Hallo,
ich arbeite selbstständig im Bereich Promotion als sogenannte Freie Mitarbeiterin für Werbe/Eventfirmen, die mich buchen. Im Sommer habe ich für einen Auftraggeber gearbeitet, der folgende Klausel in seinem Vertrag an mich festgelegt hatte:

Rechnungstellung:

a) Die Rechnungsstellung des FM (Freien Mitarbeiters) erfolgt nach Beendigung einer Aktionswoche, spätestens jedoch 3 Wochen nach Beendigung der Aktion. Später eingehende Rechnungen können vom AG nur zum Teil anerkannt werden.

c) Etwaige Wiederbeschaffungskosten, Schadenersatzforderungen und Vertragsstrafen werden grundsätzlich mit den Forderungen des FM verrechnet. -- Der FM bestätigt durch seine Unterschrift ausnahmslos diese Art der Verrechnung im Falle geltend gemachter Wiedergeschaffungskosten, Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen.

Sooo, nun kam es dazu, dass ich die Rechnungsstellung aufgrund vieler Arbeitsaufträge im Sommer etwas verschusselt habe und die Rechnung erst 9 Wochen später eingereicht habe.

NUN kommt mir die Agentur damit, dass ich sie innerhalb von 3 Wochen hätte einreichen müssen, dass schon mit dem höheren Kunden, der die Agentur beauftragt hatte, abgerechnet worden sei und meine Rechnung einfach zu spät da war! Von daher kürzen sie mir die Rechnung um 50 PROZENT!!!

Ist das so rechtens?? Ich halte die Klausel für sehr schwammig. Immerhin habe ich die volle Dienstleistung erbracht. Es handelte sich hierbei um einen Mehrtageseinsatz und ein nicht gerade kleines Honorar.
Ich weiß selbst leider sehr wenig von Arbeitsrecht. Ich weiß nur dass eine Verjährung normalerweise laut BGB §195 nach 3 Jahren vorliegt.

Kann mir irgendjemand helfen? Ich würde gerne nochmal mit dem Auftraggeber persönlich sprechen, wenn es nicht Rechtens ist was er tut.... (Im besten Fall würde ich auch gerne wissen gegen welche Gesetzestexte mit § er verstößt)

Danke schon einmal für hoffentlich viele Antworten!!