantel angebohrt und beim Metallgeruch sofort aufgehört - die eigentlichen Stromleitungen haben wir gar nicht erwischt. (Wir waren uns erst auch gar nicht sicher, ob das eine Stromleitung sein sollte!) Daraufhin haben wir die Vermietungsgesellschaft informiert; ein Handwerker (eigtl. ein Klempner) kam und fuhrwerkte mit einem Phasenprüfer so lange herum, bis die Sicherung rausflog. Derselbe Herr sagte uns, das müsse nun aufgemacht und geflickt werden, meinte aber auch, dass er dort selber ohne Bedenken gebohrt hätte.

Das Badezimmer war vor ein paar Jahren (vor unserem Einzug) renoviert worden, inkl. der Stromleitungen. Man hat damals die Leitungen nicht nach geltenden Normen neu verlegt (wäre sicher auch etwas zu viel verlangt), allerdings hat man uns beim Einzug auch nicht aufgeklärt.

Der Vermieter hat nun die Rechnung der Handwerker (ca. 270 EUR) an uns weitergeleitet mit dem Hinweis, der Reparatureinsatz sei nicht durch vom Vermieter zu vertretende technische Mängel notwendig gewesen.

Frage: Sind wir tatsächlich haftbar oder fällt dies eigtl. dem Vermieter zu?

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