Hallo bin neu hier und hätte eine Frage zum Steuerrecht. Ich habe eine Metallbearbeitungsfirma im Nebenerwerb. Desweiteren bin ich Vermieter eines kleinen Hauses. Ich bräuchte jetzt für das vermietete Haus ein Gartentor. Kann jetzt die Metallbearbeitungsfirma (Ich) dem Vermieter (Ich) eine Rechnung stellen? Der Metaller macht Umsatz und der Vermieter kann werbungskosten geltend machen!? Würde mich über antworten freuen. Gruß Willi