WEB.DE LETZTE MAHNUNG BEKOMMEN
Hallo
ich habe heute einen Brief von web.de bekommen .
In dem drin steht , dass ich 27,50 EUR bezahlen . Und das das die letzte Wahnung ist , obwohl es die erste ist .
Ich habe keine Ahnung warum .
Ich bin zwar web.de nutzer , aber ich habe kein Web club oder wie das heißt . Ich dem Text steht leider auch nicht drin mit welcher Email Adresse ich mir da etwas gekauft haben soll.
Ich bin auch erst 16 .
Was soll ich jetzt machen ?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen !
lg xPredator99

8 Antworten
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Ich würde es vorläufig ignorieren. Vermutlich ist das einer der Betrügerschreiben, die im Umlauf sind. Zeige deinen Eltern das Schreiben und auch, dass bei dir im Account keine Rechnungen hinterlegt sind. Solange da nichts nach kommt, braucht man sich keine Sorgen machen.
Eventuell könnte man auch zur Polizei gehen und Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten (also deine Eltern können mit dir da hin gehen).
Erst wird es sowieso erst, wenn ein Brief von einem Gericht kommt. Und da können deine Eltern dann spätestens widersprechen, da du noch minderjährig bist.
Das ist die Masche von Web.de. Diese hält nicht vor Gericht, weil Web.de Club nicht rechtens ist. Deshalb klagen Sie nicht. Das schlimmste was die passieren kann ist ein Schufa Eintrag.
Dieser wird auch wieder entfernt, da die Forderungen unberechtigt sind, aber ich weiß nicht wie umständlich dies ist.
Es ist zwar ein Unding, so etwas als großes Unternehmen zu machen, da Sie darauf hoffen, dass du Ihnen Geld gibst, bevor du dir den Stress mit der Schufa machst.
Also kann man dann einfach nicht bezahlen?oder muss man notgedrungen bezahlen?
Wenn man nicht überzeugt ist, dass die Forderung berechtigt ist, muss man gar nichts. Wirklich zahlen muss man erst, wenn ein Gericht einen dazu verurteilt. Dazu müsste Web.de aber beweisen, dass es der Account des TE ist. Wird denen womöglich schwer fallen.
Wahrscheinlich ist eine Pishing-Mail, die zu Tausenden im Umlauf sind. Und eine seriöse Mahnung kommt per Post, und nicht als Mail. Ab in den Papierkorb damit und keinen Link anklicken, damit Du Dir keinen Virus holst.
Ah, da hat jemand ganz genau gelesen, was ein Brief ist. :-)
Sehr fundierte Antwort, aber irgendwie treffe ich den Daumen nicht.
Die Mahnbetrag darf nie mehr als 2,50 betragen, würde dir/ihnen empfehlen einen Anwalt hinzuzuziehen!Lg...
Bei der ersten Mahnung(wie er sagt) darf es nicht mehr als 2.50 betragen!die 2 3 bzw letzte mahnun wird wiederum nach Aufwand berechnet!
die 2 3 bzw letzte mahnun wird wiederum nach Aufwand berechnet!
Auch das ist absoluter Blödsinn.
Tatsächlich ist eine "2. und 3. Mahnung" rechtlich gesehen total sinnbefreit. Sie ist überflüssig. Man kann direkt nach der ersten Mahnung vor Gericht ziehen. Verzug ist Verzug. Es gibt kein "mehr Verzug" oder "Noch mehr Verzug".
Dass man 3 mal mahnen müsste ist einer der absurdesten Rechtsirrtümer.
Das stimmt nicht!
Die Höhe der Mahngebühren wird nicht gesetzlich geregelt. Die Mahngebühren müssen angemessen und verhältnismäßig sein. D.h. sie müssen dem tatsächlichen Aufwand des Gläubigers entsprechen. Laut Rechtsprechung wird 2, 50 bis 10,00 EUR für zulässig anerkannt: 1. Mahnung = 2,50 bis 5,00 EUR 2. Mahnung = 5,00 bis 7,50 EUR 3. Mahnung = 7,50 bis 10,00 EUR
Wo hast du diesen Blödsinn her?
Mahngebühren sind gegenüber Verbrauchern ausschließlich (!) als Ersatz der direkten Kosten erlaubt. Das wären Briefporto, Briefpapier und Druckertinte. Mehr nicht. Gerichte erkennen ausnahmslos nur zwischen 1,50€ und allerhöchstens 2,50€ an. Dazu kommt, dass der BGH verboten hat, Personalkosten hierbei umzulegen.
Es ist schlichtweg verboten, solche Staffelungen zu verwenden, wie du sie angibst. Zeige mir ein urteil, dass diese Staffelung akzeptiert. Es gibt keines.
Es gibt sehr viele Fälle wo die Mahngebühr über 2,50 betrug...vor Gericht würden sie also Recht bekommen...wenig Geld ja das ist ein Problem:/ es gibt ja auch pflichtverteidiger...aber in solchen Fällen glaube ich es nicht..
es gibt ja auch pflichtverteidiger...
Nö. So etwas kennt das Zivilrecht grundsätzlich nicht. Für Leute ohne Einkommen bzw. gering verdienende gibt es Prozesskostenhilfe. Damit kann man dann zwar zu einem Anwalt und der wird dann vom Staat bezahlt. Aber die Prozesskostenhilfe wird beispielsweise nicht genehmigt, wenn ein Sich-Wehren aussichtslos wäre.
Danke für deine antwort , aber ich kann mir doch gar keinen anwalt leisten .
Da kann man nichts erkennen und somit kann man das nicht auf eine Fälschung untesuchen.
Es fehlt die Anrede.
Wenn du dich in web.de einloggst, solltst du kontrollieren, ob es Freemail oder nicht Freemail ist. Bitte wende dich an einen Erziehungsberechtigten oder an den web.de Kundendienst, dessen Telefonnummer du bitte von deren Internetseite und nicht aus dem Brief entnimmst.
Ok, alles fehlende wude unkenntlich gemacht.
Da gab es schon einige Fälle, die von Abzocke sprache:
http://www.kanzlei-rader.de/2013/09/2402/
Bitte beachte im Link die erfolgten Aktionen, die Voraussetzungen, die web.de eigentlich erfüllen müsste und dass bei einer Internetbestellung keine Bestellung erfolgte, wenn kein "kostenpflichtig kaufen" oder ähnliches angeklickt wurde.
Im Mahnschreiben bleibt leider offen, was der Vertrag eigentlich beinhaltet, auf den die sich beziehen.
Du solltest auf jeden Fall reagieren.
Da steht freemail http://fs2.directupload.net/images/150122/94zohxfo.jpg
da steht : " Rechnungsübersicht
Sie haben noch keine Zahlungsdaten hinterlegt.
Es liegen keine Rechnungen für Sie vor." aber vielleicht ist das der falsche account