Also das Problem ist Folgendes: Wir hatten umfassende und kostspielige Renovierungsarbeiten am Haus. Wir fanden auch einen Handwerker, der bereit war, diese zu übernehmen. Er vereinbarte mit uns mündlich einen Festpreis und schickte gleich am nächsten Tag Leute, die mit den Arbeiten begannen. Ein paar Tage später kam er dann vorbei und wollte eine erste Anzahlung auf den Festpreis in bar, weil er angeblich schon mit soundsoviel Euro in Vorleistung gegangen war. Wir bezahlten ihn (bar) und bekamen natürlich keine Quittung. Die Arbeiten schritten nicht wesentlich weiter fort, weil gepfuscht worden war - die meiste Zeit waren die Leute dann mit Behebung der entstandenen Schäden durch den Pfusch beschäftigt. Er wollte wieder Geld, weil alles (durch den Pfusch) länger dauert und aufwändiger wird. Diesmal weigerte ich mich und sagte, er bekäme erst wieder Geld, wenn die Arbeiten weiter fortgeschritten sind und wir eine Rechnung erhalten (das kann ich beweisen, das war per SMS). Daraufhin sagte er, so würde er nicht arbeiten, wir seien dreist, Forderungen zu stellen, er habe uns helfen und entgegenkommen wollen und wir sollten uns jemand anderen suchen (auch das kann ich per SMS beweisen). Nun haben wir eine halbfertige Baustelle, die zum Glück jemand anderes übernimmt. Die Barzahlung ist weg, das ist mir klar.

Nun hat er allerdings eine Rechnung in vierstelliger Höhe geschickt über Arbeitsstunden und Materialkosten, natürlich ohne die bereits geleistete Barzahlung zu berücksichtigen.

Müssen wir das bezahlen?? Es gibt keinen schriftlichen Auftrag, kein schriftliches Angebot, nichts. Ich weiß, dass auch ein mündlicher Vertrag ein Vertrag ist, aber gilt das auch in diesem Fall, in dem er ja scheinbar alles schwarz abrechnen wollte? Und müsste er dann, wenn es sich um einen mündlichen Vertrag handelt, nicht die Arbeiten zum vereinbarten Festpreis auch zu Ende bringen?