Muss ich diese Zahnarztrechnung (wegen Terminversäumnis) zahlen?

Hallo zusammen! Ich habe einen Zahnarzttermin versäumt und habe der Praxis auch nicht Bescheid gegeben, dass ich nicht komme.

Nun kam ein Brief von der Praxis, der aussagt, dass ich 100 € an die Praxis zahlen soll, da der Zahnarzt eine halbe Stunde für mich eingeplant hat, aber keinen Ersatzpatieten organisieren konnte. (Zumindest steht das so im Brief)

Folgende Fakten:

-In der Praxis hängt ein DIN A4 Zettel an der Tür, welcher informiert, dass man bei unentschuldigtem Fehlen einen Schadensersatz zahlen muss.

-Mir wurde mit keinem Wort schriftlich oder mündlich mitgeteilt, dass ich Schadensersatz zahlen muss, wenn ich den Termin versäume. (Ich habe auch nichts unterschrieben oder sonstiges)

Muss ich denn jetzt wirklich diese 100 € zahlen? Muss ich vielleicht vorher erstmal eine Verwarnung kriegen, bevor der Arzt mir solche Schadensersatzsummen in Rechnung stellen kann? (Bisher war ich immer pünktlich zum Termin gekommen. Bin also an sich ein zuverlässiger Patient)

Ich kann mir auch teilweise vorstellen, dass er in Wirklichkeit Arbeit hatte oder einen Patienten organisieren konnte, aber als kleines Plus für sein Einkommen mir nun diese 100€ in Rechnung stellt. "Einfach weil er es kann"

Kann ich vllt Einsicht in sein Dokumentarbuch, wo immer vermerkt wird, dass XXX Patient angenommen wurde, kriegen, sodass er mir beweist, dass er nicht lügt?

Ich weiß sind viele Fragen, aber vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Danke schon mal im Vorraus.

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Rechnung, Zahnarzt
Darf der Notar einen Testamentsentwurf unter folgenden Bedingungen in Rechnung stellen?

Anlässlich eines Grundstückkaufes gab es zur Vertragsunterzeichnung einen Notartermin, bei dem Notar um den es in unserer Fragestellung geht. Im Rahmen dieses Termins fragte uns der Notar, ob wir bereits ein Testament angefertigt haben, da wir ja demnächst Grundstücksbesitzer seien und darüber hinaus eine Tochter haben. Als wir dies verneinten, bot er uns an, uns einen Entwurf zu schicken. Wir sagten ihm, dass er dies tun könne. Allerdings wurde nicht erwähnt, dass bereits dieser Standartentwurf für uns mit Kosten verbunden sein wird.

Ein paar Tage später fand ein kurzes Telefonat mit seiner Sekretärin statt, welche den Namen unserer Tochter erfragte, um diesen in den Entwurf ein zu setzen. Den Testamentsentwurf, welchen wir daraufhin erhielten, war aber nach unserem Empfinden ein Standardentwurf, so dass wir uns dagegen entschieden, eine Beglaubigung durchzuführen. Dies geschah bereits im letzten Jahr.

Der Notar fragte noch zweimal schriftlich nach, ob wir nun noch ein Testament anfertigen möchten. Wir haben versäumt, darauf eine Rückmeldung zu geben. Daraufhin erhielten wir die Rechnung, (Siehe Anhang) Wir sind doch sehr erstaunt, über diese Rechnung und über die Höhe des Betrages. Wir haben kein Testament in Auftrag gegeben und es hat diesbezüglich auch keinen Termin gegeben. Die Kommunikation hierzu erfolgte nebenbei und sehr kurz im Rahmen des zu Beginn erwähnten Termins bezüglich des Kaufvertrages. Nach einiger Recherche im Internet, sind wir uns doch sehr unsicher, ob wir die Rechnung zu begleichen hatten. Auf einigen Portalen fanden wir die Aussagen, dass solche Rechnungen nur dann rechtskonform sind, wenn der Notar (oder seine Angestellten) uns vorher über die Kosten aufgeklärt hätten und wenn wir von vornherein die Absicht gehabt hätten, den Entwurf nicht zur Beurkundung zu bringen. Wir möchten nun gerne von Ihnen wissen, ob diese Rechnung rechtens ist und wir den Betrag zahlen müssen.

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Rechnung, Testament, Notar
Paypal Infoscore (Betrug oder richtige Rechnung)?

Hallo, ich schreite direkt weiter zu meinem Problem. Ich erhielt einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung sowie eine E-Mail .Diese lautete : "PayPal hat uns mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderungen beauftragt, weil Ihr PayPal Konto einen negativen Saldo aufweist. Zur Zahlung des offenen Betrags sind Sie mehrfach per E-Mail von PayPal aufgefordert worden. Einschließlich der durch unsere Beauftragung angefallenen Inkassokosten beträgt die zur Zahlung offenstehende Gesamtforderung. 49,45 EUR(Stand: 27.07.2017)Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:Haupt- / Restforderung: 12,04 EUR5,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 27.07.2017: 0,01 EURVorgerichtliche Mahnauslagen: 5,00 EURInkassovergütung – Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB, 0,6 Gebühr analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG: 27,00 EURPost– und Telekommunikationspauschale analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG: 5,40 EURWir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von 49,45 EUR an uns zu überweisen, so dass dieser bis zum  27.07.2017bei uns eingegangen ist.COMMERZBANK IBAN: DE34662400020115517500 BIC: COBADEFFXXXDirekter Weg zur Onlinezahlung: www.inkassoportal.deNach fruchtlosem Ablauf der o. g. Frist werden wir PayPal empfehlen das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Auftraggeberin uns angewiesen hat, vorerst Inkassokosten in Höhe von 27,00 EUR als Verzugsschaden (§§ 280, 286 BGB) gegen Sie geltend zu machen. Dies würde einer 0,6 Gebühr gemäß § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG nebst Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG entsprechen. Falls innerhalb der genannten Frist keine Zahlung eingeht oder Sie keine begründete Einwendung vorbringen, wird das Einzugsverfahren gegen Sie fortgesetzt und eine Inkassovergütung in Höhe von 70,20 EUR gegen Sie geltend gemacht. Dies würde einer 1,3 Gebühr gemäß 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG nebst Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG entsprechen.Mit freundlichen Grüßen,infoscore Forderungsmanagement GmbHGütersloher Str. 12333401 VerlGermanypaypal@infoscore.deTel.: 05246 / 9393168Fax:  05246 / 939 7520"Und jetzt weiß ich nicht weiter! Ebay Gebühren sind auch irgendwie vorhanden welche aber auch unbegründet vorliegen da meine Artikel gekauft aber dann nicht bezahlt werden ich dann aber die verkäufergebühren zu zahlen habe. Inkasso gerechtfertigt ?Bitte um schnelle Antworten , bin am verzweifeln!

Rechnung, Inkasso

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