Rechnungsadresse, Lieferadresse, Mahnungen und Inkasso?

Hallo zusammen:

Es besteht folgender Sachverhalt.

Bestellung bei Gläubigerin = sheego.de im Juli 2016 über 239,99 getätigt. Lieferung geschah an Adresse A mit "c/o Firmenname", Rechnung ging an Adresse B. Rechnung lag allerdings der Lieferung bei und wurde NICHT separat an die Rechnungsadresse B versendet. Rechnungsadresse und Lieferadresse waren absichtlich unterschiedlich, da ich an der Lieferadresse nie wohnhaft war/bin. Dies war die Adresse der Arbeitsstelle einer Freundin, in einem Haus, in dem ca. 20 Parteien, u.a. auch mehrere Firmen ansässig sind, deshalb auch das "c/o Firmenname" an diese Adresse.

Habe leider vergessen, die Rechnung zu bezahlen. Bitte keine Kommentare warum, ich bin auch nur ein Mensch und sowas passiert... Normalerweise zahle ich bei Bestellungen grundsätzlich vorab per Einzugsermächtigung bzw. Vorkasse oder Paypal. Ich bestelle sehr viele Dinge und grundsätzlich nur so, da vergisst man eben durchaus mal die eine einzige Bestellung, die manuell hätte bezahlt werden müssen. Egal, dies nur zur Info, wieso und weshalb.

Es verging die Zeit, ich habe keinerlei Mahnungen an die angegebene Rechnungsadresse B erhalten.

Anfang März 2017 erhalte ich ein Inkasso Schreiben an Rechnungsadresse B, datiert Ende Februar 2017.

Habe nach Erhalt und Durchsicht des Inkasso Schreibens meine Kontoauszüge geprüft und festgestellt, dass ich tatsächlich vergessen habe zu zahlen. Ich habe am Tag des Zugangs des Inkasso Schreibens sofort die Hauptforderung über 239,99 € an den Gläubiger unter Angabe der relevanten Daten getätigt, da ich die Rechnung nicht mehr habe. Diese Zahlung wurde mir im Zuge des weiteren Schriftverkehrs mit dem Inkasso auch bestätigt.

Inkasso verlangt natürlich seine horrenden und ungerechtfertigten Inkasso-kosten plus die Mahnunggebühren der Gläubigerin (sheego). Diese will ich aber nicht bezahlen.

Ich habe vom Inkasso verlangt, dass mir eine Kopie der originalen Vollmacht der Gläubigerin bzw. die Abtretungserklärung der Gläubigerin an das Inkasso, sowie Kopien der angeblichen Mahnungen sowie zugehörige rechtsgültige Zustellungsnachweise geschickt werden.

Inkasso hat mir zugestellt:

Ausdrucke von Kontoauszügen der Gläubigerin sheego zugesendet - datiert auf 22.09.16, 14.10.16, 15.11.16, 14.12.16 und 30.12.16 - alle dieser Kontoauszüge haben allerdings ein Druckdatum vom 02.05.2017. Anbei sind 3 dieser Kontoauszüge zur Info.

Kontoauszüge sind an Lieferadresse A - OHNE das angegebene "c/o Firmenname" - adressiert, nicht an Rechnungsadresse B. Alle Ausdrucke sind allerdings vom 02.05.2017, was mich schon stutzig macht, da das Erstellungsdatum der Kopie einer tatsächlich erfolgten und verschickten Mahnung ja identisch mit dem Mahnungsdatum sein sollte. Die geforderten Zustellungsnachweise dieser Kontoauszüge wurden wie erwartet nicht erbracht.

Inkasso hat eine "Vollmachtsbestätigung" der Schwab GmbH (ist NICHT die Gläubigerin) vorgelegt. Mm ist das nicht Rechtens, auch wenn es Tochterfirmen sind.

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Rechnung, Inkasso, Mahnung
Reparaturrechnung vom Vermieter manipuliert, um als Kleinreparatur gelten zu können?

In meiner Mietzeit wurde der Spülkasten im Badezimmer undicht, es floss ständig Wasser in die Toilettenschüssel. Die Hausverwaltung (nachstehend als Vermieter genannt) erfuhr davon und es wurde ein Technikertermin vereinbart. Der Schaden ist beseitigt worden und die Rechnung wurde bei meinem Auszug mit meiner Kaution verrechnet.

In meinem Mietvertrag gibt es eine Kleinreparaturklausel, die Reparaturen in jenem Falle bis zu 105€ mir zuspricht. Die Höchstsumme, die meines Wissens nach derzeit noch von einem Gericht als Kleinreparatur akzeptiert wurde sind 110,00€. Ob der Spülkasten nun unter die Kleinreparaturklausel fällt oder nicht, wurde bisher von verschiedenen Gerichten anders interpretiert. Ich bitte daher an dieser Stelle, die Diskussion nicht auf diese Thematik zu fokusieren.

Folgendes würde ich gerne diskutieren:

  • In der Rechnung von der Technikerfirma, welche ich als Kopie vom Vermieter als Email erhalten habe, steht insgesamt in Druckertinte eine Summe (inkl. MwSt. und Fahrtkosten) von 110,08, ergo 8 Cent mehr als die derzeit höchstzulässige Summe für Kleinreparaturen in Deutschland ist.
  • Die Fahrtkosten von 10,00€ wurden vermutlich mit einem Kugelschreiber (mir liegt nur die Schwarz-Weiß-Kopie vor) durchgestrichen und die endgültige Summe wurde von Hand neben den gedruckten 110,08€ als 98,17€ angegeben. Diese 98,17€ wurden dann auch von meiner Kaution abgezogen. Auf der Rechnung ist noch ein Eingangsstempel (nicht erkennbar von wem an wen), in dem die 98,17€ nochmals mit Unterschrift geprüft sind.

Die Uhrzeit für den Termin hatte ich selber mit der Firma vereinbart. Während des Termins erfuhr ich vom Techniker, dass er und sein Kollege auch für weitere Aufträge im Haus tätig gewesen waren, was meines Wissens nach der Wahrheit entspricht.

Es gibt jetzt also zwei mögliche Optionen:

  1. Es gab einen Termin im Hause vor mir, für welchen die Anfahrtskosten bereits berechnet wurden. Sicherlich wäre ja auch eine Anteilnahme aller Mieter an den Fahrtkosten legitim, aber diese muss ja nicht erfolgen. Nur frage ich mich dann, wieso in der Technikerrechnung überhaupt mit Druckertinte die Fahrtkosten noch vor den Monteurstunden erwähnt werden, damit sie dann mit Kugelschreiber gestrichen werden.

  2. Die Rechnung wurde manipuliert. Die Technikerfirma legte endgültig tatsächlich 110,08€ fest. Der Vermieter kürzte dann die Rechnung auf bloß unter 110€. Oder der Vermieter handelte im Nachhinein die Rechnung mit dem Techniker herunter.

Ich neige gerade dazu, die Firma zu fragen, wie hoch denn die tatsächliche Rechnung war, bin mir aber noch unschlüssig, ob lieber telefonisch oder per E-Mail. Telefonisch könnte die Firma keine (falschen) Tatsachen mit dem Vermieter abgleichen und als E-Mail hätte ich wiederum einen "festen" Beweis.

Habe ich Anspruch darauf, vom Techniker eine Rechnung im Original zu erhalten? Oder müsste ich mich dafür an den Vermieter wenden?

Jeglicher Rat, wie ich weiter vorgehen sollte, ist höchst willkommen. Vielen Dank

Miete, Rechnung, Mietrecht, Vermieter, Techniker, spuelkasten, Bagatellschaden, Kleinreparaturklausel
Muss ich die Rechnung vom Nachbarn zahlen!?

Hallo, wir haben ein Einfamilienhaus, es ist ein Haus mit 2 weiteren Häusern, also eine 3 Familienhauskette. Vor einigen Tagen kam eines der 2 anderen Nachbarn zu uns und meldete eien Abflussverstopfung, und fragte ob wir auch solche Probleme haben, die wir verneinten. Der andere Nachbar habe wohl auch Probleme mit dem Abfluss, man könne wohl nicht abspülen usw... Wir aber hatten garkeine Probleme. Sie sagte sie müsse Rohrreiniger rufen und die Probleme beheben lassen. Bei uns war echt absolut nichts. Nun hat sie die Probleme beheben lassen und kam mit der Rechnung von über 400 euro zu uns und teilt diesen Betrag durch drei, sodass wir alle 3 Nachbarn den Betrag teilen. Wenn ich mal so etwas nachdenke, bin ich doch garnicht verpflichtet dafür zu zahlen oder? Ich habe den Schaden nicht verursacht und hatte gar keine Probleme wie die anderen Nachbarn, d.H bei uns wurde auch nichts geleistet. Ich weiß jetzt nicht wie ich das sehen soll, sollte ich aus solidarität zahlen und mir dabei dumm vorkommen oder ganz klar sagen: Nein, das zahlen wir nicht, wir sind davon nicht betroffen. Als Sie das erstemal mit dem Problem zu uns kam, dachte ich dass vlt bei uns auch noch was vorkommen kann, deshalb habe ich damals zugesagt das wir die Rechnung auch teilen ( im Kopf aber habe ich gedacht, nur wenn bei uns auch was gemacht wird)... Wie soll ich denken? Brauche eine Objektive Meinung oder Rat am besten mit einer rechtlichen Stütze.. Warum soll ich für die Probleme des Nachbarn zahlen, die mich nicht betreffen? Habe ich rechtlich die Möglichkeit dieses zu verneinen? Bin ich überhaupt dazu verpflichtet? Hätte Sie denn nicht die Stadt benachrichtigen sollen statt eine Firma? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Schöne Feiertage.

Rechnung, Rechte, Jura, Nachbarschaft
Mobilfunk - 1und1 keine Rechnungen werden erstellt?

Meine Freundin hat bei 1und1 einen Mobilfunkvertrag der noch über 1 Jahr läuft. Nun hat Sie die letzte Rechnung im Dezember bekommen. Danach kamen keine Rechnungen mehr. Weder postalisch, noch online im Kundencenter. 1und1 meint, es leigt aktuell eine Störung bei manchen Kunden vor, dass keine Rechnungen erstellt werden können. Nun hatten die ja schon 4 Monate Zeit das Problem zu beheben, was immer noch nicht geschehen ist. Also habe ich vor ~3 Wochen ein Schreiben erstellt mit einer außerordentlichen Kündigung, sollte das Problem nicht binnen 2 Wochen behoben werden. Die 2 Wochen sind um und ich bat 1und1 um eine schriftliche Bestätigung für die Kündigung. Diese kriege ich natürlich nicht mit dem Zitat:

"Leider können wir Ihren Vertrag aufgrund eines technischen Fehlers momentan nicht abrechnen. Selbstverständlich arbeiten wir bereits an der Behebung des Fehlers, sodass Sie Ihre 1&1 Rechnungen zukünftig wieder regelmäßig monatlich erhalten.

Bevor wir die angefallenen Gebühren abrechnen, benachrichtigen wir Sie selbstverständlich per E-Mail. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.

Wenn Sie möchten, können Sie uns gern die Grundgebühren vorab überweisen. Ihre Zahlungen schreiben wir dann Ihrem Kundenkonto gut und verrechnen diese mit der Nachberechnung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass hier kein Grund für eine Sonderkündigung vorliegt."

Also nur Textbausteine und Beschönigungen. So langsam haben wir verständlicherweise die Schnauze gestrichen voll. Wir können nicht einfach auf gut Glück jeden Monat die Grundgebühr überweisen, in der Hoffnung, dass der Betrag passt. Weil abbuchen tut 1und1 auch nicht per Lastschrift.

Habe das ganze jetzt einmal der Bundesnetzagentur weitergegeben wollte aber auch mal eure Meinung wissen, wie Ihr darüber denkt? Denkt ihr, dass eine außerordentliche Kündigung in diesem Fall rechtens ist? Steht 1und1 in der Pflicht Rechnungen zu erstellen? Leider finde ich im Netz nichts darüber und ich habe zufällig nicht Jura studiert :D

Rechnung, Rechtsanwalt, Rechte
MyCare Versandapotheke verlangt Geld für ein Retouniertes Paket und schaltet sofort RA ein, wer weiss rat?

Huhu, vor 3 Wochen spielte mein Sohn an meinem Handy herum. Er bestellte dabei etwas auf Zalando und eben auf Mycare. Ich schickte beides zurück, wobei ich für MyCare selbst bezahlen musste, die geben keine Retourenscheine. Ich habe für 6.99 , Versichert, verschickt. Bei Zalando kam, natürlich ,alles an. MyCare hingegen behauptet, das Paket war leer, was nicht sein kann, da ich das Paket ungeöffnet zurück gesand habe, bzw bei mir Zuhause abholen lies. Ich schrieb denen, das dies nicht sein kann und man mir bitte Bilder von allen Seiten des Paketes zusenden solle und die bitte zur DHL gehen sollen und das melden sollen, da ich versichert Versand habe. Ich wurde ignoriert. Also meldete ich denn "schaden" der Dhl, diese jedoch meinen, die von Mycare müssen dies melden. Also schrieb ich denen erneut, wurde wieder ignoriert. Am freitag, nach nun 3 Wochen , kam nun endlich mal ne mail , a la , wir klären dies nun Intern, bitte unterlassen Sie eine weitere Kontakt aufnahme.... Gestern, also am Samstag, lag dann eine "letzte" Mahnung von denen ihrem Rechtsanwalt in meinem Briefkasten. A) habe ich nie zuvor ne Mahnung bekommen und b) was kommen die gleich mit RA? Záhlt der Versicherte Versand nun überhaupt nichts? Ich sehe nicht ein dies zu bezahlen, die rechnung war 130€ , der Anwalt verlang nun 280 Euro, sowas kann doch nicht sein , oder? Die drohen mir nun mit Gericht usw. Weiss jemand Rat?

Rechnung, Rechtsanwalt, DHL, Mahnung, Online Apotheke, Versandapotheke, versicherter Versand

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